Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 25.03.2021

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Die Vorsitzende begrüßt alle Teilnehmer*innen dieser Ausschusssitzung und ruft zur Feststellung der Anwesenheit und Stimmberechtigungen zunächst jedes Ausschussmitglied namentlich auf.

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und schlägt vor, TOP 2.2 und TOP 2.3 zusammen zu behandeln.

Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde - https://t1p.de/StekA-HHNord-25-03

Es werden keine Bürgerfragen zu Themen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, angemeldet.

Ö 2.1 - 21-2139

Eingabe: soz. ErhVO Erikastraße

Die Vorsitzende eröffnet zunächst die Möglichkeit für die Petenten, sich zu der Eingabe zu äern (es liegen keine Wortmeldungen vor).

 

Herr Kranz sagt, dass die grundsätzliche Problematik allen bekannt sei und möchte von der Verwaltung wissen, ob es Überlegungen oder Bewertungen für diese Gebäude gebe.

 

Frau Ernsing erklärt, dass für Eppendorf die Aufstellung einer soz. ErhVO noch nicht in Betracht gezogen worden sei.

Frau Ernsing berichtet von einem Gespräch mit dem Eigentümer am heutigen Tag. Es stimme, dass das Haus jetzt aufgeteilt werde. Dies scheine ein Geschäftsmodell zu sein, bei dem Mietern nicht gekündigt würde, sondern Wohnungen aufgeteilt, zu Eigentum umgewandelt und dann an Anleger verkauft würden, was sich deutlich auf die Höhe der Mieten auswirken werde.

rde man jetzt die Prüfung einleiten, ob die Voraussetzungen für eine soz. ErhVO an dieser Stelle bzw. in der größeren Umgebung gegeben seien, käme das r dieses Vorhaben zu spät.

Frau Ernsing weist auf einen Referentenentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) hin, der eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung und die Bildung von Wohnungseigentum vorsehe und möglw. im Sommer 2021 beschlossen werde. Damit hätte man eine rechtliche Handhabe, in solchen Fällen bei einer Umwandlung in Eigentum nicht zuzustimmen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kranz nach dem Vorlauf zur Umsetzung einer soz. ErhVO für den Fall, dass die Politik dies beschließen möchte, erläutert Frau Ernsing, dass mit dem Auftrag durch die Bezirksversammlung eine Plausibilitätsprüfung (Mieter-Befragungen und Aufnahme der Bestandsarchitektur) ausgeschrieben und erstellt werden müsse. In einem nächsten Schritt würde der Senat eine vertiefende Repräsentativuntersuchung beauftragen. Insgesamt gebe es einen Vorlauf von ca. 1,5 Jahren. 

 

Auf die Frage von Frau Ros, ob die Änderung des BauGB ggf. beschleunigt werden könnte, antwortet Frau Ernsing, dass der Hamburger Senat, wie auch andere große Metropolen, sehr an dieser Gesetzesänderung interessiert seien, allerdings gebe es noch strittige Punkte zu klären.

r diesen Fall käme auch diese Gesetzesänderung zu spät, da die Aufteilungen in Wohnungseigentum erfolgt und einige Wohnungen bereits verkauft seien.

Frau Ernsing weist daraufhin, dass es nicht möglich sei, einzelne Grundstücke unter den Schutz einer soz. ErhVO zu stellen, da es bei dieser Maßnahme darauf ankäme, in einem größeren Quartier Verdrängungseffekten entgegenzuwirken und die Zusammensetzung der Bevölkerung zu erhalten.

 

Herr Prott erklärt, dass §172 BauGB als Rechtsgrundlage für dieses Objekt nicht angewendet werden könne, da es sich bei diesem Objekt nicht um ein Gebiet handeln würde.

 

Herr Dickow schließt sich den Ausführungen hinsichtlich des Baurechts an, zudem seien in diesem Fall bereits Eigentumswohnungen entstanden. Mit einer soz. ErhVO würde man somit genau das Gegenteil bewirken und das wäre sicher nicht im Sinne der Bewohner.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 2.2 - 21-2142

Eingabe: aktueller Stand Bauträgervergabe Anzuchtgarten Klein Borstel

s. zu TOP 2.3

Ö 2.3 - 21-2161

2. Eingabe: aktueller Stand Bauträgervergabe Anzuchtgarten Klein Borstel

Die Vorsitzende ruft TOP 2.2 und TOP 2.3 gemeinsam auf.

 

Herr Kranz teilt mit, dass dieses Format einer Drucksache, in der die Eingabe direkt mit den Antworten der Verwaltung zur Verfügung gestellt werde, extrem angenehm sei und möchte wissen, ob den Petenten die Antworten ebenfalls zur Verfügung gestellt worden sei.

 

Protokollnotiz:

Petent*innen werden grundsätzlich von der Gremienbetreuung über die Beschlusslage ihrer Eingabe informiert.

 

Frau Roschte zu Frage i „Schrankenkoordination auf dem Ohlsdorfer Friedhof“ wissen, ob dazu eine grundlegende Aussage der Umweltbehörde vorliege und bittet dies ggf. im Protokoll zu verschriftlichen.

 

Frau Schwarz-Müller erklärt, dass es Sache des Projektentwicklers sei, seine Baustellenkoordination zu prüfen, nichtsdestotrotz können die Zuständigen diesbezüglich um eine Stellungnahme angefragt werden.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt beide Drucksachen zur Kenntnis.

 

Ö 3

Alle Bereiche

Ö 4

Bereich Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Ö 4.1 - 21-2141

Rahmenplanung Diekmoor - Sachstandsbericht

Herr Ermert berichtet den Sachstand zur Rahmenplanung Diekmoor anhand einer Präsentation.

 

Protokollnotiz:

Die Präsentation wird in ALLRIS als Anlage zur Sitzung eingestellt.

 

Herr Ermert erwähnt, dass ca. 200 Kleingartenparzellen der Kleingartenvereine KGV Diekmoor e. V. 401 und des KGV Diekmoor II e. V. 459 planungsbetroffen, aber nicht zwingend räumungsbetroffen seien. Das neue Baugebiet werde auch einen Teil der Kleinrten integrieren. Für die anderen Kleingärten gebe es Ersatzflächenpotentiale in verschiedenen Bereichen in Langenhorn z.B. könnten am Poppelauweg 40 Parzellen als Ersatz hergestellt, und Bestandsanlagen nachverdichtet werden (Anlagen 4-6). Darüber hinaus wäre auch noch eine Entwicklung auf neuen Flächen am Rodenkampsweg und am Tarpenstieg möglich. Das Thema Ersatzflächen werde im Verlauf der weiteren Rahmenplanung geprüft und (mit den Kleingärtnern vor Ort) abgestimmt.

