20-4368

Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für Alle! Musik-Proberäume und Ateliers für den Bezirk Harburg (I)

Antrag

Letzte Beratung: 28.11.2019 Kulturausschuss Ö 6.11

Sachverhalt


 

Wie nun der lokalen Presse (Hamburger Abendblatt v. 9. Jan 2019) zu entnehmen war, fallen kurzfristig für rund 60 Musiker*innen Proberäume in der Alten Wache, Nöldekestraße 17 fort. Seit mehr als sieben Jahren bemängelt zudem die Initiative SuedKultur einen erheblichen Mangel an Proberäumen für Musiker und hatte deshalb bereits im März 2011 die Initiative ergriffen, die damals leerstehende ehemalige Polizeiwache Nöldekestraße zu Proberäumen umzufunktionieren, was wegen Verkaufs an einen Privatinvestor ins Leere lief. Im Juni 2015 stellte selbst die Bezirksversammlung Harburg (s. Drs. 20-0769.01) fest, dass „ein erheblicher Bedarf in Harburg an Probenräumen für Musiker besteht.“ Dieses wird sowohl durch die Initiative SuedKultur als auch im Jan. 2017 durch die Verwaltung bestätigt. „Laut Aussage des RockBüro Hamburg e.V. würden 20 - 50 weitere Räume in Harburg die Übungsraumsituation erheblich entspannen und gemäß Betreiber von bandnet.de, der ebenfalls eine kleine Umfrage durchgeführt hat, sei Harburg schlecht abgedeckt und es suchten 13 Bands einen Proberaum in Harburg. Das Frauenmusikzentrum in Ottensen sowie der Betreiber von cdhamburg.de (Carajo Distorsion Hamburg) in Veddel teilten jeweils mit, dass dort auch Harburger probten, weil sie in Harburg nichts gefunden hätten.“

Passiert ist aber im Grunde wenig oder nichts. Laut unserer Großen Anfrage zur Situation

und Entwicklung der Kultur in Harburg (Drs. 20-4112.01) sind in den letzten Jahren weder Bedarfe erfasst noch Bemühungen unternommen worden, um dem Proberaummangel sowohl für Musiker*innen als auch für Ateliers für die Bildenden Kunst entgegenzuwirken. (Siehe S. 5 und S. 18)

Dies aber ist festgelegter Bestandteil der Globalrichtlinie Stadtteilkultur:

Mit der Förderung sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:

Kunst und Kultur auf der Basis einer lokalen, räumlich und organisatorisch entwickelten Infrastruktur anzubieten und zu vermitteln.

Menschen und Gruppen zu ermöglichen, sich künstlerisch und kulturell zu betätigen und kulturelle Angebote selbst zu organisieren.“

Und ausdrücklich heißt es dort hinsichtlich der Aufgaben des Bezirkes:

Die Bezirksämter gestalten den Planungsprozess zu Perspektiven der Stadtteilkulturförderung des jeweiligen Bezirks (…) Die Bezirksämter erfassen diese Bedarfe und Potenziale regelhaft und schreiben sie fort. (…) Parallel dazu werden im Rahmen eines offenen kulturpolitischen Dialoges auf Bezirksebene zwischen bezirklichen Gremien, der Bezirksverwaltung und Einrichtungen bei Bedarf bezirkliche Ziele/Teilziele zur Entwicklung der Stadtteilkultur formuliert. Sie konkretisieren den Ziel-rahmen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und treffen Aussagen zu spezifischen Sozialräumen, Zielgruppen oder Bereichen der Stadtteilkulturarbeit. Dabei wird sich die Spannung zwischen Zielvorgaben der Fachbehörde (Globalrichtlinie), Planungsvorgaben auf Bezirksebene und den Zielsetzungen der Einrichtungen und Akteure nicht vollständig auflösen lassen.“

 

Damit das bezirkliche sowie städtische Ziel, Ateliers und Musik-Proberäume zu schaffen erreicht werden kann, ist es dringend notwendig, kurzfristig als auch mittelfristig einen Entwicklungsplan zu erarbeiten.

 

 

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksversammlung spricht sich für die Schaffung von Ateliers und Proberäumen im Bezirk Harburg aus sowie um die Einhaltung der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und bittet:

  • Die Verwaltung möge ein Konzept erarbeiten, aus dem kurz-, mittel- und langfristige Lösungen ersichtlich sind, wie der akuten Not und dem steigenden Bedarf an Proberäumen Rechnung getragen wird.
  • Die Verwaltung möge prüfen, ob das ehemalige WC-Häuschen am Schwarzenberg (gegenüber der TUHH) kurzfristig als Proberaum umnutzbar ist und welche Kosten dafür erforderlich sind.
  • Die Verwaltung möge prüfen, ob das ehemalige WC-Häuschen am unteren Schwarzenberg (Buxtehuder Straße) kurzfristig als Proberaum umnutzbar ist und welche Kosten dafür erforderlich sind.
  • Die Verwaltung möge regelmäßig die Bedarfe ermitteln. Dabei kann der Hinweis laut Drs. 20-4112.01, „eine Erfassung (sei) niemals vollständig herstellbar“ kein Argument sein, sich der Bedarfserfassung nicht anzunehmen.
  • Die Verwaltung möge unverzüglich die Kreativgesellschaft Hamburg konsultieren und um Unterstützung bitten, da diese u.a. für Raumbedarfe für Kreative eigens von der Stadt Hamburg gegründet und eingesetzt wurde.
  • Die Verwaltung möge ggf. einen Runden Tisch mit den Betroffenen einrichten, diese zum Gespräch einladen und nachfolgend der Bezirksversammlung miteilen, in wie weit weitere Optionen für den Bezirk Harburg denkbar sind.
  • Die Verwaltung möge prüfen, ob eine feste Anlaufstelle für Kulturschaffende benennbar ist, bei der Suchende sich ebenso melden können, Bedarfe erfasst sowie Angebote gesammelt und weiter gereicht werden.
  • Über die Ergebnisse soll in der Bezirksversammlung oder im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit regelmäßig berichtet werden.

 

 

 

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