22-2112

Anfrage CDU betr. Prüfung zu Flurstück 2449 am Sunderweg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Die Situation am Sunderweg stellt die Anwohnerinnen und Anwohner aktuell vor große Probleme. Durch die Straßenschäden auf Flurstück 2449 ist ein sicheres Befahren für Müllfahrzeuge laut SRH nicht mehr möglich. Doch wer ist für die Reparatur dieses Straßenabschnitts verantwortlich?

Eigentlich sollte das entsprechende Flurstück gemäß einer Teilungsgenehmigung aus dem Jahr 1938 unentgeltlich, schulden-, lasten- und kostenfrei an die FHH abgetreten werden. Darüber wurde 1953 ein Vertrag geschlossen. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist jedoch bis heute nicht erfolgt. Der Vorgang befindet sich derzeit in Prüfung durch die für privatrechtliche Liegenschaftsangelegenheiten zuständige Finanzbehörde beziehungsweise den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG).

Da mit der möglichen erstmaligen Erschließung der Straße Sunderweg möglicherweise erhebliche finanzielle Belastungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner zukommen, stellt sich die Frage nach möglichen Härtefallregelungen oder Ratenzahlungsmodellen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Finanzbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung durch die Finanzbehörde beziehungsweise den LIG bezüglich der im Jahr 1953 vereinbarten, aber nie im Grundbuch vollzogenen Übereignung des Flurstücks 2449 (Gemarkung Marmstorf) an die Freie und Hansestadt Hamburg?
  2. Was sind die konkreten Gründe dafür, dass die im Vertrag von 1953 auf Grundlage der Teilungsgenehmigung von 1938 vorgesehene Grundbuchumschreibung bislang nicht erfolgt ist?
  3. Bis wann rechnet die Finanzbehörde mit einem Abschluss dieser Prüfung, und welche weiteren Schritte sind vorgesehen? Wird der Bezirksversammlung Harburg beziehungsweise werden den Fragestellern das Ergebnis mitgeteilt?
  4. Welche Regelungen (zum Beispiel Ratenzahlung, Stundung, Härtefallregelungen) sieht die Finanzbehörde vor, um eine finanzielle Überforderung von Anwohnerinnen und Anwohnern durch mögliche künftige Erschließungs- oder Anschlussbeiträge im Zusammenhang mit einer etwaigen Endherstellung des Sunderwegs zu vermeiden?

Hamburg, am 29.09.2026

Lokalisation Beta
Sunderweg
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