Ein weiterer Aspekt dieser Planung sei der naturschutzrechtliche Ausgleich, dieser liege in etwa im selben Bereich (8ha) wie bei den Kleingartenflächen. Wenn möglich, sollten Ausgleichsflächen in Hamburg gefunden werden.

 

Frau Schwarz-ller ergänzt, dass die Zielsetzung der Senatsweisung vorgebe, ein städtebaulich-landschaftsplanerisch-architektonisch vorbildliches Quartier zu entwickeln, das auch die aktuellen Anforderungen an den Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit erfülle. Dieses Quartier sollte Fußnger- und Radfahrerfreundlich d.h. PKW-arm geplant werden und die Baudichte orientiere sich am Hamburger Maß. Von den 700 Wohneinheiten werde ein Potenzial von 300 WE für die SAGA geprüft, der Anteil der öffentlich geförderten WE liege bei 60% und für Baugemeinschaften seien 20% vorgesehen. 

Die europaweite Ausschreibung für die Rahmenplanung, die darüber hinaus u.a. auch die Erschließungen, die übergeordneten Grünverbindungen, die Spielflächenbedarfe, die Nahversorgungsangebote, die Altlasten, die soziale Infrastruktur und die städtebauliche Dichte untersuchen werde, könne frühestens Ende 2021 beauftragt werden.

Außerdem werde es eine umfangreiche Bürgerbeteiligung geben, wo u.a. auch mit einer Zufallsauswahl gearbeitet werde.

Die Finanzbehörde werde das Ausschreibungsverfahren steuern.

Frau Schwarz-Müller weist auf die neu gestaltete Webseite mit der Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen (FAQ) und den aktuellen Entwicklungen zu diesem Projekt hin.

 

Eine Bürgerinchte an die Ausgleichsmaßnahmen an der Straße Kiwittsmoor erinnern, die lediglich in Schleswig-Holstein in der Gemeinde Itzstedt durchgeführt werden konnten. Da habe es sich um die Aufforstung einer einst bestehenden grünen Wiese gehandelt. Solche Ausgleichsmaßnahmen würde man sich für Langenhorn nicht wünschen.

Die Bürgerinchte zur Folie (Seite 17) wissen,

-          ob die Beauftragungen für die Grundlagenermittlung und den Entwurf der Rahmenplanung in einer einzigen Ausschreibung kombiniert werden und

-          ob es möglich sei, Einblicke in die Ausschreibungsunterlagen zu erhalten, bevor die Ausschreibung platziert werde. Obwohl auf der Folie eine „begleitende Bürgerbeteiligung“ erst nach der Grundlagenermittlung vorgesehen sei, sei es gut vorstellbar, dass interessierte Bürger*innen / Langenhorner*innen Kommentare zur Ausschreibung hätten.

 

Herr Dickow kann sich Wohnungsbau in der Nähe der U-Bahn-Haltestelle vorstellen, allerdings sei es nicht ausreichend, wenn 8ha Ausgleichsfläche irgendwo in Hamburg gefunden werde, sondern diese Flächen sollten dort gefunden werden, wo der Bedarf entstehe, d.h. in der näheren Umgebung. Daher sei eine deutlich geringere Anzahl an WE das geeignetere Mittel der Wahl.

Es sei bekannt, dass eine Senatsweisung die Verwaltung binde, aber sie binde nicht die bezirkliche Politik. Die Politik sollte sich klar machen, dass auch andere Szenarien in der Planung berücksichtigt werden könnten und dass eine Bezirksversammlung sich vorbehalte, jederzeit andere Beschlüsse zu fassen.

 

Frau Ros fragt nach, ob

-          bei den erwähnten Suchflächen, bereits in der Grundlagenermittlung in Bezug auf die Erhaltung auch z. B. der wesentliche Baumbestand angeschaut und bewertet werde,

-          das „Hamburger Maß“ in Bezug auf die Fläche Diekmoor nochmal erläutert werden könne,

-          auch ein Planungsbeirat in Bezug auf die Bürgerbeteiligung vorgesehen sei,

-          Formate des Informationsaustausches für Bürger*innen / Bewohner*innen vor dem 1.Quartal 2022 angedacht seien?

 

Herr Kranzchte zurlldeponie wissen, ob konkrete Ideen für den weiteren Umgang existieren. Sehr gut sei in diesem Planungsstadium zu wissen, dass es diese besonders geschützten Bereiche gebe, z.B. die alten Bäume entlang der Pferdekoppel und auch das kleine Wäldchen am Bahndamm, das in jedem Fall erhalten bleiben solle.

 

Eine Bürgerin findet es gut, dass die Zielkonflikte „Natur erhalten“, “soziales Leben erhalten“, „Kleingärten“ und gleichzeitig „60% bezahlbaren Wohnraum schaffen“, benannt und abgewogen werden. Sie möchte wissen,

-          wie die Einflussmöglichkeiten, im Zusammenhang mit der Senatsweisung sein können und

-          ob es Alternativen zu der Anzahl der WE gebe und

-          was in Bezug auf die Bauart geplant sei (Holzbau etc.).

 

Die Vorsitzende verliest eine Frage aus dem Chat:

-          Was hat Hamburgs Bevölkerung für eine Möglichkeit diesen Eingriff zu stoppen?

-          Mit welchen Steuereinnahmen wird bei einem Zuzug von 2500 Menschen gerechnet?

 

Herr Hosemann bringt noch einmal seine Verwunderung zum Ausdruck, dass der Bezirksamtsleiter um diese Weisung gebeten habe und somit ein mögl. Bürgerbegehren ausgehebelt worden ist. Außerdem sei eine begleitende Bürgerbeteiligung unzureichend, da es sich nicht um irgendein Projekt handeln würde, sondern um die letzte große zusammenhängende Fläche im Bezirk Hamburg-Nord. Es werde eine grundlegende Bürgerbeteiligung gefordert wie z.B. bei den ESSO-Hochhäusern oder dem Grasbrook, um evtl. zu anderen Ideen und Erkenntnissen zu kommen.

Es werde im Diekmoor nicht die Notwendigkeit gesehen, noch mehr Grünfläche zu versiegeln. Es gebe genügend Beispiele für den Leerstand von Büroflächen z.B. an der Deelböge. Auch dort wäre Wohnungsbau möglich gewesen.

Herr Hosemann moniert, dass die Spitzenkandidatin der GRÜNE-Fraktion für den Bundestag sich zu diesem Projekt äern würde.

 

Die Vorsitzende erklärt, dass es sich um eine öffentliche Sitzung handeln würde, an der jede/r teilnehmen könne.

