21-1996

Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Neues Verkehrszeichen zum besseren Schutz des Radverkehrs in Harburg

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.02.2022
Sachverhalt


 

Mit Inkrafttreten der geänderten Straßenverkehrsordnung durch Publikation der Verwaltungsverordnung wurde ein neues Verkehrszeichen eingeführt. Es regelt ein Überholverbot für Kfz von Fahrrädern auf der Fahrbahn, wenn bei einem solchen Überholvorgang der seitliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dies ist regelhaft der Fall, wenn die Fahrbahn weniger als 5,50m breit ist. Auch bei breiterer Fahrbahn kann das Zeichen angeordnet werden, wenn es Gründe für die Unterschreitung von Mindestabständen gibt.

Das neue Zeichen ist notwendig, weil das Überholen von Fahrrädern – anders als das Überholen anderer Kfz – innerorts nicht von vornherein verboten ist. Die StVO sieht für ein solches Überholen einen Mindestabstand von 1,50m zwischen dem überholenden Kfz und dem Fahrrad vor. Viele Radfahrende machen die Erfahrung, dass diese Abstände unterschritten werden und damit vor allem ihre Gesundheit gefährdet wird.

Mit der Anordnung des neuen Verkehrszeichens an den in Frage kommenden Straßen kann dazu beigetragen werden, dass Auto Fahrende besser für die Einhaltung des Abstandsgebotes sensibilisiert werden.

Ein gutes Anschauungsbeispiel ist der Vinzenzweg, der  zwischen Wendehammer und der Winsener Straße als „unechte“ Einbahnstraße eingerichtet ist, d. h. Kfz dürfen aus der Winsener Straße nicht einbiegen. Für den Radverkehr ist die Benutzung in beide Richtungen freigegeben. Die Strecke ist eine stark frequentierte Radverkehrsverbindung zwischen dem Harburger Stadtpark und dem Harburger Bahnhof. Verstöße gegen das Abstandsgebot beim Überholen sind hier tagtäglich zu beobachten, weil oft in dem genannten Teil der Straße Fahrräder überholt werden. Hier erscheint die Anordnung des Überholverbotes daher sinnvoll.

Weitere Anwendungsfälle sollen durch die Untere Straßenverkehrsbehörde aktiv überprüft werden.

 

Petitum/Beschluss


Die Verwaltung wird gebeten, eine Prüfung der Unteren Straßenverkehrsbehörde anzuregen, in welchen Straßen im Bezirk Harburg das neue Verkehrszeichen Nr. 277.1 anordnungsfähig ist. Über die Ergebniss der Prüfung ist dem MOBI zu berichten.