21-3684

Antrag SPD betr. Änderungsantrag zu 21-3649 Barrierefreiheit ist kein Kann...

Antrag

Letzte Beratung: 27.02.2024 Bezirksversammlung Harburg Ö 28.1

Sachverhalt


 

Mit der Drucksache 21-1003  hat die Bezirksversammlung Harburg ihren Willen zum Ausdruck gebracht, dass für sie Barrierefreiheit nicht nur ein Kann, sondern ein Muss ist und am in der Errichtung befindlichen westlichen Durchgang auch auf der südlichen Seite umgesetzt werden muss.

  

Die Stellungnahme des Bezirksamts Harburg ist unbefriedigend, da damit trotz der Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft und dem Willen des Senats (Landesaktionsplan von 2012) Barriere-freiheit am Bahnhof Neugraben als nachrangig eingestuft wird (DR.: 21-1003.2 vom 3.1.21), ohne hinreichende Gründe zu nennen, die eine solche Nachrangigkeit begründen könnte.

 

Der in der Stellungnahme enthaltene Hinweis auf zusätzliche Flächenbedarfe allein begründet die Einstufung dieses Projekts als nachrangig nicht hinreichend.  

 

Dabei übersieht die Verwaltung die Bedeutung, die die neue Unterquerung am westlichen Ende des Bahnhofs für die barrierefreie Verbindung vom Vogelkamp ins Neugrabener Zentrum gerade auch für mobilitätseingeschränkte Menschen haben wird. Die Unterführung wird die hauptsächliche Verbindung für alle EinwohnerInnen im westlichen Teil des Vogelkamps werden. Und die IBA wird nördlich einen vollständig barrierefreien Zugang schaffen. Da wäre es widersinnig, wenn auf der südlichen Seite keine Barrierefreiheit besteht.  

 

Ferner hat sich auch das Bezirksamt Harburg in dem Bündnis für den Rad- und Fußverkehr (vom 17.05.2022) explizit zur Barrierefreiheit im Straßenraum verpflichtet („die Berücksichtigung der Barrierefreiheit durch die Realisierungsträger ist bei allen Maßnahmen im Straßenraum obligatorisch“). 

 

Zwar ist das Bezirksamt Harburg bei der Baumaßnahme zur Herstellung der neuen Unterführung nicht als Realisierungsträger anzusehen, trotzdem ist der Zugang im südlichen Teil der neuen Unterführung im Kontext mit der gesamten Baumaßnahme zu sehen. Diese Auffassung wird durch die Stellungnahme der BVM zur Drucksache 21-1003 (21-1003.1) geteilt. Hier wird ausdrücklich festgestellt, dass es sich um eine Baumaßnahme handelt, die der barrierefreien Unterquerung der Bahngleise dient. Somit ist das Bezirksamt gemäß der eigenen Verpflichtung gefordert, auch im Südteil der Unterführung Barrierefreiheit herzustellen.  

Petitum/Beschluss


 

1. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, mit den Planungen zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit auf der südlichen Seite des westlichen Zugangs zum Bahnhof Neugraben zu beginnen und sicherzustellen, dass eine Umsetzung möglichst zeitgleich mit der Fertigstellung des barrierefreien Zugangs nördlich des Bahnhofs im Zuge des Tunneldurchstichs erfolgt.   

2. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, im nächsten Ausschuss für Mobilität und Inneres anhand vorhandener Planskizzen darzulegen, welche zusätzlichen Flächen aus Sicht der Verwaltung in Anspruch genommen werden müssten und mit welchen Einschränkungen dies verbunden wäre.  

3. Ferner soll dabei dargelegt werden, welche Projekte zur Herstellung der Barrierefreiheit aus welchem Grund als vorrangig angesehen werden.  

  

Der Regionalausschuss Süderelbe ist zu diesem Punkt zuzuladen.

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