 

Ein Bürger zeigt sein Verständnis dafür, dass Bürger*innen sich gegen dieses Projekt aussprechen würden, jedoch brauche Hamburg Wohnungen resp. mehr Sozialwohnungen und fragt in die Runde, wie die Alternative aussehen könnte, wenn nicht mehr gebaut würde.

 

Ein Bürger zeigt sich überzeugt, dass dieses Projekt nie umgesetzt werde. Darüber hinaus dürfe es nicht sein, dass Hamburgs Grünflächen weiter versiegelt werden, da Hamburgs Bevölkerung in den nächsten Jahren auf seine „grünen Lungen“ mehr denn je angewiesen sein werde, aufgrund des Klimawandels und der sich häufenden heißen Tage. Es gebe so viele versiegelte Flächen z.B. an der Langenhorner Chaussee / Ecke Kronstieg. Ein großer Parkplatz vor einem Nahversorger und ein Stück weiter wieder ein großer Parkplatz vor einem anderen Nahversorger. Wenn diese Parkplätze in Tiefgaragen oder auf der Etage über dem Nahversorger untergebracht werden könnten, hätte man große, bereits versiegelte Flächen für Wohnungsbauprojekte. Derartige Beispiele ließen sich viele im ganzen Bezirk aufzählen. Man dürfe nicht weitermachen, bis der letzte Baum gefällt worden ist.

Der Bürger erläutert, dass die Grünflächen in Langenhorn bereits jetzt schon völlig „überfordert“ seien durch die vielen neuen Wohnungsbauprojekte, z.B. würden 700m weiter mit Langenhorn 73 weitere 700 neuen Wohnungen geplant und am Diekmoorweg seien gerade 500 neue WE gebaut worden. All die neuen Bewohner*innen würden in dieses Diekmoor zur Naherholung strömen.

 

Frau Schenkewitz zeigt als Langenhornerin ihre persönliche Betroffenheit von dem Projekt und schließt sich den Ausführungen des Vorredners an. Fairerweise müsse man aber auch sagen, dass Menschen aus dem Stadtteil bei der Bezirkspolitik dringend um Wohnungen ersuchen würden, daher werde empfohlen das Projekt Langenhorn 73 umzusetzen, dann müsste man sich an das Diekmoor erst einmal nicht heranwagen.

Nichtsdestotrotz müsse noch einmal erwähnt werden, dass es sich bei den Ponys um Therapiepferde handeln würde, die auf der Ponywiese eingestellt seien.

Frau Schenkewitz fragt die Verwaltung,

-          ob Bodenproben bereits im Vorfeld aller Planungen entnommen werden.

 

Herr Wendt teilt mit, dass z.B. beim Projekt Pergolenviertel, welches doppelt so groß konzipiert sei wie dieses Projekt, ein Anteil des Kaufpreises beim Verkauf der Grundstücke für das Quartiersmanagement verwendet werden müsse und fragt,

-          ob hier auch ein vergleichbares Quartiersmanagement vorgesehen sei?

 

Herr Kranzchte auf einige Punkte eingehen:

Wunsch nach Bürgerbeteiligung / Bodenproben:

Gerade jetzt in der Grundlagenermittlung gehe es darum, Dinge zu klären und aufzunehmen hinsichtlich des Baumbestands oder der Bodenbeschaffenheit. Daher mache eine umfangreiche Beteiligung auch erst Sinn, wenn die Fakten ermittelt seien und feststünden. Dann hätte man etwas, worüber man fundiert sprechen könne. Bisher seien lediglich Mutmaßungen geäert worden.

Weisung

Die GRÜNE-Fraktion empfinde es als richtig, die Frage der gesamtstädtischen Bedeutung dieses Projekts zu Beginn des Verfahrens zu klären, denn das sei die entscheidende Frage, die im Nachhinein andere Projekte blockiert hätte. So würden die Rahmenbedingungen für das Verfahren für alle Beteiligten feststehen.

Bedeutung von bezahlbarem Wohnraum

Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sei die soziale Frage dieser Zeit und im Vergleich zu anderen Metropolregionen konnte der Mietenanstieg in den letzten Jahren durch ein vorbildliches Wohnungsbauprogramm ein wenig gedämpft werden.

Intelligente Wohnungsbaupolitik

Herr Kranz bekräftigt, dass auf der Fläche Diekmoor 700 WE mit einer hervorragenden ÖPNV-Anbindung gebaut und darüber hinaus ein autoarmes Quartier geschaffen werden könnte. So wolle man einer Zersiedelung im Umland entgegenwirken. Es solle vermieden werden, dass irgendwo in Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg weitaus größere Flächen mit Einzelhäusern bebaut werden und dass die Menschen mit ihren PKWs durch Langenhorn nach Hamburg hinein fahren. Die Grünflächen im Umland sollen mit dieser Maßnahme geschützt werden.

Überbauen von Parkplätzen

An anderer Stelle in Langenhorn werde gerade ein vehementer Kampf um den Erhalt von Parkplätzen geführt.

Der Stadtteil Langenhorn werde mit dem Zuzug auch nicht überfordert, da gebe es andere Beispiele in Hamburg. Winterhude, Eppendorf und Hoheluft-Ost seien wesentlich dichter besiedelt. Langenhorn sei immer noch extrem grün und extrem dünn besiedelt und es könne für die Infrastruktur in Langenhorn förderlich sein, wenn hier etwas mehr Menschen wohnen, denn dann lohne sich auch der Bau eines Nahversorgers am U-Bahnhof Langenhorn-Nord.

 

Die Vorsitzende liest drei weitere Bürger*innenfragen vor:

-          Ist eine Aufstockung / Sanierung der SAGA-Häuser entlang des Foorthkamps angedacht?

-          Was ist bei dem Bau von 700 WE für 2500 Menschen unter sensibler Einbindung in den Landschaftsnutzungsraum zu verstehen?

-          Es gibt viele bereits versiegelte nutzbare Flächen!

 

Herr Hosemann zeigt sein Unverständnis darüber, dass ein Kleingartengebiet überbaut werde, um einen Supermarkt platzieren zu können. Außerdem werde die Wohnungsfrage mit den 700 WE mitnichten beantwortet werden. Es gebe noch andere Dinge, die von gesamtstädtischer Bedeutung seien wie z.B. den Umwelt- und Klimaschutz. Die geplante Bebauung werde Einfluss nehmen auf die Umgebung, auf das Grundwasser und die Restflächen von Mooren. Und auch die vielen Menschen, die das verbleibende Grün nutzen würden, hätten Auswirkungen auf die Natur.

