21-0153

Antrag SPD betr. Baustelle Ehestorfer Heuweg, wie geht es weiter? (zu 21-0123)

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.11.2019
24.09.2019
Sachverhalt

Mitte September 2019 traten bei den Bauarbeiten im Ehestorfer Heuweg Bodenabsenkungen von bis zu 5 Metern auf. Sie sind höchstwahrscheinlich auf Hohlräume des ehemaligen Bergwerkes Robertshall zurück zu führen, die offensichtlich nicht ausreichend verfüllt wurden. Diese Vorkommnisse verzögern die Bauarbeiten weiter und verlängern für die Anlieger und Nutzer des Ehestorfer Heuwegs zeitlich die Umwege und Erschwernisse. Deshalb stellen sich an den zuständigen Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Fragen.

Mit der Anfrage Ds 20-3404, vom 29.01.2018 wurde auf das Kohlevorkommen im Ehestorfer Heuweg hingewiesen. Es wurde nach Tunnelanlagen gefragt und ob Untersuchungen vorgenommen worden sind, die sich in der Fahrbahntrasse befinden. Die zuständige Fachbehörde hat mitgeteilt, "dass die ehemaligen Schachtanlagen außerhalb der Straßenbaumaßnahme liegen. Recherchen haben ergeben, dass der Stollen, der den Ehestorfer Heuweg quert, mit Sand verfüllt wurde. Die Bohruntersuchungen ergaben ein festes Gefüge unter der Straße und zeigten keinerlei Versackungen auf. Trotzdem wird baubegleitend ein Bodengutachten für die entsprechenden Stellen hinzugezogen, um jegliche Risiken zu vermeiden. Der Umbau erfolgt lediglich im Bereich der Straßenfläche."

Es drängt sich trotzdem der Verdacht auf, dass aktuell im Vorfeld keine Bodenbohrungen und Untersuchungen im Bereich der Bergwerkstollen erfolgt sind. Sonst müsste es doch aufgefallen sein, dass die Verfüllung mit weißem Sand erfolgte. Wenn ein Experte mit hinzugezogen worden wäre, hätte dieser auf die Gefahren einer Nachsackung hingewiesen. Um welche Tunnelanlagen es sich handelt, wurde in der Anfrage zu einem Link beantwortet. Aus dem hervor geht, dass jedoch 3 Stollen auf Hamburger Gebiet den Ehestorfer Heuweg queren. Auf dem niedersächsischen Teil sind es 7 weitere Stollen, die in den Straßenraum reichen. Außerdem fanden unter Begleitung der Bodendenkmalpflege zuletzt im Jahr 2000 Bohrungen im Gelände statt. Es ist nicht zu verstehen, dass die zuständige Behörde mitteilte, dass die Schachtanlagen außerhalb der Straßenbaumaßnahmen liegen, wo doch der Plan etwas ganz anderes zeigt!

Dass dem LSBG die besonderen Umstände des Bodens bekannt waren, zeigt dass baubegleitend ein Bodengutachten erstellt worden ist. Hier stellt sich die Frage, ob die Hohlräume entdeckt wurden und wie ggf. darauf reagiert worden ist.

Petitum/Beschluss

Der BV-Vorsitzende wird gebeten, in die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Inneres kompetente Vertreterinnen oder/ und Vertreter einzuladen, die über die aktuelle und künftige Situation auf dem Ehestorfer Heuwegs Auskunft geben können. Insbesondere sollen die folgenden Fragen beantwortet werden:

Zum Komplex Bodenuntersuchung

A1: Sind Experten zur Untersuchung der Verfüllung hinzugezogen worden?

A2: Welche Experten wurden hinzugezogen, um die Verfüllung der Tunnelanlagen zu begutachten?

A3: Hat man sich nur auf die alten Aussagen aus dem Jahr 2000 verlassen? Wenn ja, warum hat wurde nur auf die alten Aussagen über die Bohrungen aus dem Jahr 2000 zurück gegriffen?

A4: Laut eines Lageplans sind 3 Stollen auf der Hamburger Seite, die unter der Straße entlangführen. Wann sind die Bohrungen von der LSBG vorgenommen worden? Wo sind die Bohrungen vorgenommen worden? Welche Schächte sind untersucht worden? Wie tief sind diese Schächte? Wie sind die anderen Schächte verfüllt?

A5: Was hat das baubegleitende Bodengutachten ergeben, bitte der Bezirksversammlung vorlegen. Wenn kein aktuelles Gutachten besteht, warum wurde keins gemacht?

A6: Hat sich der LSBG mit den zuständigen Behörden für den niedersächsischen Teil des ehemaligen Bergwerks über den Bodenzustand ausgetauscht? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Erkenntnisse wurden daraus gewonnen?

Zum Komplex weitere Bauarbeiten

B1: Der wird LSBG wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, damit jetzt unterbrochene Verkehrsführung wieder in Kraft gesetzt wird. Diese Überbrückung kann auch zunächst provisorisch eingerichtet werden. Eine Sperrung darf nicht bis zum Jahresende dauern.

B2: Was gedenkt der LSBG zu tun, um die Verfüllung sicher für die Straße herzurichten? Bis wann kann dies erfolgt sein?

B3: Müssen weitere Versackungen sowohl auf dem Hamburger als auch auf dem niedersächsischen Teil befürchtet werden? Wenn ja, was ist geplant?

B4: Bis wann ist mit einer einspurigen ggf. provisorischen Teilöffnung des Ehestorfer Heuwegs für den Kfz-Verkehr zu rechnen? Wann ist der 1. Bauabschnitt wieder 2-spurig befahrbar?

B5: Um die Verkehrsbelastungen möglichst gering zuhalten, war die Sanierung des Ehestorfer Heuwegs zeitlich mit anderen Maßnahmen entlang der A7 verknüpft. Welche Auswirkungen haben die Bodenabsenkungen auf die anderen Maßnahmen wie z.B. den 2. Bauabschnitt des Ehestorfer Heuwegs, die Sanierung der Kreuzung B73/ Waltershofer Straße, die Sanierung der Stader Straße oder den Ausbau der A7?