Antrag CDU betr. Parkraum im Bereich südlich des Neugrabener Bahnhofes
In den vergangenen Monaten ist verstärkt zu beobachten, dass im südlichen Umfeld des Bahnhofs Neugraben, im Bereich der Neugrabener Bahnhofstraße unterhalb der Fußgängerbrücke zwischen Bahnhof und B 73, Kraftfahrzeuge auf Flächen abgestellt werden, die nicht ohne Weiteres als reguläre Parkstände erkennbar sind.
Die teilweise längeren Standzeiten legen die Vermutung nahe, dass diese Flächen auch von Pendlerinnen und Pendlern als Alternative zu den vorhandenen Park-and-Ride-Angeboten beziehungsweise anderen Parkmöglichkeiten am Bahnhof genutzt werden.
Für Verkehrsteilnehmende ist vor Ort offenbar nicht hinreichend eindeutig erkennbar, auf welchen Flächen das Parken zulässig ist und welche Einschränkungen gelten. Hier sollte geprüft werden, ob durch eine eindeutigere Verkehrsführung und Kennzeichnung mehr Klarheit geschaffen werden kann.
Gleichzeitig sind die im südlichen Bahnhofsumfeld ansässigen Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe und Praxen auf eine gute Erreichbarkeit angewiesen. Insbesondere für Kundinnen und Kunden sowie Patientinnen und Patienten sind wohnort- beziehungsweise geschäftsnahe Kurzzeitparkmöglichkeiten von Bedeutung. Deshalb sollte geprüft werden, ob geeignete Flächen als reguläre Kurzzeitparkplätze ausgewiesen und beispielsweise durch eine Parkscheibenregelung bewirtschaftet werden können. Ebenso sollte der Bedarf an barrierefreien Stellplätzen berücksichtigt werden.
Für den Kernbereich des Ortszentrums Neugraben einschließlich des Bahnhofsumfelds liegt bereits eine Parkraumuntersuchung vor. Diese befasst sich unter anderem mit dem vorhandenen Parkraumangebot, bestehenden Parkregelungen, Auslastungen und Parkdauern und entwickelt Ansätze für ein Parkraumkonzept. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollten für die weitere Entwicklung des südlichen Bahnhofsumfelds genutzt werden.
Zusätzliche Bedeutung erhält die Parkraumsituation durch die Entwicklung des neuen Verwaltungsstandortes am Neugrabener Bahnhof. Dort entsteht der Neubau des Polizeikommissariats 47 gemeinsam mit einem Standort des Jobcenters.
Mit der Inbetriebnahme dieser Einrichtungen ist zugleich mit zusätzlichem Beschäftigten- und Besucherverkehr im unmittelbaren Bahnhofsumfeld zu rechnen. Daher erscheint es sinnvoll, die heutige Situation des ruhenden Verkehrs frühzeitig gemeinsam mit dem Polizeikommissariat und den zuständigen Stellen zu betrachten und ein nachvollziehbares Konzept für Kurzzeitparken, Besucherparkplätze und die Verhinderung ungeordneten Parkens zu entwickeln.
Ziel sollte eine Regelung sein, die einerseits die Interessen der ansässigen Geschäfte, Praxen und ihrer Kundschaft berücksichtigt und andererseits den Anforderungen des neuen Verwaltungs- und Polizeistandortes sowie der besonderen Verkehrssituation am Bahnhof gerecht wird.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, bezüglich der Parkraumsituation im Bereich der Neugrabener Bahnhofstraße zwischen Bahnhof und B 73
Hamburg, am 08.10.2026
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