21-2541.01

Antwort Anfrage gem. § 24 BezVG der AfD-Fraktion (neu), betr. Schutzräume im Bezirk Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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17.01.2023
Sachverhalt

Der Krieg in der Ukraine hat uns allen deutlich gemacht, wie trügerisch und verletzlich der Frieden sein kann und dass wir für die Zukunft planen müssen. Unsere Bevölkerung hat in einem Ernstfall ein Mindestmaß an Schutz und Sicherheit zu erwarten. Dies kann u.a. durch die Einrichtung von Schutzräumen geschehen.



Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Wie viele Schutzräume befinden sich im Bezirk Harburg, die auch von der Bevölkerung im Ernstfall genutzt werden können? 

 

2. Wo befinden sich diese Schutzräume (Standorte)?

 

3. Wie vielen Menschen bieten diese Schutzräume jeweils Platz?

 

4. Gibt es Schutzräume, die außer Betrieb genommen worden sind, jedoch wieder einsatzbereit gemacht werden können? Wenn Ja, wo und wann werden diese einsatzbereit gemacht / gemacht werden können? Wie viele Menschen könnten dort im Ernstfall Schutz finden?

 

5. Welcher Art sind die Schutzräume? Ist dabei für eine ausreichende Luft- und Wasserversorgung gesorgt und sind Lebensmittel eingeplant?

 

6. Wer ist für die Unterhaltung und den Bau von Schutzräumen im Bezirk Harburg zuständig?

 

7. Sind Planungen im Bezirk vorgesehen die bestehenden Schutzräume für einen möglichen Ernstfall einsatzbereit herzurichten? Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen aus? Wenn nein, warum nicht?

 

8. Sind Planungen im Bezirk Harburg vorgesehen die Anzahl der Schutzräume durch Neubauten möglicherweise zu erhöhen? Wenn ja wo? Wenn nein, warum nicht?

 

9. Wie werden die Menschen in einem möglichen Krisenfall auf die Standorte aufmerksam gemacht?