Anfrage CDU betr. Prüfung zu Flurstück 2449 am Sunderweg
Die Situation am Sunderweg stellt die Anwohnerinnen und Anwohner aktuell vor große Probleme. Durch die Straßenschäden auf Flurstück 2449 ist ein sicheres Befahren für Müllfahrzeuge laut SRH nicht mehr möglich. Doch wer ist für die Reparatur dieses Straßenabschnitts verantwortlich?
Eigentlich sollte das entsprechende Flurstück gemäß einer Teilungsgenehmigung aus dem Jahr 1938 unentgeltlich, schulden-, lasten- und kostenfrei an die FHH abgetreten werden. Darüber wurde 1953 ein Vertrag geschlossen. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist jedoch bis heute nicht erfolgt. Der Vorgang befindet sich derzeit in Prüfung durch die für privatrechtliche Liegenschaftsangelegenheiten zuständige Finanzbehörde beziehungsweise den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG).
Da mit der möglichen erstmaligen Erschließung der Straße Sunderweg möglicherweise erhebliche finanzielle Belastungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner zukommen, stellt sich die Frage nach möglichen Härtefallregelungen oder Ratenzahlungsmodellen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Finanzbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:
Hamburg, am 29.09.2026
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