Stellungnahme Antrag SPD betr. Änderungsantrag zu 21-3649 Barrierefreiheit ist kein Kann...
Letzte Beratung: 13.02.2025 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 4
Mit der Drucksache 21-1003 hat die Bezirksversammlung Harburg ihren Willen zum Ausdruck gebracht, dass für sie Barrierefreiheit nicht nur ein Kann, sondern ein Muss ist und am in der Errichtung befindlichen westlichen Durchgang auch auf der südlichen Seite umgesetzt werden muss.
Die Stellungnahme des Bezirksamts Harburg ist unbefriedigend, da damit trotz der Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft und dem Willen des Senats (Landesaktionsplan von 2012) Barriere-freiheit am Bahnhof Neugraben als nachrangig eingestuft wird (DR.: 21-1003.2 vom 3.1.21), ohne hinreichende Gründe zu nennen, die eine solche Nachrangigkeit begründen könnte.
Der in der Stellungnahme enthaltene Hinweis auf zusätzliche Flächenbedarfe allein begründet die Einstufung dieses Projekts als nachrangig nicht hinreichend.
Dabei übersieht die Verwaltung die Bedeutung, die die neue Unterquerung am westlichen Ende des Bahnhofs für die barrierefreie Verbindung vom Vogelkamp ins Neugrabener Zentrum gerade auch für mobilitätseingeschränkte Menschen haben wird. Die Unterführung wird die hauptsächliche Verbindung für alle EinwohnerInnen im westlichen Teil des Vogelkamps werden. Und die IBA wird nördlich einen vollständig barrierefreien Zugang schaffen. Da wäre es widersinnig, wenn auf der südlichen Seite keine Barrierefreiheit besteht.
Ferner hat sich auch das Bezirksamt Harburg in dem Bündnis für den Rad- und Fußverkehr (vom 17.05.2022) explizit zur Barrierefreiheit im Straßenraum verpflichtet („die Berücksichtigung der Barrierefreiheit durch die Realisierungsträger ist bei allen Maßnahmen im Straßenraum obligatorisch“).
Zwar ist das Bezirksamt Harburg bei der Baumaßnahme zur Herstellung der neuen Unterführung nicht als Realisierungsträger anzusehen, trotzdem ist der Zugang im südlichen Teil der neuen Unterführung im Kontext mit der gesamten Baumaßnahme zu sehen. Diese Auffassung wird durch die Stellungnahme der BVM zur Drucksache 21-1003 (21-1003.1) geteilt. Hier wird ausdrücklich festgestellt, dass es sich um eine Baumaßnahme handelt, die der barrierefreien Unterquerung der Bahngleise dient. Somit ist das Bezirksamt gemäß der eigenen Verpflichtung gefordert, auch im Südteil der Unterführung Barrierefreiheit herzustellen.
1. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, mit den Planungen zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit auf der südlichen Seite des westlichen Zugangs zum Bahnhof Neugraben zu beginnen und sicherzustellen, dass eine Umsetzung möglichst zeitgleich mit der Fertigstellung des barrierefreien Zugangs nördlich des Bahnhofs im Zuge des Tunneldurchstichs erfolgt.
2. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, im nächsten Ausschuss für Mobilität und Inneres anhand vorhandener Planskizzen darzulegen, welche zusätzlichen Flächen aus Sicht der Verwaltung in Anspruch genommen werden müssten und mit welchen Einschränkungen dies verbunden wäre.
3. Ferner soll dabei dargelegt werden, welche Projekte zur Herstellung der Barrierefreiheit aus welchem Grund als vorrangig angesehen werden.
Der Regionalausschuss Süderelbe ist zu diesem Punkt zuzuladen
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Harburg 31.01.2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt wie folgt Stellung zu dem Gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 21-3684) betr. Änderungsantrag zu 21-3649 Barrierefreiheit ist kein Kann
Am S-Bahn-Haltepunkt Neugraben besteht am östlichen Zugang von Norden wie Süden eine barrierefreie Möglichkeit die Bahnsteige zu erreichen oder die Bahnanlage zu queren.
Die von der IBA langjährig geplante und inzwischen fertiggestellte neue Unterführung, ergänzt einen nordwestlichen Zugang zu den Gleisen und schafft, anschließend an die schon zuvor vorhandene Unterführung zu den Bahnsteigen, nun eine weitere Querungsmöglichkeit der gesamten Bahnanlage. Das Bauwerk dient als eine neue Wegeverbindung zu den neuen Wohnbereichen und wurde gemäß moderner Standards durch eine Wendelrampe barrierefrei hergestellt. Ein barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen besteht dort jedoch nicht, da die DB keine Aufzüge vorgesehen hat. Die vorhandene südliche Unterführung kann über eine Rampe erreicht werden, die bei der Herstellung nach den damals anerkannten Regeln der Technik geplant und umgesetzt wurde. Nach den heutigen Richtlinien ist nur die Neigung der Rampe ein wenig zu stark, welche die Definition der Barrierefreiheit eben nicht einschließt. Dennoch kann sie von sehr vielen Menschen genutzt werden, auch durch die, die Rollatoren, Kinderwagen, Fahrräder, Rollstühle usw. schieben.
Eine Anpassung der Rampe an die sich geänderten Richtlinien wurden in jüngerer Vergangenheit mehrfach geprüft, abgewogen und priorisiert.
Der Neubau einer barrierefreien Rampe angrenzend an das DB-Bauwerk und mit deutlich höherem Flächenbedarf erfordert erheblichen Planungs- und Umbauaufwand, d. h. Personalkapazitäten sowie Investivmittel, die im bezirklichen Haushalt derzeit nicht vorgehalten sind.
Zeitnah ist hier auch kein Projekt vorgesehen, da unsere Straßenbaumittel wie auch die begrenzten Planungskapazitäten in anderen Projekten gebunden sind, die als wichtiger bewertet werden, wie z.B. die Velorouten, bezirkliche Radwege, Verkehrsberuhigungen und die Grundinstandsetzungen von Straßen zur Vermeidung und Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenschäden.
Wir werden die Situation zukünftig im Rahmen der anstehenden Planung der Bike+Ride-Anlagen durch die P+R GmbH in diesem Bereich betrachten und neu bewerten. Sollten sich andere Gelegenheiten zum Umbau ergeben, werden wir auch diese ergreifen.
Den genauen Flächenbedarf einer städtebaulich in Gestaltung und Funktion adäquaten Rampe zu ermitteln, würde eine Vorplanung erfordern, die weder vorliegt noch zeitnah aus vorgenannten Gründen aufgestellt werden kann. Daher gibt es derzeit keinen Sachstand im Ausschuss vorzustellen.
Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden in Bezug auf eine verkehrssichere Wegeverbindung, auch für benachteiligte Verkehrsteilnehmer, geprüft und sind bei der Priorisierung berücksichtigt.
i. V. Queckenstedt.
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