Antrag CDU betr. Unterführung zwischen Sand und Rathausplatz sicherer machen
Letzte Beratung: 14.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss Ö 7
Die Unterführung zwischen Harburger Rathausplatz und Sand wird trotz Kennzeichnung als Fußgängerbereich immer wieder von Fahrradfahrern und E-Roller-Nutzern verbotenerweise und mit nicht angepasster Geschwindigkeit in beiden Richtungen genutzt. Hierbei kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Fußgängern.
In der Unterführung ist durch Säulen und ungünstige Lichtverhältnisse eine freie Sicht auf den Verkehrsstrom nicht immer möglich. Auch Fahrgäste, die aus den Fahrstühlen der S-Bahn diesen Bereich betreten und Passanten im Ein-/Ausgangsbereich der Arcaden sind nicht auf vorbeifahrende Zweiräder vorbereitet.
Möglicherweise wird durch die Fahrradständer am Beginn der Unterführung am Rathausplatz subjektiv der Eindruck erweckt, dass ein Befahren dieses Bereiches gestattet sei. Die Beschilderung an den Zugängen zur Unterführung mit Verkehrszeichen 239 (Fußgänger) ist jedoch eindeutig.
Es scheint erforderlich, Rad- und E-Roller-Fahrer gezielt dafür zu sensibilisieren, dass sie diesen Bereich nur zu Fuß, ihr Fahrzeug schiebend, durchqueren dürfen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge bei der Polizei anregen, dass die Bürgernahen Beamten oder Kräfte der Verkehrsüberwachung im Bereich der Unterführung über einen längeren Zeitraum zu unregelmäßigen Zeiten verstärkt kontrollieren und dabei Radfahrer und E-Roller-Fahrer gezielt auf ihr Verhalten ansprechen bzw. verwarnen.
Hamburg, am 05.10.2020
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Jens Ritter
Uwe Schneider
Helga Stöver
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.