22-0754

Antrag der Volt Fraktion: Ausweisung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen in Hamburg-Harburg - Sachstandsbericht zum neuen Bürgerenergiegesetz, Beteiligung, rechtlichem Rahmen und aktuellem Stand

Antrag

Sachverhalt

Im Zuge der Umsetzung des novellierten Wind-an-Land-Gesetzes und der bundesweiten Verpflichtung zur Flächenausweisung für Windenergie hat sich auch Hamburg auf den Weg gemacht, entsprechende Potenzialflächen zu identifizieren. Der Bezirk Harburg nimmt in diesem Prozess aufgrund seiner geografischen Voraussetzungen und vorhandener Freiflächen eine besondere Rolle ein.

Parallel dazu plant der Senat für den Sommer 2025 die Einführung eines Bürgerenergiegesetzes, das sowohl die Beteiligung von Bürger*innen an der Planung als auch an den wirtschaftlichen Erträgen von Windenergieprojekten regeln soll. Eine frühzeitige Information und Einbindung der Bezirke ist essenziell, um die Akzeptanz vor Ort zu sichern und kommunale Interessen zu wahren.

Im Vordergrund stehen dabei insbesondere Modelle der doppelten Beteiligung:

  • Verfahrensbeteiligung über Beteiligungsportale, Informationsveranstaltungen oder digitale Dialogformate
  • Finanzielle Teilhabe etwa über Windsparbriefe, Bürgerenergiegenossenschaften oder kommunale Beteiligungsfonds

In anderen Bundesländern lassen sich bereits gute Beispiele partizipativer Windenergieprojekte finden:

  • In Bad Orb (Hessen) wurde ein Bürgerwindpark erfolgreich mit einer lokalen Genossenschaft umgesetzt.
  • In der Südlichen Ortenau (Baden-Württemberg) ist ein Bürgerwindpark mit Beirat und direkter finanzieller Beteiligung entstanden.
  • In Niedersachsen zeigt das Projekt „Windenergie-Dialog Niedersachsen“, wie digitale Beteiligungsplattformen Transparenz und Teilhabe ermöglichen.

Zudem sind für die rechtssichere Planung Aspekte wie die Prüfung von Flugkorridoren, Lärmemissionen, sowie mögliche Änderungen des Flächennutzungsplans (FNP) relevant. Harburg sollte frühzeitig über entsprechende Entwicklungen informiert und in die planerischen Prozesse eingebunden werden, um eigene Steuerungsinteressen wahrzunehmen und zur Akzeptanzsteigerung in der Bevölkerung beizutragen.


Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, im Stadtentwicklungsausschuss einen regelmäßigen Bericht zum aktuellen Stand der Windenergieflächenprüfung im Bezirk Harburg zu geben, insbesondere zu folgenden Aspekten:

  1. Stand der Prüfung und Planung der Potenzialflächen für Windenergieanlagen im Bezirk Harburg im Rahmen der Hamburg-weiten Ausweisung.
  2. Zwischenstand zum Bürgerenergiegesetz Hamburg (geplant für Sommer 2025):
    • Welche Inhalte zeichnen sich bereits ab?
    • Welche Bedeutung wird das Gesetz für Windprojekte im Bezirk haben?
  3. Planungen zur Ausgestaltung der doppelten Beteiligung – insbesondere:
    • Finanzielle Beteiligung von Bürger*innen (z. B. Windsparbriefe, Genossenschaftsmodelle)
    • Beteiligung des Bezirks an Planung und Erlösen
  4. Formate der Bürger*innenbeteiligung – bestehende oder geplante:
    • Beteiligungsportale, analoge Veranstaltungen, hybride Modelle
  5. Ergebnisse der luftrechtlichen Prüfung insbesondere zu Flugkorridoren im Bezirk Harburg
  6. Konkrete Änderungen der Flächennutzungspläne:
    • Welche Flächen sind in der weiteren Bearbeitung?
    • Welche Verfahren auf welchen Flächen wurden bereits eingeleitet oder angekündigt?
Lokalisation Beta
Harburg

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