22-0486

Antrag Grüne/SPD/DIE LINKE betr. Stellungnahme der Bezirksversammlung Harburg zur Drucksache 22-0367.01

Antrag

Letzte Beratung: 25.03.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 12

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung beanstandet die Bearbeitung des Beschlusses:

Der Beschluss der Bezirksversammlung Harburg mit der Drucksache 22-0367 betr. „Jetzt endlich! Tempo 30 in der Heimfelder Straße“ bittet die Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 46 (PK46) u. a. um Prüfung und Anordnung einer Tempo 30-Strecke auf Basis der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO), in Kraft getreten am 11.10.2024.

Die Bezirksversammlung nimmt die äerst schnelle Antwort der Verkehrsdirektion in der Behörde für Inneres und Sport (VD51) zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass der Antrag formell nicht korrekt bearbeitet wurde, da sich dieser explizit an die Straßenverkehrsbehörde beim PK46 gewandt hat und nicht an die Verkehrsdirektion. Die originäre Zuständigkeit für die im Antrag geforderte Prüfung bzw. straßenverkehrsbehördliche Anordnung liegt gemäß dem „Handbuch Zuständigkeiten der Straßenverkehrsbehörden“ der Polizei Hamburg grundsätzlich beim regionalen PK.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung erwidert die Stellungnahme der VD51 außerdem inhaltlich:

Die Bezirksversammlung ist der Auffassung, dass eine Tempo 30-Strecke auf Basis der aktuellen StVO sehr wohl bereits rechtssicher angeordnet werden kann, auch ohne eine spezifische Verwaltungsvorschrift. Bei einer fehlenden Verwaltungsvorschrift ist es Aufgabe der Behörde, das Recht selbstständig auszulegen und anzuwenden. Die neu hinzugekommenen Ausnahmen können analog zu den bestehenden Regelungen angewendet werden. Es gibt viele Überschneidungen zwischen einem Spielplatz und z. B. einer Schule, die eine ähnliche Bewertung ermöglichen. Außerdem hat das PK46 bereits Anordnungen auf Basis der neuen StVO erlassen und z. B. das neue Verkehrszeichen 230 „Ladebereich“ in der Moorstraße angeordnet. Zusätzlich hat die Behörde für Inneres und Sport in einer Antwort zu einer Anfrage (Drs. 22-0223.01) explizit mitgeteilt, dass es den Straßenverkehrsbehörden in Hamburg nicht verboten ist, Anordnungen nach der neuen StVO zu erlassen.

Aus den dargestellten Gründen bittet die Bezirksversammlung höflichst um erneute Prüfung des Antrages bei der Straßenverkehrsbehörde am PK46 und beanstandet die aktuell vorliegende Antwort zur Drucksache 22-0367.01.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Heimfelder Str. Moorstraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.