Es sollten Alternativen gesucht werden, wie die Überbauung von bereits versiegelten Flächen. Immer weiter bauen würde das Problem nicht lösen, es sollte danach geschaut werden, was gebaut werde, z.B. stünden viele Bürobauten leer.

Herr Hosemannchte eine Erklärung dafür, warum gerade bei solchen Bauvorhaben, bei denen es sicher sei, dass es Widerstand bzw. Kritik geben werde, mit 60% sozialem Wohnungsbau das Projekt legitimiert werde. Überall sonst bliebe man bei 30% gefördertem Wohnungsbau. Die 60% wünsche man sich auch an anderen Stellen. 

 

Frau Ernsing erläutert, dass sich dieses Projekt in einem sehr frühen Stadium befinde und Fragen nach den verwendeten Materialien, zur Gründung des Bauvorhabens und zur  Berücksichtigung der Moore und zur Bürgerbeteiligung sicherlich Einfluss nehmen werden, jedoch im Detail zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden können, weil das Projekt noch nicht begonnen worden ist. Dieses Wohnbauprojekt sei das letzte größere Bauvorhaben im Bezirk Hamburg-Nord, das direkt an der U-Bahn liege.

Unterdessen würden auf allen städtischen Flächen stets 60%geförderter Wohnungsbau errichtet. Im Durchschnitt käme man bei allen Vorhaben in Hamburg-Nord auf 50% geförderten Wohnungsbau.

Nach der Ausschreibung für die Grundlagenermittlung werde ein Betreuungsbüro beauftragt, mit dem die Bürgerbeteiligung durchgeführt werden könne. Es sei reichlich Zeit, alle v.g. Themen unterzubringen.

 

Herr Ermert erklärt, dass die Phase der Grundlagenermittlung ganz am Anfang eines Projekts stehe und bedeute, dass Verwaltungsprozesse eingeleitet werden, z.B. werde eine Biotop-Kartierung beauftragt, Baum-, Pflanzen-, und Tierarten und Moore bestimmt, um sich einen Überblick zu verschaffen. Sämtliche Daten werden in die Rahmenplanung eingespeist.

In Bezug auf die Ausgleichsflächen sei dem Bezirk Hamburg-Nord daran gelegen, in diesem Fall Ausgleichsflächen soweit wie möglich im Bezirk zu finden.

Hinsichtlich der landschaftsverträglichen Einbindung eines Bauvorhabens sei Hamburg Vorreiter bei der Verwendung von Gründächern und Fassadenbegrünungen.

Prinzipiell müsse man sich vor Augen halten, dass es ökologisch sinnvoller sei, eine gut erschlossene Lage an der U1-Linie dem Wohnungsbau zuzuführen, als wenn viele Leute aus dem Umland mit dem eigenen PKW in die Stadt fahren würden und dadurch ordentlich CO² allein durch den Fahrweg produzierten.

 

Frau Schwarz-Müller stellt dar, dass die eigentlichen Ausschreibungsunterlagen keine Fakten über das Gebiet beinhalten würden, sondern es werde lediglich die Erarbeitung einer Rahmenplanung ausgeschrieben. Sobald ausgeschrieben worden ist, könne die Ausschreibung öffentlich eingesehen werden.

Frau Schwarz-Müller verweist auch in diesem Fall auf die Webseite, auf der eine e-mail-adresse (Diekmoor@hamburg-nord.hamburg.de) r die Belange von Bürger*innen angegeben sei.

Gerade weil in dieser frühen Phase noch nicht über Fakten geredet werden könne, solle eine Bürgerbeteiligung durchgeführt und mit der Rahmenplanung begonnen werden. Das Beispiel „Pergolenviertel“ habe gezeigt, dass im Rahmen der Beteiligung viele Dinge gemeinsam erarbeitet worden seien wie z.B. das Quartiersmanagement. Ähnlich solle es auch bei diesem Projekt laufen.

In Bezug auf die Parkplatzflächen der großen Nahversorger verweist Frau Schwarz-Müller auf die Untersuchung „DiA“: „Leben überm Discounter in Aussicht“ aus dem Wohnungsbauprogramm. Diese Untersuchung verfolge im Hinblick auf eine bessere Ausnutzung der Flächen u.a. auch das Ziel, weitere Wohnungsbaupotenziale zu generieren. Teilweise sei es jedoch schwierig, an privaten Flächen Veränderungen vorzunehmen.

Eine eventuelle Aufstockung der SAGA-Häuser am Foorthkamp werde Bestandteil und Untersuchung der Rahmenplanung sein.

 

Ein Gast sagt, dieses Vorhaben biete die Möglichkeit für viele Menschen, sich bezahlbaren Wohnraum leisten zu können und ggf. ein autoarmes Quartier zu schaffen durch die gute Anbindung an die U-Bahn.

 

Ein Bürgerchte noch einmal auf die Thematik der Versiegelung von Flächen und dem Klimawandel zurückkommen. Diese Themen würden die Menschen noch in 30 und 40 Jahren beschäftigen und stehende Wohnungen wegzubauen sei doch viel schwieriger, als eine Fläche, die noch nicht versiegelt sei, zu erhalten.

Am Langenhorner Markt seien z.B. über dem Einkaufszentrum Wohnungen gebaut worden, wobei die Sozialwohnungen bewohnt seien und der Rest leer stehe. Das würde daran liegen, dass dort zu wenige Sozialwohnungen genehmigt worden sind. Sozialwohnungen könnte man auch an anderer Stelle bauen, als im Diekmoor. Der Bürger nennt das Beispiel Buuredder/Ecke Langenhorner Chaussee. Dort würden gerade ca. 12 Eigentumswohnungen gebaut, auch in der Nähe vom Diekmoor und da sei keine einzige Sozialwohnung dabei.

Der Bürger fragt die Verwaltung, warum die Verwaltung nicht intensiver nach versiegelten Flächen in Hamburg suchen würde, um dort die benötigten Sozialwohnungen zu schaffen. Zum Stadtrand hin sollte es per se grüner sein, als die Innenstadtlage. Auch wenn behauptet werde, die Lage an der U-Bahn sei ideal, sollte man sich die Innenstadt anschauen. Dort seien so viele versiegelte Flächen, auf denen Wohnungen gebaut werden könnten und es hätte den Vorteil, dass man mit dem Fahrrad in die Innenstadt fahren könnte. Nicht jeder werde mit dem Fahrrad von Langenhorn in die Innenstadt fahren und nicht jeder werde U-Bahn fahren. Warum könne man nicht die Parkplätze vor der Sporthalle Alsterdorf unterirdisch unterbringen und auf den versiegelten Flächen Wohnungen bauen?

