21-1568.01

Antwort Anfrage CDU betr. Geplanter Neubau Abrigado und Harburger Tafel

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.09.2021 Hauptausschuss Ö 4.39

Sachverhalt

 

Seit Jahren ist bekannt, dass die Drogenhilfeeinrichtung Abrigado auf dem Schwarzenberg unzureichend untergebracht und ausgestattet ist. Eine Erweiterung an dieser Stelle hat sich als nicht möglich herausgestellt. 

 

Insoweit hat sich die Bezirksversammlung gemeinsam mit der Bezirksverwaltung darum bemüht, einen anderen Standort zu finden. 

 

Die Bezirksverwaltung hat in der Vergangenheit sowohl in der Sicherheitskonferenz als auch im Ältestenrat regelmäßig dargestellt, welche Überlegungen sie ggf. gemeinsam mit der zuständigen Fachbehörde hinsichtlich eines neuen Standortes angestellt hat. 

 

Noch im März dieses Jahres ist insoweit mitgeteilt worden, dass das Abrigado zwar in ein neues Gebäude umziehen soll und eine Finanzierung über die Fachbehörde gesichert wäre, man jedoch einen geeigneten Standort noch nicht gefunden habe. 

 

Überraschenderweise ist sodann im Mai 2021 von der Bezirksverwaltung und durch Erklärungen von Bezirksabgeordneten gegenüber der Presse festzustellen, dass die Drogeneinrichtung umziehen und erheblich vergrößert werden soll. Als Standort habe man nun ein Grundstück Buxtehuder Straße 31 ins Auge gefasst, auf dem sich allerdings derzeit die Harburger Tafel befindet.

 

Dabei ist erläutert worden, dass die Harburger Tafel am bisherigen Standort verbleiben soll, allerdings mit Büros und ihrer Ausgabestelle im gleichen Neubau untergebracht werden würde.

 

Insoweit ist offenbar vorgesehen, auch aus Gründen der Finanzierung, neben den beiden Einrichtungen auch zusätzlich Wohnungen durch "Fördern und Wohnen" auf dem Grundstück unterzubringen.

 

Von Fachleuten aus den Bereichen Drogenhilfe, Harburger Tafel und Wohnungsbau im Sozialbereich sind insoweit Bedenken geäußert worden, ob ein Gebäude mit dieser räumlichen Enge und mit derart unterschiedlichen Aufgabenbereichen den Bedarfen der betroffenen Klienten überhaupt jeweils gerecht werden oder vielmehr zu erheblichen Problemen führen kann. 

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

 

1.   Um welches Grundstück bzw. welche Grundstücke handelt es sich bei der geplanten Fläche genau?

 

2.   Wie sieht der derzeitige Planungsstand konkret aus? Dabei soll bitte die genaue Erläuterung der Anzahl der geplanten Gebäude und deren Funktion angegeben werden.

 

3.   Wie viele Wohnungen sind zusätzlich zu den beiden Einrichtungen auf der Fläche geplant und um welche Art von Wohnungen handelt es sich dabei?

 

4.   Wie viele Quadratmeter Freifläche verbleiben auf dem Grundstück bei der aktuellen Gebäudeplanung und wird diese Freifläche von den betroffenen Einrichtungen als dringend erforderlich angemeldeten Bedarfen an Aufenthaltsflächen und Anlieferflächen sowie Arbeitsflächen gerecht?

 

5.   Wo und an welcher Grundstücksseite sind die Eingänge und Zufahrten der beiden betroffenen Einrichtungen jeweils geplant?

 

6.   Wann ist seitens der Fachbehörde und der Bezirksverwaltung die Entscheidung getroffen worden, einen gemeinsamen Neubau in der geschilderten Weise zu errichten?

 

7.   In welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt sind bezirkliche politische Gremien oder Abgeordnete in die Entscheidung einbezogen worden? Ggf. welche?

 

8.   Wann, durch wen und in welcher Weise ist der Träger der Harburger Tafel e.V. über die Absichten informiert worden?

 

9.   Ist die Harburger Tafel daraufhin in einen gemeinsamen Planungsprozess einbezogen worden, wenn ja, in welcher Weise ist dieses erfolgt?

