Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft vom 11.11.2025

Ö 1

Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung mit Stand 07.11.2025 wird angenommen.

Kurz vor Sitzungsbeginn sind noch weitere Stellungnahmen zu Gestaltungsmittelanträgen eingegangen. Da eine Vorbesprechung der Fraktionen vor der Sitzung nicht mehr glich war, wurden die Punkte nicht zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen.

Ö 2 - 22-0754

Antrag der Volt Fraktion: Ausweisung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen in Hamburg-Harburg - Sachstandsbericht zum neuen Bürgerenergiegesetz, Beteiligung, rechtlichem Rahmen und aktuellem Stand

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt (SPD / CDU / Ehlers (AfD) gegen Volt / AfD, Enthaltung Grüne), da über das Thema bereits ausführlich berichtet wurde. Die Volt-Fraktion könne den Antrag nach längerer Zeit erneut einreichen oder eine Anfrage stellen. Die Bezirksversammlung wird um Nachvollziehung gebeten.

 

Ö 3

Grundsatzangelegenheiten Haushalt

Es gibt keine Mitteilungen.

Ö 4

Gestaltungsmittel

Herr Queckenstedt berichtet von dem Termin zur Vorplanungsliste.

r neue Anträge auf Gestaltungsmittel der Bezirksversammlung gibt es im Jahr 2026 quasi keine Handlungsfreiheit mehr.Die Politik solle eine Idee entwickeln, wie sie mit dieser Lage umgehen will und ein Bild innerhalb der Fraktionen entwickeln, ob

  • traditionell vorliegende“ Maßnahmen / Förderungen möglicherweise beendet werden sollen,
  • Maßnahmen / Förderungen reduziert werden sollen oder
  • Maßnahmen / Förderungen wie beantragt fortgeführt werden sollen.

 

In dem Termin wurde verabredet, dass der Vorsitzende der Bezirksversammlung ein Schreiben an die Antragstellenden entwirft, in dem darstellt werden solle, wie sich die Haushaltslage sich in den letzten Jahren verändert hat und Anträge zukünftig nicht mehr so einfach genehmigt werden können.

Es wird voraussichtlich einen Folgetermin im Dezember geben, in welchem nachgedacht werden müsse, bei welchen Maßnahmen über eine geänderte Antragssumme mit den Antragstellern zu sprechen sei. Wichtig sei ein abgestimmtes Bild, wie mit dieser Lage umzugehen sei.

 

Herr Hey hinterfragt, inwieweit es möglich wäre, Rahmenzuweisungen zu ändern und ob es einen Rahmen gibt, indem es erfolgen muss. Frau Hentzien geht darauf ein.

Es besteht die Möglichkeit Mittel aus Rahmenzuweisungen einzusetzen soweit der Zweck der beantragten Förderung dem Zweck der Rahmenzuweisung entspricht. Inwieweit freie Volumina bei den Rahmenzuweisungen zur Verfügung stehen, kann der Halbjahresübersicht entnommen werden. Die letzte Übersicht aus September 2025 bietet Anhaltspunkte. Die nächste Übersicht (Abschluss 2025) wird voraussichtlich im Mai vorliegen. Die Entscheidungshoheit, wofür die Rahmenzuweisungen im Rahmen der Zweckbestimmung eingesetzt werden, liegt bei der Bezirksversammlung. Der Ausschuss kann der Bezirksversammlung die Verwendung der Mittel aus Rahmenzuweisungen anstelle Gestaltungsmitteln empfehlen.

 

In der halbjährlichen Übersicht der Rahmenzuweisungen wurde vermerkt, zu welchen Prozentsätzen etwas umgeschichtet werden darf. Die zulässigen Umschichtungswerte beziehen sich immer auf den Planwert gem. Haushaltsplan, nicht auf das verfügbare Soll (Soll=Planwert plus Reste und ggf. andere Budgetverstärkungen).

 

Zulässige Deckungsfähigkeiten mit Genehmigung Bezirksversammlung:

  • maximal 5 %, ohne dass die Fachbehörden benachrichtigt werden
  • maximal 15 % mit Fachbehördenbeteiligung,
  • maximal 20 % zwischen Rahmenzuweisungen der gleichen Fachbehörde.

 

Herr Schneider ruft dazu auf, dass alle bestehenden und neuen Anträge genauestens bezüglich des weiteren Umgangs geprüft werden.

 

Herr Fehling weist darauf hin, dass mögliche Kostensteigerungen zu bereits eingepreisten Vorhaben vermutlich nicht mehr übernommen werden können. Er bittet um schnellstmögliche Meldung zu den Rückflüssen.

Ö 4.1

Gestaltungsmittelübersicht November 2025

Frau Hentzien geht auf die vorab versendeten Unterlagen ein. Es gibt keine Rückfragen aus dem Gremium.

Ö 5

Mitteilungen der Verwaltung

Frau Hentzien berichtet:

 

Es gibt neben dem konsumtiven Quartiersfonds, der in Verfügungshoheit der Bezirksversammlung steht, auch den investiven Quartiersfonds; dieser untersteht Herrn Dr. Dressel. Er ist ausgestattet mit 12 Millionen Euro für alle Bezirksämter.

Das Bezirksamt Harburg hat in 2025 mit 811.000, - € partizipiert:

  • 160.000 € - Zuschuss für den gelben Kran am Lotsekai, der denkmalwürdig grundüberholt werden soll,
  • 100.000 € - Umgestaltung des Gastrobereichs im Bürgerhaus zu einen Gastro- und Workshopbetrieb,
  • 451.000 €r die Erstausstattung des Bürgerhauses.

 

Herr Sander fragt, ob der Verwaltung bekannt sei, wieviel Geld für 2025 in dem Fonds noch zur Verfügung steht. Diese Frage kann Frau Hentzien nicht beantworten. Die Finanzbehörde gewährt keinen Einblick, welche Gelder noch vorhanden sind. Manchmal gibt es eine Übersicht wie die Bezirke partizipiert haben; diese liegt momentan nicht vor und wird vor Februar nicht erwartet.

 

Herr Queckenstedt berichtet, dass die Eckwerte für den Haushalt erwartet werden und es sich abzeichnet, dass die Eckwerte für die Behörden vermutlich nicht steigen, sondern eher abnehmen werden. Das betrifft unter anderem die Personalkosten.

Ö 6

Verschiedenes

Es gibt keine Mitteilungen.