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Antwort Anfrage gem. § 27 BezVG NEUE LIBERALE: Wann kommt Tempo 30 in der Heimfelder Straße? Verzögerte Stellungnahme, unklare Zuständigkeiten, massive Verschleppung der Umsetzung eines politischen Antrags.

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.05.2019
09.04.2019
Sachverhalt

Am 27.06.2017 hat die Bezirksversammlung Harburg beschlossen, dass sie die Einführung von Tempo 30 auf der Heimfelder Straße befürwortet und sich bei den zuständigen Fachbehörden für die Anordnung von Tempo 30 auf der gesamten Heimfelder Straße einsetzt (Drucksache 20-2987).

Diesbezüglich wurde die Polizei Hamburg seitens der Bezirksversammlung um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.

Im April 2018 lieferte die Polizei eine Stellungnahme ab, ging dabei jedoch thematisch nicht auf den Antrag der Bezirksversammlung ein.

Im Juni 2018 beschwerte sich die Vorsitzende der Bezirksversammlung Harburg darüber schriftlich bei der Behörde für Inneres und Sport und schrieb:

"Der erstgenannte Antrag bezieht sich aber auf die Einrichtung einer Tempo 30-Zone für die gesamte Heimfelder Straße. Die Fraktionen erbitten dazu eine umfassende Antwort.“

Bislang liegt uns keine entsprechende Stellungnahme der zuständigen Behörde auf die Drucksache 20-2987 der Bezirksversammlung Harburg, wie im Juni 2017 erbeten und im Juni 2018 konkretisiert, vor.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige(n) Fachbehörde(n):

1.   Wann wird diese Stellungnahme (s.o.) erfolgen, wer ist zuständig?

2. Die Polizei antwortete zuletzt am 22.1.2019 auf eine entsprechende Anfrage im Transparentportal nun nicht mehr zuständig zu sein. Warum ist die Nachfrage an die Innenbehörde jetzt plötzlich an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zu richten nachdem die bemängelte Stellungnahme doch von der Polizei beantwortet wurde? Die Polizei schreibt, für verkehrskonzeptionelle Fragen sei nun die BWVI zuständig. Ist das richtig?

3. Was versteht man bei der Polizei unter verkehrskonzeptionellen Fragen? Bitte abschließend ausführen. Kann man bei diesen Fragen davon ausgehen, dass eine Zuständigkeit der Polizei und der Innenbehörde nicht mehr gegeben ist? Bitte Zuständigkeitsbereiche abgrenzen.

4. War die Polizei zu der Stellungnahme nicht befugt und gab es seit April 2018 eine Änderung der Zuständigkeiten? Wenn ja ,welche? Wann wurde die BV Harburg darüber informiert?

5. Warum kam es bei der Stellungnahme zu den massiven Verzögerungen (von bisher schon 19 Monaten) seit der politischen Antragstellung? Bitte ausführlich begründen!

6. Die vielfältigen Zuständigkeiten gerade in Hamburger Verkehrsfragen führen oft zu Verwirrungen. Wie ist üblicherweise die Verfahrensweise bei Anfragen nach dem HmbUlG, dem Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) und dem Hamburgischem  Transparenzgesetz (HmbTG), wenn der Anfragende seine Anfrage an eine Stelle richtet, die nicht zuständig ist? Erfolgt dann automatisch eine Zuleitung der Anfrage an die zuständige Behörde/Stelle? Falls ja, wie lange dauert es durchschnittlich, bis diese Anfragen dann an die zuständige Stelle weitergeleitet werden und wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung insgesamt bis zur Beantwortung? Bitte das Verfahren vom Eingang bis zur Beantwortung darstellen, samt den Zwischeninformationen für die Anfragenden einschließlich der ggf. jeweils vorhandenen Mitwirkungspflichten im Bearbeitungsverlauf.

7. Wieviele Anfragen wurden tatsächlich automatisch an die zuständigen Stellen zur Beantwortung weitergeleitet? Wie hoch ist der Anteil von Anfragen, die nicht automatisch weitergeleitet wurden und warum wurden diese nicht automatisch weitergeleitet?

Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy

Harburg, 24.01.2019

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f.d.R.