21-2541.01

Antwort Anfrage gem. § 24 BezVG der AfD-Fraktion (neu), betr. Schutzräume im Bezirk Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 17.01.2023 Hauptausschuss Ö 1.24

Sachverhalt

Der Krieg in der Ukraine hat uns allen deutlich gemacht, wie trügerisch und verletzlich der Frieden sein kann und dass wir für die Zukunft planen müssen. Unsere Bevölkerung hat in einem Ernstfall ein Mindestmaß an Schutz und Sicherheit zu erwarten. Dies kann u.a. durch die Einrichtung von Schutzräumen geschehen.



Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Wie viele Schutzräume befinden sich im Bezirk Harburg, die auch von der Bevölkerung im Ernstfall genutzt werden können?

2. Wo befinden sich diese Schutzräume (Standorte)?

3. Wie vielen Menschen bieten diese Schutzräume jeweils Platz?

4. Gibt es Schutzräume, die außer Betrieb genommen worden sind, jedoch wieder einsatzbereit gemacht werden können? Wenn Ja, wo und wann werden diese einsatzbereit gemacht / gemacht werden können? Wie viele Menschen könnten dort im Ernstfall Schutz finden?

5. Welcher Art sind die Schutzräume? Ist dabei für eine ausreichende Luft- und Wasserversorgung gesorgt und sind Lebensmittel eingeplant?

6. Wer ist für die Unterhaltung und den Bau von Schutzräumen im Bezirk Harburg zuständig?

7. Sind Planungen im Bezirk vorgesehen die bestehenden Schutzräume für einen möglichen Ernstfall einsatzbereit herzurichten? Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen aus? Wenn nein, warum nicht?

8. Sind Planungen im Bezirk Harburg vorgesehen die Anzahl der Schutzräume durch Neubauten möglicherweise zu erhöhen? Wenn ja wo? Wenn nein, warum nicht?

9. Wie werden die Menschen in einem möglichen Krisenfall auf die Standorte aufmerksam gemacht?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 08.11.2022

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der AfD-Fraktion (neu) (Drs- 21-2541) wie folgt:

1. Wie viele Schutzräume befinden sich im Bezirk Harburg, die auch von der Bevölkerung im Ernstfall genutzt werden können?

Nach Kenntnis des Bezirksamtes Harburg befinden sich im Bezirk Harburg keine einsatzbereiten öffentlichen Schutzräume.

2. Wo befinden sich diese Schutzräume (Standorte)?

siehe Antwort zu Frage 1.

3. Wie vielen Menschen bieten diese Schutzräume jeweils Platz?

siehe Antwort zu Frage 1.

4. Gibt es Schutzräume, die außer Betrieb genommen worden sind, jedoch wieder einsatzbereit gemacht werden können? Wenn Ja, wo und wann werden diese einsatzbereit gemacht / gemacht werden können? Wie viele Menschen könnten dort im Ernstfall Schutz finden?

Die funktionale Erhaltung öffentlicher Schutzräume wurde aufgrund der geänderten Sicherheitslage nach Ende des Kalten Krieges bereits im Jahr 2007 eingestellt. Im aktuellen Kontext des Krieges in der Ukraine hat der Bund entschieden, die (weitere) Entwidmung öffentlicher Schutzräume zunächst ruhend zu stellen.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben führt derzeit eine vollständige Bestandsaufnahme der bisher nicht entwidmeten öffentlichen Schutzräume durch. Im Bezirk Harburg gilt dies aktuell für den einzigen öffentlichen Schutzraum „Mehrzweckanlage (MZA) Harburg Rathaus“ (S-Bahnhof).

5. Welcher Art sind die Schutzräume? Ist dabei für eine ausreichende Luft- und Wasserversorgung gesorgt und sind Lebensmittel eingeplant?

siehe Antwort zu Frage 4.

6. Wer ist für die Unterhaltung und den Bau von Schutzräumen im Bezirk Harburg zuständig?

Der Bund verfügt über ein Nutzungsrecht im Rahmen der Zweckbestimmung „Zivilschutz“. Bewirtschaftung und Verwaltung der MZA Harburg Rathaus obliegt dem Bezirksamt Harburg im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes. Notwendige Sachkosten trägt der Bund.

7. Sind Planungen im Bezirk vorgesehen die bestehenden Schutzräume für einen möglichen Ernstfall einsatzbereit herzurichten? Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen aus? Wenn nein, warum nicht?

siehe Antwort zu Fragen 4. und 6.

8. Sind Planungen im Bezirk Harburg vorgesehen die Anzahl der Schutzräume durch Neubauten möglicherweise zu erhöhen? Wenn ja wo? Wenn nein, warum nicht?

siehe Antwort zu Fragen 4. und 6.

9. Wie werden die Menschen in einem möglichen Krisenfall auf die Standorte aufmerksam gemacht?

Eine Information der Bevölkerung ist wegen fehlender Standorte nicht möglich.

Fredenhagen

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