 

Eine Bürgerin sagt,

-          eine Bebauung im Diekmoor werde Einzel- und Geschosswohnungsbau im Umland nicht verhindern, in Norderstedt werde ebenfalls fleißig gebaut. Die Bürgerinchte wissen, ob es Absprachen mit dem Umland gebe

-          es könne sicher davon ausgegangen werden, dass bei 700 WE eine große Anzahl an PKW anfallen werden und möchte wissen, wo diese Autos hin sollen, Staus seien vorprogrammiert,

-          umso mehr Naherholungsgebiete weggenommen werden, umso mehr Verkehrsaufkommen werde es geben.

 

Frau Traversin kommt auf den Punkt zurück, dass die geplante Bebauung einen Eingriff in die Natur darstelle und möchte wissen, ob die BUKEA bzgl. der Suche nach Ausgleichsflächen beteiligt sei.

Auch sei die Vorgehensweise irrational, da einerseits Flächen vernichtet und andererseits Flächen angekauft würden, um einen Ausgleich zu schaffen.

Frau Traversin fragt, warum nicht innerstädtisch Flächen aufgekauft und mit Sozialwohnungen bebaut würden, denn der Arbeitsweg vom Stadtrand aus sei ein langer Weg. Es sei an der Zeit für einen Stadtentwicklungsplan für Hamburg, um die Bautätigkeiten aller Bezirke für die Zukunft systematisch zu entwickeln und um nicht die letzten Naherholungsgebiete zu zerstören. Dem Wohnungsbauprogramm habe sie nicht zugestimmt, weil der soziale Wohnungsbau nur minimalistisch repräsentativ vorkomme.

 

Herr Fischerchte den Hinweis geben, dass es gegenüber Bürger*innen nur fair wäre, wenn Mandatsträger, die sich hier zu Wort melden, auf ihre Parteizugehörigkeit hinzuweisen.

Herr Fischer erinnert auch noch einmal an Loki Schmidt, die in Sachen Naturschutz im Diekmoor sehr aktiv gewesen war.

Hinsichtlich des Verfahrens werde kritisiert, dass der Bezirksamtsleiter beim Senat um eine Weisung für dieses Projekt gebeten habe und so die rechtliche Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung im Vorwege umgangen habe.

Herr Fischer erwähnt den Vertrag der Stadt Hamburg mit dem NABU, zum Thema Ausgleichsflächen, wenn Wohnungsbau auf Landschaftsschutzgebiet treffe und möchte wissen, wie damit umgegangen werde.

 

Herr Werner-Boelz zeigt sich verwundert, dass sein Agieren auf Kritik stoße, denn es sei genau dieses Verfahren, das die Opposition einfordere bei Bürgerbegehren, nämlich dass die Frage nach der gesamtstädtischen Bedeutung frühzeitig geklärt werde. Herr Werner-Boelz nennt den Bürgerentscheid zu Langenhorn 73 als Beispiel. Immer mehr würden die Verfahren bei Wohnungsbauvorhaben auf Kritik stoßen, konkret sei das erlebt worden bei Langenhorn 73, beim Pergolenviertel und am Mühlenkampkanal. Daher bedeute ein fairer Umgang mit Menschen, dass diese in einem laufenden Verfahren sehr genau um die Spielregeln wissen. Das Ändern der Spielregeln in einem laufenden Verfahren werde nicht als das richtige Mittel angesehen. Ehrlichkeit und Offenheit sei die einzig richtige Vorgehensweise, wenn man um die Tatsache wisse, dass es sich um eine Maßnahme von gesamtstädtischer Bedeutung handeln würde. Der Senat habe einen Vertrag für Hamburgs Wohnungsbau geschlossen, ein Bündnis für das Wohnen und der Wohnungsbau sei das zentrale politische Ziel des Senats. Deshalb sei es absehbar gewesen und hätte sich jedem erschließen müssen, wenn dieses Wohnungsbauvorhaben dieser Größenordnung vor Ort durch ein Bürgerbegehren in Gefahr geraten wäre, dass der Senat spätestens dann eine Weisung erteilt hätte. Das sei hier gleich zu Beginn geschehen.

 

Die Vorsitzende bittet alle Teilnehmer, die Wortbeiträge kurz zu halten.

 

Herr Kranz erklärt, dass keine Zahlen vorliegen, wie viele Steuereinnahmen aus dem Zuzug generiert würden, das sei auch nicht wichtig, weil es nicht der leitende Faktor sei, um dieses Vorhaben zu beurteilen. Die entscheidende soziale Frage sei, wie bezahlbarer Wohnraum in dieser Stadt geschaffen werden könne und dass allen Menschen ermöglicht werden solle, die Vorzüge, die Hamburg als Großstadt biete, wahrzunehmen. Der Druck auf dem Wohnungsmarkt sei enorm groß. Gleichermaßen werde gebaut werden und auch innerstädtisch verdichtet, um dem Zuzug gerecht zu werden und die Mietpreise im Rahmen zu halten. Das werde eine große Herausforderung in den nächsten 3-5 Jahren und bei einer Realisierungsdauer von 5-6 Jahren für das Diekmoor sei es wichtig, dieses Verfahren jetzt einzuleiten.

Allen sei bewusst, dass das Diekmoor eine wichtige Grünfläche sei, das sei sehr genau abgewogen worden, aber es sei immer noch besser, als in Henstedt-Ulzburg den Wald abzuholzen und dort zu bauen. Genaue Zahlen über die Wohnungsbautätigkeit im Hamburger Umland gebe es nicht, aber es sei naheliegend, dass jede in Hamburg geschaffene Wohnung gleichzeitig bedeute, dass in Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen und Norderstedt der Wohnungsdruck nicht mehr so hoch sei und dort die Bautätigkeit etwas verlangsamt werde.

Hinsichtlich des PKW-Aufkommens könne man nur hoffen, dass sich die Menschen aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung gar nicht erst Autos anschaffen.

 

Eine Bürgerinhrt aus, dass der vom Statistikamt Nord ermittelte Zuzug nach Hamburg im Jahr 2019 genau 5003 Personen betrug, dafür würden 2500 WE reichen. Außerdem habe es einen Geburtenüberschuss von 3500 Personen gegeben. Der Zuzug nach Hamburg habe sich sehr vermindert und man müsse sich bewusst sein, dass der Zuzug nach Hamburg seit Jahren ausschließlich aus dem Ausland komme.

