Der Vorsitzende schlägt vor, TOP 4.2 vor TOP 4.1 zu behandeln und TOP 6.1, TOP 6.3 und TOP 6.4 sowie TOP 6.6 und TOP 6.9 jeweils gemeinsam zu behandeln.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen bestätigt.
Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.
Frau Lorenz stellt die geplante Baumaßnahme am Eilbekkanal im 4. Bauabschnitt anhand der anliegenden Präsentation vor. Der LSBG sei vom Bezirksamt Hamburg-Nord mit der Planung einer neuen Uferwand beauftragt worden. Die Baumaßnahme befinde sich auf der Nordseite des Eilbekkanals zwischen Wagnerstraße und Von-Essen-Straße.
Die bestehende Uferwand sei eine Schwergewichtswand aus unbewehrtem Beton, die wasserseitig mit Naturstein verkleidet sei. Die Mauer sei im Unterwasserbereich auf einer Holzspundwand gegründet, die durch Holzschrägpfähle und Anker gehalten werde. An die Uferwand selbst schließe eine ca. 4 Meter breite Böschung an, danach folge der Straßenraum der Uferstraße mit Gehweg, Grünstreifen mit Bäumen und Parkbuchten und der Fahrbahn.
Es habe eine Bauwerksprüfung gegeben. Die aus Holz bestehenden Gründungselemente, insbesondere im Bereich der Wasserwechselzone, seien stark geschädigt. Die Köpfe der Holzschrägpfähle sowie die Holzspundwand seien zumeist stark verrottet, teilweise würden ganze Holzstücke im Kopfbereich der Schrägpfähle fehlen. In der Natursteinmauer seien fast auf der gesamten Länge Risse mit Fugenausbrüchen in der Wasserwechselzone festgestellt worden und teilweise sei die Wand hohlklingend. Der schlechte Zustand der Uferwand spiegle sich in der Durchschnittsnote der Bauwerksprüfung von 3,9 wider. Dies bedeute, die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit seien erheblich beeinträchtigt, die Dauerhaftigkeit sei nicht mehr gegeben. Betonprüfungen hätten vergleichbare Werte ergeben. Auch im zweiten Bauabschnitt sei das Natursteinwerk während der Bauabwicklung in weiten Teilen weggebrochen.
Hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Planung erklärt sie, dass ein minimaler Eingriff in die landseitige Umgebung erfolgen solle. Der wasserseitige Eingriff in den Eilbekkanal solle ebenfalls gering ausfallen und möglichst viele Bäume sollten erhalten bleiben, genauso wie die Sicht auf die Brückenköpfe. Zudem seien ökologische Belange wie Großmuscheln oder Eisvögel zu berücksichtigen gewesen.
Es seien verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Vorbaumaßen, eine Sanierungsvariante und eine Böschungsvariante betrachten worden. Die Sanierungsvariante sei aus Kostengründen nicht weiter verfolgt worden. Die Böschungsvariante sei aus stadtplanerischer Sicht abgelehnt worden, da sie den Kanalcharakter an dieser Stelle komplett verändert hätte und auch zu viel Wasserfläche beansprucht hätte. Es sei die Variante als Vorzugsvariante weiter verfolgt worden, die bereits bei den vorherigen Abschnitten umgesetzt worden sei. Geplant sei daher die Herstellung einer neuen Uferwand wasserseitig direkt vor der vorhandenen Wand. Vor Herstellung der Spundwand seien zur Sicherstellung der Standsicherheit der Bestandswand vertikale sowie geneigte Mikropfähle herzustellen. Im Überwasserbereich werde eine Stahlbeton-Konstruktion hergestellt, die mit dem Spundwandkopf verankert werde. Die Konstruktion erhalte eine Verblendung mit Klinkersteinen und einen Abdeckstein als Stahlbeton-Fertigteil. Die denkmalrechtliche Genehmigung für die Maßnahme liege bereits vor, die wasserrechtliche Genehmigung sei kurz vor der Erteilung.
Vor dem eigentlichen Beginn der Maßnahme müsse das Baufeld freigemacht werden. Bis Februar 2022 würden auf der halben Böschung auf einem 2 Meter breiten Arbeitsstreifen 15 Bäume gefällt, 4 weitere Bäume und die Vegetation zurückgeschnitten. Insgesamt sei eine Fläche von ca. 600 m2 betroffen. Die Anwohnerinnen und Anwohner würden durch Flyer vorab informiert und es werde eine Pressemitteilung erfolgen. Als Ausgleichsmaßnahmen seien später Ersatzpflanzungen im Verhältnis 1:1 auf dem Baufeld vorgesehen. Zusätzlich würden als artenschutzrechtliche Maßnahme sog. Ökobohlen mit in die Spundwandtäler eingebracht. Dadurch würden Lebensräume für aquatische Lebewesen geschaffen. Zusätzlich würden zwei Eisvogelbrutröhren und sechs Fledermaussteine in das Verblendmauermerk integriert.
