21-0949

Antrag CDU betr. Unterführung zwischen Sand und Rathausplatz sicherer machen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.01.2021
12.11.2020
Ö 5
27.10.2020
Sachverhalt

Die Unterführung zwischen Harburger Rathausplatz und Sand wird trotz Kennzeichnung als Fußgängerbereich immer wieder von Fahrradfahrern und E-Roller-Nutzern verbotenerweise und mit nicht angepasster Geschwindigkeit in beiden Richtungen genutzt. Hierbei kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Fußgängern.

In der Unterführung ist durch Säulen und ungünstige Lichtverhältnisse eine freie Sicht auf den Verkehrsstrom nicht immer möglich. Auch Fahrgäste, die aus den Fahrstühlen der S-Bahn diesen Bereich betreten und Passanten im Ein-/Ausgangsbereich der Arcaden sind nicht auf vorbeifahrende Zweiräder vorbereitet.

Möglicherweise wird durch die Fahrradständer am Beginn der Unterführung am Rathausplatz subjektiv der Eindruck erweckt, dass ein Befahren dieses Bereiches gestattet sei. Die Beschilderung an den Zugängen zur Unterführung mit Verkehrszeichen 239 (Fußgänger) ist jedoch eindeutig. 

Es scheint erforderlich, Rad- und E-Roller-Fahrer gezielt dafür zu sensibilisieren, dass sie diesen Bereich nur zu Fuß, ihr Fahrzeug schiebend, durchqueren dürfen.   

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge bei der Polizei anregen, dass die Bürgernahen Beamten oder Kräfte der Verkehrsüberwachung im Bereich der Unterführung über einen längeren Zeitraum zu unregelmäßigen Zeiten verstärkt kontrollieren und dabei Radfahrer und E-Roller-Fahrer gezielt auf ihr Verhalten ansprechen bzw. verwarnen. 

 

Hamburg, am 05.10.2020

 

Ralf-Dieter Fischer                                        Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender                                    Jens Ritter
                                                                       Uwe Schneider
                                                                       Helga Stöver