Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Gestaltung eines Gesamt-Leitbildes für den Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 23.04.2024 Stadtentwicklungsausschuss Ö 12.1
Ein Leitbild ist eine schriftliche Erklärung einer Organisation über ihr Selbstverständnis und ihre Grundprinzipien. Es formuliert einen Zielzustand. Ein Leitbild gibt Orientierung und wirkt somit handlungsleitend und motivierend für den Bezirk als Ganzes und die Bürgerinnen und Bürger. In der Öffentlichkeit soll es deutlich machen, für was der Bezirk steht.
Zurzeit liegt das Harburger Leitbild: „Zusammenleben in Vielfalt vor“, das ein Ergebnis eines vielfältigen Beteiligungsprozesses war, vgl. https://www.hamburg.de/harburg/soziales-integration. Dieses Leitbild wurde vom Integrationsrat federführend gestaltet und in der Bezirksversammlung beschlossen. Im Fokus dieses Leitbild steht die Thematik Inklusion und Integration und stellt damit einen wichtigen Teilaspekt eines Gesamt-Leitbildes für den Bezirk dar.
Sinnvoll wäre es, das vorhandene Teilleitbild um das Leitbild der Nachhaltigkeit zu erweitern. Die sogenannte Brundtland-Kommission definierte im Jahr 1987 Nachhaltige Entwicklung als eine Entwicklung „die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“
Ein bedeutsames Kennzeichen des Leitbildes der Nachhaltigkeit ist die Mehrdimensionalität. Zumindest drei Dimensionen, in welchen gleichermaßen eine nachhaltige Entwicklung anzustreben ist, werden grundsätzlich genannt. Es sind dies: Ökologie („ökologische Dimension“), Gesellschaft („soziokulturelle oder soziale Dimension“) und Ökonomie („ökonomische Dimension“).
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) setzt die Agenda 2030 mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG, vgl. Anlage) um. Die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu erhalten und allen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen, ist maßgebendes Ziel für den Senat. Die nachhaltige Entwicklung Hamburgs voranzubringen, ist eine ressortübergreifende Aufgabe. Hierbei soll Nachhaltigkeit in der ganzen Breite der SDGs integrativ in der Facharbeit der Ressorts verankert und angestrebt werden.
Ziel des Senates ist es, die Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung als Kompass und Orientierungsrahmen für das politische Handeln konsequent anzuwenden.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich dafür einzusetzen,
das Harburger Leitbild: „Zusammenleben in Vielfalt“ um den Aspekt der „Nachhaltigkeit“ erweitern.
Dazu sollte ein Arbeitskreis bestehend aus den gewählten Parteien, der Verwaltung und des Integrationsrates gebildet werden. Dieser sollte die Eckpunkte der Erweiterung des vorhandenen Leitbildes festlegen.
Über die Ergebnisse des Arbeitskreises sollte in regelmäßigen Abständen dem Hauptausschuss berichtet werden.
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