21-0209.01

Anfrage CDU betr. Bauarbeiten Cuxhavener Straße / Waltershofer Straße

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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09.03.2021
12.11.2019
Sachverhalt


Die Fachbehörde, der LSBG und das Bezirksamt haben am 01.10.2019 in einer Pressekonferenz darüber berichtet, dass wegen Bauarbeiten, die auf Maßnahmen an der A7 zurückzuführen sind, im genannten Straßenabschnitt über mehrere Monate erhebliche Beeinträchtigungen und Sperrungen stattfinden sollen.

Nunmehr berichtet der Landkreis Stade, dass wegen dort längerfristig vorgesehener Maßnahmen an den Straßen im Alten Land, die gleichfalls kurzfristig beginnen sollen, man mit Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg vereinbart habe, dass in diesem Zeitraum die B73 als Ausweichstrecke für Verkehrsteilnehmer bereitgestellt wird und Umleitungsverkehr aufnehmen soll. Die neuerliche Baumaßnahme sei mit dem Landkreis in keiner Weise koordiniert worden.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

1. Wann ist der Bezirk in die genannten neuerlichen Planungen bezüglich Bau-
    maßnahmen an der B73 / Waltershofer Straße einbezogen worden?

2. Sind die Maßnahmen mit den bezirklichen Stellen frühzeitig auch im Hinblick
    auf möglicherweise entstehende Probleme an anderer Stelle koordiniert worden?

3. Welche Stellungnahmen haben die bezirklichen Koordinatoren zu den geplanten
    Maßnahmen abgegeben?

4. Sind insoweit aus Sicht des Bezirkes und mit dessen Kenntnis auch Koordinie-
    rungsmaßnahmen von Hamburger Dienststellen oder bezirklichen Stellen mit
    den angrenzenden niedersächsischen Landkreisen und Gemeinden vorgenom-
    men worden?

5. Trifft es zu, dass für die Dauer von Baumaßnahmen an verschiedenen Straßen
     im Gebiet des Alten Landes, die teilweise mit Vollsperrungen versehen sind,
    die B73 als Umleitungs- und Ausweichstrecke vorgesehen worden ist?

6. Geht die Bezirksverwaltung davon aus, dass im vorliegenden Fall eine ange-
    messene und ausreichende Koordinierung mit dem Bezirk, aber auch über die
    Landesgrenzen hinaus vorgenommen worden ist?

7. Welche alternativen zeitlichen und inhaltlichen Maßnahmen hat der Bezirk
    vorgeschlagen?

Hamburg, am 07.10.2019

Ralf-Dieter Fischer                                       
Fraktionsvorsitzender                                   

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        23. Oktober 2019

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0209) wie

folgt Stellung:

1. Wann ist der Bezirk in die genannten neuerlichen Planungen bezüglich Bau-
    maßnahmen an der B73 / Waltershofer Straße einbezogen worden?

Der Bezirk wurde im Rahmen der Koordinierung im 2. Quartal 2019 einbezogen und konnte an dieser Stelle, wie auch die Leitungsunternehmen, seine notwendigen Arbeiten in die Maßnahme integrieren.

2. Sind die Maßnahmen mit den bezirklichen Stellen frühzeitig auch im Hinblick
    auf möglicherweise entstehende Probleme an anderer Stelle koordiniert worden?

Die Maßnahme wurde seit Anfang des Jahres bei der KOST koordiniert. Das Bezirksamt ist frühzeitig einbezogen worden, s. auch zu 1. Seinerzeit ist jedoch noch von deutlich geringeren Verkehrseinschränkungen ausgegangen worden.

3. Welche Stellungnahmen haben die bezirklichen Koordinatoren zu den geplanten
    Maßnahmen abgegeben?

Die Koordination hat sich trotz der verkehrliche Problematik für eine Umsetzung der Maßnahme ausgesprochen. Der Knoten muss wegen der für den Ausbau der A7 notwendigen Sperrung der AS Hausbruch ab Spätsommer 2020 für den Umleitungsverkehr ertüchtigt werden.

Ursprünglich war die Baumaßnahme für sechs Wochen angesetzt. Bohrkernuntersuchungen haben leider gezeigt, dass die B73 dermaßen desolat ist, dass eine Grundinstandsetzung in diesem Abschnitt erfolgen muss.

Ein Versagen des nur oberflächlich ausgebauten Knotens während der Bauzeit auf der A7 wäre verkehrlich äußert problematisch, weil dann auf der A7 und auf B73 gleichzeitig gebaut werden müsste. Die verkehrlichen Auswirkungen wären für den Süden Hamburgs und Niedersachsen ggf. katastrophal. Daher ist dem jetzigen Ausbau incl. Grundsanierung unbedingt der Vorzug zu geben.

4. Sind insoweit aus Sicht des Bezirkes und mit dessen Kenntnis auch Koordinie-
    rungsmaßnahmen von Hamburger Dienststellen oder bezirklichen Stellen mit
    den angrenzenden niedersächsischen Landkreisen und Gemeinden vorgenom-
    men worden?

Nachdem die Untersuchungen des Knotens die Notwendigkeit eines zeitnahen Handelns gezeigt haben, wurden die Landkreise und Gemeinden über die anstehende Baumaßnahme informiert.

5. Trifft es zu, dass für die Dauer von Baumaßnahmen an verschiedenen Straßen
     im Gebiet des Alten Landes, die teilweise mit Vollsperrungen versehen sind,
    die B73 als Umleitungs- und Ausweichstrecke vorgesehen worden ist?

Ja, als LKW-Umleitung für 2019 bis 2021. Aufgrund der Bedeutung der B73 haben Baumaßnahmen hier stets enorme verkehrliche Auswirkungen.

6. Geht die Bezirksverwaltung davon aus, dass im vorliegenden Fall eine ange-
    messene und ausreichende Koordinierung mit dem Bezirk, aber auch über die
    Landesgrenzen hinaus vorgenommen worden ist?

Ja, eine Koordinierung der Maßnahmen war gegeben. Die baulichen Notwendigkeiten aufgrund der Bohrkernergebnisse an der B 73 haben diese jedoch teilweise konterkariert.

7. Welche alternativen zeitlichen und inhaltlichen Maßnahmen hat der Bezirk
    vorgeschlagen?

Die Maßnahme auf der A7 lässt keine zeitliche Alternative zu, da der Knoten vor der A7 Maßnahme benötigt wird.

Ein Verschieben der A7 Baumaßnahme ist aufgrund der verkehrlichen Verknüpfung zwischen den Verkehrszuständen auf der K 20, K 30, Elbtunnel und Baumaßnahme Altona nicht möglich.

 

Durch die Koordinierung des Bauablaufes konnte jedoch die Gesamtbauzeit am Knoten erheblich verkürzt und somit die Beeinträchtigung zeitlich verringert werden.

 

Fredenhagen