Antrag der Volt Fraktion: Ausweisung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen in Hamburg-Harburg - Sachstandsbericht zum neuen Bürgerenergiegesetz, Beteiligung, rechtlichem Rahmen und aktuellem Stand
Im Zuge der Umsetzung des novellierten Wind-an-Land-Gesetzes und der bundesweiten Verpflichtung zur Flächenausweisung für Windenergie hat sich auch Hamburg auf den Weg gemacht, entsprechende Potenzialflächen zu identifizieren. Der Bezirk Harburg nimmt in diesem Prozess aufgrund seiner geografischen Voraussetzungen und vorhandener Freiflächen eine besondere Rolle ein.
Parallel dazu plant der Senat für den Sommer 2025 die Einführung eines Bürgerenergiegesetzes, das sowohl die Beteiligung von Bürger*innen an der Planung als auch an den wirtschaftlichen Erträgen von Windenergieprojekten regeln soll. Eine frühzeitige Information und Einbindung der Bezirke ist essenziell, um die Akzeptanz vor Ort zu sichern und kommunale Interessen zu wahren.
Im Vordergrund stehen dabei insbesondere Modelle der doppelten Beteiligung:
In anderen Bundesländern lassen sich bereits gute Beispiele partizipativer Windenergieprojekte finden:
Zudem sind für die rechtssichere Planung Aspekte wie die Prüfung von Flugkorridoren, Lärmemissionen, sowie mögliche Änderungen des Flächennutzungsplans (FNP) relevant. Harburg sollte frühzeitig über entsprechende Entwicklungen informiert und in die planerischen Prozesse eingebunden werden, um eigene Steuerungsinteressen wahrzunehmen und zur Akzeptanzsteigerung in der Bevölkerung beizutragen.
Die Verwaltung wird gebeten, im Stadtentwicklungsausschuss einen regelmäßigen Bericht zum aktuellen Stand der Windenergieflächenprüfung im Bezirk Harburg zu geben, insbesondere zu folgenden Aspekten:
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