Anfrage CDU betr. De Stuuv - hohe Nebenkosten! Fehlende Wärmerückgewinnung?
In der Drucksache 22-0677.01 wurde auf Anfrage der CDU-Fraktion von Seiten der Verwaltung unter Punkt 8 dargestellt, dass im Gebäude „De Stuuv“ die Wärme der Abluft der Lüftungsanlage zurückgewonnen wird.
Mit der Antwort auf die Anfrage 22-0961 erhielten wir außerdem ein Schema der Lüftungsanlage als Anhang.
In diesem Schema ist zu erkennen, dass ein Zuluftgerät die Sanitär- und Nebenräume mit aufbereiteter Luft (ggf. gefiltert und erwärmt) versorgt und ein separates Abluftgerät verbrauchte Luft abführt. Damit handelt es sich um ein klassisches Zu- und Abluftprinzip für diese Räume. Hier gilt gemäß Ökodesignrichtlinie ErP2018 die Vorschrift, dass solche Anlagen zwingend mit Wärmerückgewinnung ausgestattet werden müssen.
Dieses ist jedoch gemäß Schema nicht der Fall. Es ist zu erkennen, dass es sich um zwei einzelne Geräte handelt, welche auf dem Dach des Gebäudes aufgestellt wurden. Gleichsam bleibt unklar, weswegen auf eine Wärmerückgewinnung verzichtet werden könnte.
Sollte die Anlage tatsächlich nicht mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet worden sein, so würde der zu erwartende Heizenergieverbrauch bei ca. 35 MWh pro Jahr liegen. Wäre die Anlage mit der vorgeschriebenen Wärmerückgewinnung ausgestattet worden, so wären die Kosten maximal bei ca. 1/3 davon.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist das im Anhang der DS 22-0961.01 übermittelte Schema inhaltlich inkorrekt? Falls ja, bitte ein korrektes Schema bzw. die Gerätekarten der verbauten Anlagen als Anhang zur Antwort geben.
2. Sollte das Schema korrekt und tatsächlich keine gesetzlich vorgeschriebene Wärmerückgewinnung (WRG) eingebaut worden sein: Es handelt sich hier eindeutig um eine Zweirichtungslüftungsanlage. Warum wurde dann nicht gemäß der Vorschriften der Ökodesignrichtlinie ErP2018 gehandelt?
3. Welche Stelle war und ist für diese Entscheidung verantwortlich?
4. Wie gedenkt die Verwaltung, mit dieser Situation umzugehen?
5. Muss die Anlage aus Sicht der Verwaltung im Hinblick auf die Wärmerückgewinnung ggf. nachgerüstet werden, um bestehende Vorschriften einzuhalten, und mit welchen Kosten wäre dieses verbunden?
5. Wie hoch war der Gesamtenergieverbrauch des gesamten Objektes in den vergangenen bereits erfassten Abrechnungszeiträumen 2023, 2024 und 2025?
6. Wie hoch ist die für das Lüftungsgerät geforderte Vorlauftemperatur? Wird die Temperatur durch die Wärmepumpe erreicht?
7. Warum wurde in der Antwort zur Anfrage 22-0677 mitgeteilt, es wäre eine WRG eingebaut worden?
Hamburg, am 05.02.2026
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