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Bewohnerparken im Quartier Süderfeldstraße Drs. 20-2980, Beschluss der BV vom 22.05.2018

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.05.2018 wie folgt Stellung:

 

Der LBV bereitet gerade das Bewohnerparken auf St. Pauli und in Altona-Altstadt vor. Parallel dazu soll die Parksituation in drei Bereichen, z.B. im Umfeld des Flughafens, untersucht werden. In den nächsten Jahren plant der LBV jeweils drei Bereiche pro Jahr bezüglich der Einführung von Bewohnerparken zu untersuchen. Diese möglichen Gebiete wurden im Rahmen einer

verkehrsdatenbasierten Potenzialanalyse identifiziert. Priorität haben derzeit die laufenden Vorhaben, Anfragen zu neuen Bewohnerparkregelungen werden zunächst nur im Rahmen einer ersten überschlägigen Beurteilung geprüft, bzw. eingeordnet.

Im Zuge dessen ist zunächst anzumerken, dass die Einrichtung von Sonderparkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte) nach der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu §45 Absatz 1 bis 1e,x) nur dort zulässig ist, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Dem liegt zugrunde, dass Stellplätze im öffentlichen Straßenraum dem Grunde nach der

Allgemeinheit zur Verfügung stehen und folgerichtig schon deshalb für die Einrichtung von

Bewohnerparkgebieten eng gefasste Kriterien anzulegen sind.

Dies bedeutet, dass auch in Bewohnerparkzonen nicht 100 % der Stellplätze für Bewohner

reserviert werden dürfen. Im Rahmen des Gemeingebrauchs von öffentlichen Straßen muss

auch für Ortsfremde das Parken weiterhin möglich sein. So sollten nach den für die

Straßenverkehrsbehörden verbindlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts am Tage

max. 50 % der Parkstände für Bewohner reserviert werden und in der Nacht max. 75 %. Im

Zuge einer weitergehenden Prüfung wären weitere Bedingungen zu beachten, die ggf. auch

weitergehende Untersuchungen erfordern.

Die Identifikation potenziell zu untersuchender Gebiete durch den LBV erfolgt über u.a. hamburgweite Strukturdaten, wobei der Fokus darauf liegt, Gebiete mit besonders prägenden Effekten auf den Parkraum durch Nachfrageüberlagerungen zu erkennen. Auf das Quartier nördlich des UKE trifft dies bei einer ersten Prüfung zu, d.h. es bestehen Nachfrageüberlagerungen mit Auswirkungen auf die Parksituation zwischen Bewohnern, Berufstätigen, Studierenden, Kunden sowie Touristen.

Wie eingangs bereits dargestellt, erfolgt die Auswahl von Gebieten zur Überprüfung dabei anhand von Strukturdaten als auch weiteren Faktoren, z.B. Beschwerdelage. Diese Daten lassen Überprüfungsbedarfe in verschiedenen Teilen der Stadt erkennen. Es ist daher erforderlich, diese Prüfungen sukzessive vorzunehmen und daraus folgende Ergebnisse dann entsprechend umzusetzen, um die erforderliche Tiefe und Qualität der Prüfungen in den einzelnen Gebieten gewährleisten zu können und bei einer Umsetzung von Bewohnerparken die notwendigen Überwachungskapazitäten bereit zu stellen. Vorrang haben allerdings Gebiete, in denen die Parksituation als kritisch eingestuft wurde. Dies scheint in der im Quartier Süderfeldstraße bedingt zu zutreffen. Entgegen der Aussage der Stellungnahme zur Drs. 20-1253 vom 03.02.2016 ist der Bereich untersuchungswürdig. Die Untersuchung ist grundsätzlich vorgesehen. Allerdings haben kritischer Bereiche Vorrang, hierzu gehören z.B. fast der gesamte Stadtteil Eimsbüttel, Hoheluft-West oder Rotherbaum. In anderen Bezirken wurden weitere kritischere Bereiche identifiziert.

Mit Hinblick auf die Ressourcen und Vielzahl an möglichen Untersuchungsgebieten kann der o.g. Bereich in Lokstedt nicht zeitnah untersucht werden, sofern die Bezirksversammlung nicht die Situation in Lokstedt als dringlicher betrachtet als die Situation in Eimsbüttel oder Hoheluft-West. In diesem Fall könnte das Quartier Süderfeldstraße zu Ungunsten andere Bereiche im Bezirk Eimsbüttel vorgezogen werden.

 

Anhänge

keine