21-1737.01

Antwort Anfrage der AfD-Fraktion (neu): Stromkasten-Kunst in Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.10

Sachverhalt

Jeder kennt die Stromkästen an der Straße und die vielen anderen oft grauen Kästen, die an jeder Ecke in der Stadt zu finden sind. Offiziell heißen die Stromkästen Kabelverteilerschränke oder kurz KVS.

Die meisten Stromkästen in Harburg sehen grausam aus. Sie sind zum Teil beklebt mit diversen Aufklebern und zusätzlich mit Graffiti verunstaltet.

In letzter Zeit sieht man jedoch immer wieder Stromkästen, die sehr kunstvoll gestaltet sind. Es sind Gebäude oder Tiere darauf abgebildet, was das Stadtbild doch erheblich verschönert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Firma/Firmen sind mit der Bemalung beauftragt worden?

2. Wie viele Stromkästen sind bis jetzt angemalt worden?

3. Wie hoch waren bis jetzt die Kosten?

4. Ist es auch weiterhin geplant Stromkästen anmalen zu lassen, falls ja. wie viele noch?

5. Wie läuft das Prozedere ab, können Anwohner z.B. ihre in der Nähe befindlichen Stromkästen anmelden, oder nach welchem Prozedere werden die Stromkästen ausgewählt.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 24.11.2021

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet unter der Beteiligung von Stromnetz Hamburg (SNH) die Anfrage der AfD (Drs. 21-1737) wie folgt:

1. Welche Firma/Firmen sind mit der Bemalung beauftragt worden?

Die Bemalung findet durch Privatpersonen auf deren Initiative in Abstimmung mit SNH statt.

2. Wie viele Stromkästen sind bis jetzt angemalt worden?

Im Bezirk Harburg wurden in 2021 bis dato zehn Verträge zum Bemalen von Kabel-Verteiler-Schränken (KVS) geschlossen. Für ganz Hamburg wurden bis dato 49 Verträge geschlossen.

3. Wie hoch waren bis jetzt die Kosten?

Es fallen keine Kosten an, da die Arbeiten von den Privatpersonen finanziert werden.

4. Ist es auch weiterhin geplant Stromkästen anmalen zu lassen, falls ja. wie viele noch?

Ja, wenn sich Privatpersonen dazu melden.

5. Wie läuft das Prozedere ab, können Anwohner z.B. ihre in der Nähe befindlichen Stromkästen anmelden, oder nach welchem Prozedere werden die Stromkästen ausgewählt.

SNH bekommt eine Anfrage zu einem bestimmten KVS-Standort. Danach wird geprüft, ob an diesem Standort eine Bemalung möglich ist oder ob der KVS im Rahmen eines Werbevertrages anderweitig vermietet ist. Sollte eine Bemalung möglich sein, prüft SNH den Entwurf der anfragenden Person und trifft eine schriftliche Vereinbarung mit ihr. Anschließend macht SNH einen Vor-Ort-Termin und erteilt dann ggf. die Freigabe zur Bemalung.

Gez. Heimath

f.d.R. Martens

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