Es sei bedauerlich, dass die Ausschreibung erst veröffentlicht werde, nachdem diese platziert worden ist. Es sei wichtig, dass Bürger*innen bevor die Ausschreibung finalisiert werde, die Gelegenheit bekommen, sich zu vergewissern, dass alle relevanten Fragen, hinsichtlich einer möglichen Quartiersentwicklung am Diekmoor auch schon in der Grundlagenermittlung berücksichtigt werden. Insofern sei die Aussage beunruhigend, dass sich die Grundlagenermittlung nur auf botanische und zoologische Fragen und auf die Bodenbeschaffenheit beziehe. Es gehe mehr denn je um soziale Fragen. Würde bspw. der Bedarf einer Kita in die Grundlagenermittlung mit einbezogen, wäre dies selbstverständlich, aber es sollten auch Gesichtspunkte für die Entwicklung eines lebendigen Quartiers Diekmoor berücksichtigt werden.

 

Herr Hosemann sagt, dass seitens des Bezirk Hamburg Nord in der Presse zu lesen war, dass auf der Fläche Diekmoor in jedem Fall gebaut werde.

Dass auf den Zuzug reagiert werden müsse, sei richtig, aber es sollte aus nachhaltigen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten geschehen, denn dieser Wohnungsbau, der in Hamburg praktiziert werde, schaffe zwar neuen Wohnraum, gehe aber am Bedarf vorbei. Viel zu viel teurer Wohnraum werde gebaut, was zur Verdrängung einkommensschwacher Haushalte führe. Und obwohl viel gebaut werde, würden die Mieten steigen.

Auch das so gelobte Pergolenviertel bestehe zwar aus 60% gefördertem Wohnungsbau, von denen jedoch ca. 1/3 auf dem 1.Förderweg gefördert werde, mit einer Bindungslaufzeit von 15 Jahren.

 

Frau Ros bittet die Verwaltung um die Erläuterung zum Hamburger Maß und erwähnt, dass der Stadtrand per se nicht bedeute, dass ein Grüngürtel eine Stadt umschließe, das sei bereits im Mittelalter anders gewesen. Im Diekmoor könnten 1000 Menschen Wohnraum im geförderten Segment angeboten werden und eine vernünftige soziologische Durchmischung sei wichtig.

 

Frau Schwarz-Müller antwortet, dass das Hamburger Maß (die Leitlinien für die kompakte Stadt) bedeute, dass die innere Stadt etwas dichter bebaut werden sollte, jedoch der räumliche Zusammenhang mitbetrachtet werden müsse. So gehe es darum, dass z.B. an  U-Bahn-Stationen eine etwas höhere Dichte sein müsse, weil man dort mit dem ÖPNV mehr Menschen erreichen könne und sich ggf. die Taktung des ÖPNV erhöhen würde, wenn mehr Menschen an den U-Bahn-Haltestellen leben würden. Diese Leitlinien seien eine der Grundlagen, die in die Rahmenplanung mit einfließen werden.

r die Ausschreibung sei angedacht, dass das Büro A die Grundlagen für die Rahmenplanung ermitteln solle und das Büro B dazu parallel beauftragt werde, um die Bürgerbeteiligung durchzuführen, deren Ergebnisse wiederum in die Rahmenplanung aufgenommen werden. Das Büro A werde bei Veranstaltungen/Workshops mit beteiligt und werde sämtliche Ergebnisse in der endgültigen Rahmenplanung wieder zusammenführen. Das sei ein Auftrag an zwei Büros, wobei viele andere Büros ebenfalls mitbeteiligt werden, weil es da um Verkehrs-, Landschafts- und Stadtplanung gehe.

 

Herr Ermert sagt, dass der Stadtentwicklungsplan der Stadt Hamburg, der Flächennutzungsplan sei und das Gegenstück auf naturschutzfachlicher Seite sei das Landschaftsprogramm. Beide übergeordneten Planungen sehen in diesem Bereich die Wohnungsbauflächen vor.

Hinsichtlich der Ausgleichsflächenbedarfe sei zu erwähnen, dass Ausgleichsflächen dauerhaft gesichert werden müssen. Es gebe den Beschluss am Diekmoor Wohnungsbau herzustellen, dies führt gemäß Bundesnaturschutzgesetz zu einem Eingriff, der einen Ausgleich erforderlich mache. In einer Stadt wie Hamburg, in der theoretisch jede Fläche mit fünf verschiedenen Nutzungen belegt werden könne, müsse man dann über Ankäufe von Flächen nachdenken, um diesen Eingriff kompensieren zu können. Hierzu zähle auch eine vorausschauende Strategie zum Erwerb von Ausgleichsflächen.

Das Thema „Einigung mit der Volkinitiative zum Grünerhalt in Hamburg“sse weiterbewegt werden, weil es diesen Landschaftsraum, der ein Landschaftsschutzgebiet sei, treffen werde und da werde sich der Bezirk Hamburg-Nord mit der entsprechenden Behörde verständigen müssen. Etwaige Konsequenzen werden sich ggf. im weiteren Prozess ergeben.

 

Herr Wersich sagt, es sei schwierig für Bürger*innen nachzuvollziehen, welcher Fraktion die Teilnehmer angehören. In der Bezirksversammlung sei sich in der Form verständigt worden, dass sie namentlich aufgerufen würden, mit Hinweis auf die Fraktion und schlägt vor, dass es auch im StekA so gehandhabt werde.

Im Laufe der Diskussion seien heute einige Teilnehmer*innen zu Wort gekommen, von denen bekannt sei, dass sie aktiv für eine Partei tätig seien.

 

Die Vorsitzende sagt zu, dies für die Ausschussmitglieder zu übernehmen.

 

Ein Bürgerhrt aus, dass die 550 WE in Langenhorn 73 durchschnittlich ca. 500 € kosten würden. Im Diekmoor seien 700 WE geplant, 60% davon ergeben 420 Wohnungen plus 90 WE, die in Langenhorn 73 entstehen sollen. Zusammen ergebe dies 510 WE geförderte Wohnungen. Aber es würden 550 WE für 500€ von der Stadt Hamburg „weggeworfen“.

Die Stadt Hamburg habe es versäumt das Holsten-Areal zu erwerben, jetzt werde es von einem Investor zum nächsten Investor verkauft. Dort hätte man, mitten in der Stadt, günstige Wohnungen bauen können.

Der Bürger chte wissen, ob Planungen existieren für die Umgestaltung der Parkplätze vor der Sporthalle Alsterdorf, dass dort Parkplätze erhalten bleiben und dort auch Wohnungen gebaut werden können?