 

10. Hat der Träger der Harburger Tafel e.V. den Plänen zugestimmt, ggf. wann und durch wen?

 

11. Sind im Rahmen der Überlegungen Bedenken geäußert worden, dass durch eine Drogenhilfeeinrichtung unter einem Dach mit der Harburger Tafel Probleme entstehen könnten, insbesondere durch Verdrängung der Nutzer der Harburger Tafel?

 

12. Sind derartige Bedenken ausgeräumt worden, wenn ja, wann und wodurch?

 

13. Wann ist der Träger der Drogenhilfeeinrichtung Abrigado über den geplanten Neubau unter einem Dach mit der Harburger Tafel und Wohnungsbau informiert worden?

 

14. Hat der Träger den Planungen zugestimmt?

 

15. Sind die örtlichen Mitarbeiter der Drogenhilfeeinrichtung Abrigado in die Überlegungen durch das Bezirksamt und die Fachbehörde einbezogen worden und welche Stellung habe diese dazu eingenommen?

 

16. Ist die örtliche Polizei, die grundsätzlich auch in der Sicherheitskonferenz an Beratungen beteiligt worden ist, in die abschließenden Entscheidungen einbezogen worden und hat sie insoweit zugestimmt?

 

17. Hat es im Rahmen des Planungsprozesses einen von der Verwaltung initiierten oder moderierten Dialog zwischen den beiden beteiligten Einrichtungen gegeben? Wenn ja, ab wann und mit welcher Frequenz?

 

18. Sieht die Bezirksverwaltung die Möglichkeit, bei einem Neubau eine klare und eindeutige Trennung der verschiedenen Einrichtungen im Gebäude und auf den Freiflächen des Grundstücks vorzunehmen?

 

19. Soweit ersichtlich, haben Architekten von Fördern und Wohnen Vorstellungen vor Ort erörtert und Bedarfe abgefragt. Wann beabsichtigt die Bezirksverwaltung die konkreten Neubauplanungen in einem Ausschuss der Bezirksversammlung im Einzelnen vorzustellen?

 

20. Wann ist beabsichtigt, eine grundsätzliche Entscheidung der Bezirksversammlung herbeizuführen?

 

21. Besteht für die regionalen sachkundigen Vertreter der verschiedenen Bereiche die Möglichkeit, ihre Wünsche und Vorstellungen vor letztendlichen Realisierungsentscheidungen einzubringen?

 

22. Wann und wie kann dieses ggf. vor einer Entscheidung der Bezirksversammlung geschehen?

 

23. Hält die Harburger Bezirksverwaltung die aktuelle Planung aus fachlicher Sicht für sinnvoll und wird diese aus Sicht der Verwaltung und des zuständigen Dezernates den Klienten und Mitarbeitern der betroffenen Einrichtungen in jeweils ausreichender Weise gerecht?

 

Hamburg, am 06.08.2021

 

Ralf-Dieter Fischer                                        Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender                                    Michael Schaefer

                                                                      Dr. Antje Jaeger

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg         23.08.2021

 

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1568) wie folgt:

 

  1. Um welches Grundstück bzw. welche Grundstücke handelt es sich bei der geplanten Fläche genau?

 

Es handelt sich um das Grundstück Buxtehuder Straße 31, Flurstück 301 der Gemarkung Harburg.

 

  1. Wie sieht der derzeitige Planungsstand konkret aus? Dabei soll bitte die genaue Erläuterung der Anzahl der geplanten Gebäude und deren Funktion angegeben werden.

 

  1. Wie viele Wohnungen sind zusätzlich zu den beiden Einrichtungen auf der Fläche geplant und um welche Art von Wohnungen handelt es sich dabei?

 

  1. Wie viele Quadratmeter Freifläche verbleiben auf dem Grundstück bei der aktuellen Gebäudeplanung und wird diese Freifläche von den betroffenen Einrichtungen als dringend erforderlich angemeldeten Bedarfen an Aufenthaltsflächen und Anlieferflächen sowie Arbeitsflächen gerecht?

 

  1. Wo und an welcher Grundstücksseite sind die Eingänge und Zufahrten der beiden betroffenen Einrichtungen jeweils geplant?

