Antrag SPD betr. Wohnlageneinstufung in Harburg
Das Wohnlagenverzeichnis der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gibt Auskunft über die unterschiedliche Bewertung von Straßenabschnitten in den Hamburger Wohngebieten. Hierbei wird grundlegend zwischen einer „guten“ und „normalen“ Wohnlage unterschieden. Für die Einstufung relevant sind 9 Indikatoren: Der Bodenrichtwert (19%), Statusindex (18%), Einwohnerdichte (16%), Grünflächenanteil (15%), Lärmbelastung (12%), Art der Straße (8%), Entfernung zum Einzelhandel (8%), Entfernung zur Metrobusstation (3%) sowie die Entfernung zum ÖPNV (S-/U-Bahn, AKN)(2%). Der Wohnlagenwert wird aus diesen Merkmalen nach der Wohnlagenformel gebildet. Hierbei kann es auch zur Neubewertung von Wohngebieten kommen, welche nicht unmittelbar nachvollzogen werden können.
Exemplarisches Beispiel:
Im Rahmen der Bemessung der Wohnlagen kam es im Hainholzweg 2019/2021 zu einer Neubewertung. So wurde die Straßenseite mit den Hausnummern 71 bis 155 von einer normalen zu einer guten Wohnlage umgestuft, wohingegen die andere Straßenseite (62 – 156) nun einer normalen Wohnlage entspricht. Dies geht potenziell einher mit einer Anpassung der Mieten, da die Wohnlage auch eine Grundlage für den aktuellen Mietenspiegel ist. Es liegen für dieses Wohngebiet Einwendungen vor.
Aufgrund der gestiegenen Wohnnebenkosten resultiert durch städtisches Handeln hier eine Mehrbelastung.
Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, eine/n Vertreter*in der zuständigen Behörde in den Stadtentwicklungsausschuss einzuladen, um über Veränderungen der Wohnlage im Bezirk Harburg sowie die zugrundeliegenden Indikatoren zu berichten und insbesondere darzulegen, welche Veränderung der Indikatoren eine Neuzuordnung hauptsächlich zur Folge hatten.