 

Herr Kranzchte auf einige geäerte Fragen aus dem Chat antworten:

Rendsburg etc. sind leer es hat dann doch irgendwie mit Geld zutun“

Herr Kranz betont, dass man keinen Einfluss darauf habe, wo Menschen gerne leben wollen und es stehe niemandem zu, dieses vorzuschreiben bzw. die Niederlassungsfreiheit sei ein hohes Gut und Grundrecht, dass die Menschen da hingehen, wo sie möchten. Hamburg biete ein tolles Angebot, es kämen Menschen wegen eines Ausbildungs-, Studiums- oder Arbeitsplatzes oder wegen des kulturellen Angebots oder weil Hamburg einfach schön sei. Damit müsse man umgehen und die Aufgabe der Politik sei es, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, d.h. Wohnraum zu schaffen und insbesondere bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Die Inhalte für die Ausschreibungen, die jetzt vorgenommen werden für die Grundlagenermittlung und die Rahmenplanung seien wenig konkret. Das solle ja erst erarbeitet werden. Die interessanten Ausschreibungen würden später folgen, wenn es um den städtebaulichen Wettbewerb gehe, oder den Projektentwickler/Investor etc. Diese detaillierteren Ausschreibungen würden dann dem StekA vorgelegt und da gebe es auch wieder Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen.

Die Anforderungen an ein lebendiges Quartier seien wichtig und da seien alle Menschen aufgefordert, sich zu beteiligen z.B. bei Workshops und anderen Beteiligungsverfahren.

Der Vorschlag mit der Prüfung einer Überbauung der Parkplätze der Sporthalle Alsterdorf werde aufgenommen, jedoch könne der Parkplatz der Sporthalle sicher nicht das Projekt Diekmoor ersetzen.

Herr Kranz betont, dass es demokratietechnisch höchst fragwürdig sei, wenn von der Opposition normalen Menschen das Recht abgesprochen werde, sich zu äern und dass diese Menschen sich zu ihren parteipolitischen Zugehörigkeiten outen sollten. Es gebe in allen Parteien Menschen, die zufällig in Langenhorn wohnen würden und aus Interesse am Thema heute teilnehmen.

 

Ein Bürger kritisiert, dass einige wenige Personen darüber entscheiden wollen, dass die Fläche Diekmoor bebaut werde, obwohl es im Verhältnis sehr viel mehr Menschen betreffen würde. Daher werde für eine Bürgerbefragung plädiert, denn dann könne man sich sicher sein, ob Hamburg dies auch wolle.

 

Herr Werner-Boelz betont, dass das Diekmoor seit 2012 im Wohnungsbauprogramm (WBP) des Bezirks Hamburg-Nord als Wohnungsbaupotenzialfläche mit 700 WE aufgelistet sei. Zuletzt sei das WBP Ende letzten Jahres wieder von den Mehrheitsfraktionen GRÜNE, SPD und den Stimmen der CDU und FDP beschlossen worden. Es sei quasi ein politischer Handlungsauftrag der Bezirksversammlung an das Bezirksamt Hamburg-Nord gegangen. Die Mehrheitsverhältnisse eines Parlaments hätten sich durch demokratische Wahlen gebildet, somit sei diese Entscheidung legitimiert. Die Weisung habe der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ausgesprochen, der bei der letzten Bürgerschaftswahl eine überwältigende Mehrheit erhalten habe. Auch das werde für eine demokratisch legitimierte Entscheidung gehalten. Daher sei die Sachlage klar. Der Senat habe die Bebauung des Diekmoors als eine Maßnahme von gesamtstädtischer Bedeutung eingestuft und das werde jetzt umgesetzt.

 

Herr Hosemann betont, dass niemandem das Recht abgesprochen worden sei, sich an der Sitzung zu beteiligen, aber die Teilnehmer*innen sollten sich zu ihrer Fraktion bekennen. Das habe nichts mit einem Outing zu tun, sondern es sei eine Möglichkeit für Bürger*innen, diese Wortbeiträge einordnen zu können.

Herr Hosemann sagt, nur weil ein Plan vor vielen Jahren (2012) einmal gefasst worden ist und dann immer wieder in die Fortschreibung des WBP gewandert sei, heiße nicht, dass man in jedem Fall an solchen Plänen festhalten müsse. In der Stadtentwicklungsgeschichte Hamburgs habe es viele Pläne gegeben, die Jahre später anders bewertet oder verworfen worden seien.

Man bevorzuge Wohnungsbau, idealerweise an Orten, die bereits versiegelt seien. Das seien Orte, auf die man nicht so leicht Zugriff habe, wie auf dieses „Bauerwartungsland Diekmoor“.

 

Ein Bürger sagt, die Ansichten der Bezirksamtsleitung seien antiquiert. Der Klimawandel stehe vor der Tür und man sei mitten in einer Pandemie. In den Köpfen der Menschen und auch der Hamburger sei ein Umdenken erfolgt, dem solle man Tribut zollen und eine Bürgerbefragung durchführen.

 

Herr Kranzhrt einmal mehr aus, dass das Wohnungsbauprojekt Diekmoor aus klimapolitischen Gesichtspunkten für richtig gehalten werde, weil es bedeute, die Zersiedelung im Umland zu verhindern.

Bezüglich einer Bebauung gebe es keine Absprachen mit Norderstedt. Die Bauleitplanung sei kommunales Recht und Selbstbestimmung, insofern würden Norderstedt und Hamburg, jeder für sich bestimmen, was und wo gebaut werde.

 

Eine Bürgerin hrt aus, dass im Jahr 2016/17 an der HafenCityUniversität (HCU) sog. CityScopes-Modelle nur für „finding places“ genutzt worden seien. In der Abschlussveranstaltung hatte der damalige Bürgermeister Scholz angekündigt, dass dieses Instrument, das auf Geodaten der gesamten Stadt aufbaue, für die Stadtplanung in den Bezirken verfügbar wäre. Die Bürgerin chte konkret wissen, warum Flächen in einem Landschaftsschutzgebiet versiegelt werden und warum bebaue man nicht stattdessen, notfalls auch durch Aufkauf, bereits versiegelte ineffizient genutzte Flächen.

Des Weiteren würde sich die Vereinbarung mit dem NABU „Hamburgs Grün erhalten“ ausschließlich auf den Erhalt von Grün innerhalb des Ring 2 beziehen. 

 

Herr Hosemann behauptet, dass z.B. mit einem intelligenten Städtebau an der Deelböge, 24000m² statt für Büroflächen für Wohnraum genutzt werden könnten. Herr Hosemann nennt die Ost-West-Straße, Katharinenquartier als Beispiel, wo hinter einem Gewerberiegel, der quasi als Lärmschutzwand fungiere, Wohnungsbau geschaffen worden sei. Technisch sei es kein Problem auch an großen Ein- und Ausfallstraßen Wohnungsbau zu schaffen.

 

Protokollnotiz:

CityScopes sind interaktive, digitale Stadtmodelle, mit denen urbane Zusammenhänge analysiert und Entwicklungsszenarien simuliert werden können.