 

Zu den Fragen 2.   5.: Eine konkrete Planung liegt noch nicht vor. Zunächst ist eine Machbarkeitsstudie vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Wann ist seitens der Fachbehörde und der Bezirksverwaltung die Entscheidung getroffen worden, einen gemeinsamen Neubau in der geschilderten Weise zu errichten?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. In welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt sind bezirkliche politische Gremien oder Abgeordnete in die Entscheidung einbezogen worden? Ggf. welche?

 

Die Mitglieder der Sicherheitskonferenz Harburg sind bei einem Vor-Ort-Termin mit der damals zuständigen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Vertretungen der Behörde für Schule und berufliche Bildung und des ReBBz Harburg sowie der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration sowie der Einrichtungsleitung des Abrigados am 11. Januar 2019 erstmals über erste Pläne infomiert worden, das Abrigado in einen Neubau auf dem Grundstück Buxtehuder Straße 31 ziehen zu lassen.

 

In der Sitzung der Sicherheitskonferenz am 15. Mai 2019 wurde das Vorhaben erneut besprochen und war seither wiederholt auf der Tagesordnung.

Zuletzt hat am 21. April 2021 eine Vertretung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration den Mitgliedern des Sicherheitskonferenz Harburg den aktuellen Stand des Vorhabens vorgestellt.

 

 

  1. Wann, durch wen und in welcher Weise ist der Träger der Harburger Tafel e.V. über die Absichten informiert worden?

 

Die Harburger Tafel ist über erste Überlegungen zu einem möglichen Umzug des Abrigados auf das Gelände des Grundstücks Buxtehuder Straße 31 das erste Mal am 26.08.2019 in Kenntnis gesetzt worden, im Übrigen auch die benachbarte muslimische Gemeinde, deren Moscheegebäude sich auf dem Grundstück Buxtehuder Straße 33 befindet.

 

Daraufhin folgte ein Austausch zwischen Tafel und Bezirksamt via E-Mail im September und November 2019.

Vereinbart wurde, dass zu der Tafel wieder Kontakt aufgenommen würde, sobald es neue Informationen mitzuteilen gebe. Zum sich nun konkrtisierenden Vorhaben wurden Vertretungen der Harburger Tafel am 12. April 2021 in einem gemeinsamen Gespräch (via Skye for Buisness) von der Bezirksamtsleitung informiert.

 

 

  1. Ist die Harburger Tafel daraufhin in einen gemeinsamen Planungsprozess einbezogen worden, wenn ja, in welcher Weise ist dieses erfolgt?

 

Siehe Antwort zur Frage 8.

Zudem hat es einen telefonischen Austausch zwischen Tafel und Bezirksamt am 3. Juni 2021 über Raum- und Flächenbedarfe gegeben. Anschließend fand ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit der Harburger Tafel, der Sozialbehörde, f&w Fördern und Wohnen

 

 

 

sowie dem Bezirksamt am 19. Juli 2021 statt. Bei diesen Gelegenheiten hat die Harbruger Tafel auch Bedenken gegen das Vorhaben sowie konkrete Bedarfe formuliert.

Da eine konkrete Planung noch nicht erfolgt ist, konnten die Reaktionen und Bedarfe der Harbuger Tafel noch nicht in die Planungen eingearbeitet werden. Sie werden aber bei der durch f&w Fördern und Wohnen avisierten Machbarkeitsstudie berücksichtigt.

 

  1. Hat der Träger der Harburger Tafel e.V. den Plänen zugestimmt, ggf. wann und durch wen?

 

Siehe Antwort zu den Fragen 2. - 5. und 9.

 

  1. Sind im Rahmen der Überlegungen Bedenken geäert worden, dass durch eine Drogenhilfeeinrichtung unter einem Dach mit der Harburger Tafel Probleme entstehen könnten, insbesondere durch Verdrängung der Nutzer der Harburger Tafel?

 

Ja, Vertretungen der Harburger Tafel haben in den bisherigen Gesprächen Bedenken geäert, u.a. dass Nutzende der Tafel fern bleiben könnten wegen der Nähe zur  Hilfeeinrichtung Abrigado.

 

  1. Sind derartige Bedenken ausgeräumt worden, wenn ja, wann und wodurch?

 

Siehe Antworten zu den Fragen 2. 5. und 9. - 11.

