Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Süd 2 (Mesterkamp) Hier: Sachstand und Information zur erneuten Öffentlichen Auslegung
Der Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Süd 2 definiert zwischen MU1 und MU2 eine Straßenverkehrsfläche (Planstraße 2), die sich teilweise auf privatem Grund befindet. Seit Planaufstellung wird eine flächenausgleichende Lösung mit den involvierten Grundeigentümern diskutiert und planerische Lösungen überprüft. Bisher konnte keine abschließende und allseits einvernehmliche Lösung gefunden werden. Der Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Süd 2, der diese grundstücksrechtliche Einigung voraussetzt, konnte folglich noch nicht zur Vorweggenehmigungsreife nach §33 Abs.1 BauGB weitergeführt werden.
Parallel hat das Bezirksamt Hamburg-Nord das Ziel, die bisherigen Anstrengungen zur Entwicklung der Wohnungsbaugrundstücke, damit einhergehender Konzeptausschreibungen und der an-visierten Grundstücksvergabe weiterzuführen. Ein Verzögern der Planrechtschaffung zur Entwicklung der Wohnungsbaugrundstücke soll vermieden werden.
Weiteres Vorgehen
Das Bezirksamt Hamburg-Nord bereitet derzeit eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Barmbek-Süd 2 vor, der eine Reduzierung des Plangebietes vorsieht und die bis dato nach § 6a und 7 BauNVO angedachten Mischgebietsflächen entlang der Hamburger Straße ausklammert.
Diese Mischgebietsflächen sollen in einem separaten Bebauungsplanverfahren entwickelt werden. Hierfür ist ein Aufstellungsbeschluss in Vorbereitung. Im Rahmen dieses nachfolgenden Verfahrens werden weitere Abstimmungen mit den Grundeigentümern zur Lösungsfindung stattfinden.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Michael Werner-Boelz
Bezirksamtsleiter
Keine