Als vorgezogene Maßnahme würden vor der Schlickräumung die vorhandenen Großmuscheln geborgen und an geeigneter Stelle wieder eingebracht. Bei den vorangegangenen Bauabschnitten seien hiermit gute Erfahrungen gemacht worden. Außerdem sei im Vorfeld bereits ein Ersatzquartier für den Eisvogel geschaffen worden, damit dieser während der Baumaßnahme in einen anderen Bereich ausweichen könne. In der Böschung an der Maxstraße sei vor einem Jahr ein Container errichtet worden. Bislang sei der Kasten mit den Brutröhren allerdings leider noch nicht angenommen worden, was möglicherweise daran liege, dass der Eisvogel die bisherige natürliche Brutröhre gegenüber des vierten Bauabschnittes in diesem Jahr noch habe nutzen können. Sie werde in einem Jahr noch einmal schauen, inwieweit der Container belegt gewesen sei.
Wasserseitig sei noch als Aufwertungsmaßnahme vorgesehen, einige der vorhandenen alten Schrägpfähle in Dreiergruppen einzubauen. Es sollten Holz und Strukturen in den Kanal eingebracht werden. Dies geschehe an dieser Stelle zum ersten Mal und habe Pilotcharakter. Es habe dazu schon einige Abstimmungen gegeben und sie sei zuversichtlich, dass dort Lebensraumvielfalt unterstützt werden könne.
Frau Dalhoff bedankt sich für die Vorstellung und erinnert daran, dass das Thema von den anderen Bauabschnitten bekannt sei. In den bisherigen Bauabschnitten habe alles gut funktioniert. Sie fragt, ob die Baumfällung notwendig sei, um die Baucontainer zu platzieren, oder ob dies für die Uferwand notwendig sei.
Frau Lorenz weist darauf hin, dass bereits Baucontainer der Bauaufsicht auf Höhe der Lortzingstraße stünden. Die Baucontainer der Firma würden an der Uferstraße aufgebaut werden in Höhe des Gehwegs und der Parkbucht.
Im oberen Bereich der Böschung müsse ein Baum gefällt werden, weil dort ein Kranstandort geplant sei, um Material zu verladen. Die anderen zu fällenden Bäume befänden sich im unteren Bereich der Böschung. Da die Bestandswand mit Mikropfählen gesichert werden müsse, werde ein gewisser Arbeitsraum nach oben benötigt. Daher müssten 15 Bäume gefällt werden, sie sei aber zuversichtlich, dass es möglich sei, die ortsprägende Weide zu erhalten. Diese sei als erhaltungswürdig eingestuft worden und werde lediglich zurückgeschnitten.
Der Vorsitzende bedankt sich und begrüßt es, dass einige ökologische Maßnahmen direkt miteingeplant würden. Der künftige fünfte Bauabschnitt sehe noch einmal anders aus. Dort gebe es mehr Gebüsch und er habe einen natürlicheren Charakter als der Rest des Kanals. Er könne sich vorstellen, dass dort die Notwendigkeit bestehe, noch mehr ökologische Maßnahmen zu machen. Insofern sei es gut, dass hier schon so viel eingeplant werde.
Frau Lorenz weist darauf hin, dass die bisherigen Bauabschnitte auch nur bedingt geeignet gewesen seien, da dort die diversen Hausboote gelegen hätten.
Frau Dalhoff bedankt sich für die Antwort und erklärt, es sei unterstützenswert, wenn so wenige Bäume wie möglich gefällt würden, da immer jüngere Bäume nachgepflanzt würden.
Die Anlieferung über den Kuhmühlendeich habe bislang auch immer gut funktioniert.
Frau Lorenz bestätigt, dass hierüber die Anlieferung erfolgen werde. Seit kurzem sei klar, dass der Großteil hierüber abgewickelt werden könne. Sie berichtet, dass es einen gewissen Interessenskonflikt mit der Veloroute gegeben habe, die an dieser Stelle ggf. auch durch den Park führen solle.
Herr Lengnick (PK36) erklärt, dass sich im Dezember 2018 an dieser Stelle ein schwerer Verkehrsunfall ereignet habe, als eine ältere Dame beim Queren der Fahrbahn schwer durch einen Pkw verletzt worden sei. Dies habe Bürger veranlasst, sich zunächst für einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) einzusetzen. Daraufhin sei vor Ort der Verkehr gezählt worden, mit dem Ergebnis, dass ein Zebrastreifen nicht in Frage komme. Dieser sei nur in einer Tempo-30-Zone möglich, hier sei aber Tempo 50 erlaubt. Zudem seien die Zahlen so hoch gewesen, dass geprüft werden musste, ob eine Fußgängerlichtsignalanlage (Ampel) eingerichtet werde. Nach einer nochmaligen Verkehrszählung sei bei einem Ortstermin mit dem LSBG Einigkeit darüber entstanden, dass eine Ampel nötig sei.