Sie bestehen in der Regel aus Modelltischen und „Daten-Blöcken“, auf denen Informationen projiziert werden. Auf diese Weise können für konkrete Aufgabenstellungen komplexe Stadtdaten einfach und transparent veranschaulicht und als „Was wäre wenn“-Szenarien experimentell durchgespielt werden. Besonders geeignet sind CityScopes für Gruppendiskussionen und Beteiligungs-workshops, bei denen sowohl Fachleute wie auch Laien teilnehmen können. Vielschichtige Zusammenhänge können so schnell dargestellt und verändert werden, wobei die CityScopes schnelles visuelles Feedback zu potentiellen Auswirkungen geben.

 

Herr Boltres geht auf die Frage aus dem Chat ein, „warum das Gebiet Oelleckerring nicht mit Gewerbe und Wohnen gemischt werde“. Herr Boltres stellt dar, dass eine Stadt auch Gewerbegebiete benötige, weil Arbeitsstätten dazu führten, dass eine Stadt überhaupt prosperiere und sich der Bezirk Hamburg-Nord seit Jahren bemühe, dieses Gewerbegebiet mit der Unterstützung der dort Gewerbetreibenden und dortigen Eigentümern zu ertüchtigen d.h. dass dort mehr Arbeitsstätten und mehr Arbeitnehmer angesiedelt werden. All diese Unternehmen seien wichtig für die Stadt. Eine Stadt bestehe nicht nur aus Wohnungen, Parks und Kleingärten, sondern das Fundament einer gut gedeihenden Stadt seien Gewerbegebiete. Daher können diese Gewerbegebiete nicht einfach aufgegeben oder durchmischt werden. In Gewerbegebieten können auch bestimmte (Lärm-)Emissionseinträge zugelassen werden, die in Wohngebieten nicht zugelassen werden.

In Beantwortung der Frage nach dem Projekt Deelböge sei zu erwähnen, dass es für diese Fläche einen alten, aber gültigen Bebauungsplan gebe, der dort eine Gewerbegebietsfläche mit einem Anteil an Kerngebietsfläche vorsehe. Seit 12 Jahren versuche der Bezirk Hamburg-Nord, diesen B-Plan zu ändern. Das sei bisher nicht gelungen, weil der damalige Eigentümer in der Hinsicht nicht kooperativ gewesen war. Dieses Grundstück sei nicht nur aus Gründen des Lärmeintrags durch die Straßen nicht bebaubar, sondern es gebe dort eine Hochspannungsleitung, wo seit Jahren versucht werde, diese in den Erdboden zu verlegen. Das Vorhaben an der Deelböge sei nun ein Vorhaben auf geltendem Planrecht und in einer nichtöffentlichen Sitzung des Unterausschusses Bau so beschlossen worden.

Hinsichtlich der Frage zur Mülldeponie im Diekmoor bestehe der Bezirk Hamburg-Nord darauf, dass die BUKEA alle erforderlichen Untersuchungen im Umgang mit dieser Deponie so schnell wie möglich anschiebe. Es verstehe sich von selbst, dass es wichtig sei, Aussagen zu Deponiegasen oder dem Deponieboden im Vorwege des Planungsprozesses zu klären.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 5

Bereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Ö 5.1 - 21-2140

Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Süd 2 (Mesterkamp) Hier: Sachstand und Information zur erneuten Öffentlichen Auslegung

Herr Jorga erläutert, dass der B-Plan ein zweites Mal ausgelegt werden müsse. Gespräche mit den Grundeigentümern an der Hamburger Straße, um diese dazu zu bewegen, diese Planung mitzutragen, hätten bisher nicht zu Ergebnissen geführt. Insofern sei vorgesehen, in einer der nächsten Sitzungen einen Plan einzubringen, der diese Flächen ausklammere, da für den Wohnungsbau die Vorweggenehmigungsreife benötigt werde.

 

Ein Bürger vom Stadtteilrat Barmbek berichtet, dass im August 2020 kommuniziert worden sei, dass der B-Plan wegen Änderungsbedarfen noch einmal öffentlich ausgelegt werden solle und aufgrund dessen die Benachrichtigungen zu eingereichten Einwendungen erst erfolge, wenn der B-Plan rechtskräftig sei. Die erste öffentliche Auslegung habe im Februar 2019 stattgefunden, jetzt seien zwei Jahre vergangen und viele Planentscheidungen hätten in der Zwischenzeit stattgefunden. Es sei r die Bürger*innen nicht nachvollziehbar, ob diese Entscheidungen etwas mit den Einwendungen zu tun hätten.

 

Herr Jorga erklärt, dass im Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen sei, dass ein laufendes Verfahren erst abgeschlossen werden müsse, bevor Bürger*innen Antworten auf Einwendungen erhalten. Das liege daran, dass diese Einwendungen bis zum Schluss noch Material der Abwägung seien. Es könne sein, dass bis zum Schluss noch Änderungen vorgenommen werden. Daher könne man zum jetzigen Zeitpunkt keine Antwort geben, es müsse die zweite Auslegung abgewartet werden. Die endgültige abschließende Antwort an die Bürger*innen werde erst versendet, wenn das Verfahren abgeschlossen worden ist.

 

Der Bürger fragt die Politik, was davon gehalten werde, wenn Bürger*innen 3 Jahre auf die Antwort auf ihre Einwendungen warten müssen.

 

Herr Kranz erwähnt, dass auch in der Politik Dinge oft langsam vorangehen und insofernnne der Wortbeitrag des Bürgers nachvollzogen werden. Allerdings sei ein B-Plan-Verfahren aber auch hochkomplex, bei dem viele Dinge abgewogen werden müssen, bis eine endgültige Aussage getroffen werden könne. Es sei andererseits niemandem geholfen, wenn vorschnelle Antworten gegeben würden, die später ggf. nicht mehr zu halten wären. Diese erneute Auslegung habe nichts damit zu tun, dass sich Dinge jetzt nochmal grundsätzlich ändern würden, es sei in diesem Fall lediglich der Tatsache geschuldet, dass die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt werden konnten. Hier werde auf einen Umstand reagiert und versucht, das Planverfahren möglichst weiter voranzutreiben, gerade damit das Verfahren nicht noch länger dauere.

 

Frau Bester bietet dem Bürger an, Kontakt zum fraktionseigenen Fachmann für Barmbek aufzunehmen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6

Bereich Eppendorf-Winterhude

Ö 7

Verschiedenes

Die Vorsitzende dankt allen Bürger*innen für die engagierte, faire und konstruktive Diskussion und bittet alle Bürger*innen sich abzumelden, damit der nichtöffentliche Teil nach einer 2-minütigen Pause weiter fortgeführt werden könne.

Die Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.