 

  1. Wann ist der Träger der Drogenhilfeeinrichtung Abrigado über den geplanten Neubau unter einem Dach mit der Harburger Tafel und Wohnungsbau informiert worden?

 

  1. Hat der Träger den Planungen zugestimmt?

 

  1. Sind die örtlichen Mitarbeiter der Drogenhilfeeinrichtung Abrigado in die Überlegungen durch das Bezirksamt und die Fachbehörde einbezogen worden und welche Stellung habe diese dazu eingenommen?

 

  1. Ist die örtliche Polizei, die grundsätzlich auch in der Sicherheitskonferenz an Beratungen beteiligt worden ist, in die abschließenden Entscheidungen einbezogen worden und hat sie insoweit zugestimmt?

 

Fragen 13-16: Siehe Vorbemerkungen sowie Antworten zu den Frage 2. - 5. und 9.

 

 

  1. Hat es im Rahmen des Planungsprozesses einen von der Verwaltung initiierten oder moderierten Dialog zwischen den beiden beteiligten Einrichtungen gegeben? Wenn ja, ab wann und mit welcher Frequenz?

 

Bisher nicht.

 

  1. Sieht die Bezirksverwaltung die Möglichkeit, bei einem Neubau eine klare und eindeutige Trennung der verschiedenen Einrichtungen im Gebäude und auf den Freiflächen des Grundstücks vorzunehmen?

 

Ja, die Verwaltung sieht diese Möglichkeit. Aufgrund der doppelten Belegenheit und der Hangsituation könnten die Einrichtungen von unterschiedlichen Straßen aus erschlossen werden.

 

  1. Soweit ersichtlich, haben Architekten von Fördern und Wohnen Vorstellungen vor Ort erörtert und Bedarfe abgefragt. Wann beabsichtigt die Bezirksverwaltung die konkreten Neubauplanungen in einem Ausschuss der Bezirksversammlung im Einzelnen vorzustellen?

 

 

  1. Wann ist beabsichtigt, eine grundsätzliche Entscheidung der Bezirksversammlung herbeizuführen?

 

Zu 19. und 20.:

Eine Information der Bezirksversammlung über das Vorhaben erfolgt im zuständigen Fachausschuss, sobald erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudie bzw. erste konkrete Planungen vorliegen. Die Beauftragung der Machbarkeitssudie und weiterer Planungen erfolgen nicht durch das Bezirksamt. Eine weitere Beteiligung erfolgt im Zusammenhang mit den einzureichenden Vorlagen für ein konkretes Bauvorhaben.

 

  1. Besteht für die regionalen sachkundigen Vertreter der verschiedenen Bereiche die Möglichkeit, ihre Wünsche und Vorstellungen vor letztendlichen Realisierungsentscheidungen einzubringen?

 

Ja.

 

  1. Wann und wie kann dieses ggf. vor einer Entscheidung der Bezirksversammlung geschehen?

 

Siehe Antwort zu den Fragen 19. und  20..

 

 

  1. lt die Harburger Bezirksverwaltung die aktuelle Planung aus fachlicher Sicht für sinnvoll und wird diese aus Sicht der Verwaltung und des zuständigen Dezernates den Klienten und Mitarbeitern der betroffenen Einrichtungen in jeweils ausreichender Weise gerecht?

 

Zuständig für die fachlliche Steuerung der Drogenhilfeeinrichtung Abrigado ist die zuwendungsgebende Fachbehörde.

 

Das Bezirksamt begrüßt die mögliche Erweiterung der Räumlichkeiten des Abrigados, die am jetzigen Standort nicht umsetzbar ist, sowie den Bau von Wohnungen für Menschen, die am Wohnungsmarkt benachteiligt sind.

 

Zudem ermöglicht die angedachte Nutzung eine effiziente Nutzung des prominenten Grundstücks an der Magistrale Buxtehuder Straße. Diese ist im Sinne des Bezirks, da Flächen knapp sind und hier vergleichsweise wenig Fläche versiegelt wird.

 

Zudem eröffnen sich durch das Vorhaben Chancen für die Tafel, eine Nutzfläche zu erhalten, die den Bedarfen der Harburger Tafel eher gerecht werden können als das bisherige Gebäude, das ursprünglich für andere Zwecke errichtet wurde.

 

Gez. Fredenhagen

 

Petitum/Beschluss

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.