Es sei besprochen worden, dass die Querung signalisiert werde und dass auch die Querung der Alfred-Johann-Levy-Straße signalisiert werde. Dies sei nötig, da es viele Linksabbieger aus dieser Straße in Richtung Fuhlsbüttler Straße gebe. Diese würden dann über die Querung fahren, sodass dort auch eine Signalanlage benötigt werde. Letztlich gebe es dann eine Vollsignalisierung der Einmündung, für die einige bauliche Änderungen erforderlich seien. Zunächst befinde sich vor dem Penny-Markt ein Baum, der leider zur besseren Sichtbarkeit der Lichtzeichen gefällt werden müsste. Weiterhin würden vor der Hausnummer 418 zehn Parkstände entfallen, weil sonst ein Einfahren von Parkenden in den Bereich möglich wäre, was ein erhöhtes Unfallrisiko bedeuten würde. In Richtung Norden müssten aufgrund der Geometrie der Einmündung zwei Signalmasten aufgestellt werden um das Linksabbiegen aus der Alfred-Johann-Levy-Straße zu ermöglichen. Auf den Fahrradstreifen, der sich noch auf dem Linksabbieger Fuhlsbüttler Straße/Alfred-Johann-Levy-Straße befinde, werde verzichtet.
Er betont, dass dies für die Sicherheit die beste Lösung sei, es sei aber zu erwarten, dass es zu längeren Wartezeiten für die querenden Fußgänger komme. Dies habe den Hintergrund, dass es in der Fuhlsbüttler Straße bevorrechtigten Busverkehr gebe, was teilweise zu Wartezeiten von 70-80 Sekunden für Fußgänger führe. Dies hätte zur Folge, dass auch mit vermehrten Rotgängern zu rechnen sei. Aktuell sei es so, dass die Fußgänger die Fahrbahn queren könnten, wenn kein Fahrzeug komme, bei einer Lichtzeichenanlage sei damit zu rechnen, dass nicht alle warten würden.
Darüber hinaus müsse auch die Mittelinsel zurückgebaut werden. Durch die Signalisierung werde auch der Bus ausgebremst, sodass mit Verzögerungen im Busbetrieb zu rechnen sei. Weiterhin sei durch den Wegfall der Parkstände auch das dort befindliche Kleingewerbe betroffen. Eventuell würden auch in der Alfred-Johann-Levy-Straße Parkstände wegfallen für die Aufstelltaschen, die für das Abbiegen benötigt würden.
Er fasst zusammen, dass sich Polizei und LSBG für eine Lichtzeichenanlage ausgesprochen hätten, sodass diese installiert werde, wenn es nicht noch zu Verzögerungen komme. Er weist darauf hin, dass es für die Bauarbeiten der U5 auch eine große Baustelle geben werde. Wenn es deshalb zur Einspurigkeit in der Nordheimstraße komme, könne es nicht gleichzeitig auch Behinderungen in der Fuhlsbüttler Straße geben. Dies müsse noch genau koordiniert werden, sodass er keinen Zeithorizont nennen könne, wann die Signalanlage realisiert werden könne.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt er, er würde sich freuen, wenn sich auch der Ausschuss für diese Lösung aussprechen würde. Aus polizeilicher Sicht handle es sich um die beste Lösung für diese Querung.
Herr Camp bedankt sich für die Vorstellung. Es sei erfreulich, wenn es nun eine sichere Querung gebe. Er verstehe nicht, warum die sichere Überquerung als Behinderung dargestellt werde. Unabhängig von der Verkehrssituation in der Nordheimstraße solle verhindert werde, dass weitere Personen zu Schaden kämen. Er fragt nach, ob es möglich sei, eine provisorische Ampel, wie z.B. an Baustellen aufzustellen. Möglicherweise sei dies schneller umzusetzen. Er fragt, ob etwas zum Zeithorizont gesagt werden könne.
Herr Lengnick stellt klar, dass der Busverkehr behindert werde. Die Fuhlsbüttler Straße sei Teil der Busbeschleunigung und würde durch das Anwählen der Lichtsignalanlage zurückgeworfen werden. Der Bau der Lichtsignalanlage würde bedeuten, dass es dort auch Behinderungen gebe, die möglicherweise zu weiteren Problemen in der Verkehrsabwicklung führten. Auch der Umbau der Mittelinsel sei aufwändig, sodass es sicherlich eine einspurige Verkehrsführung geben werde. Zusammen mit der Baustelle der U5 sei dies problematisch.
Er weist darauf hin, dass eine temporäre Lösung sehr schwierig sei. Eine Baustellenampel könne nicht aufgestellt werden, es gebe für solche Fälle Provisorien, die jedoch auch in Korrespondenz zu allen anderen Ampeln geschaltet werden müssten. Dies sei sehr aufwändig, es werde ein Vorlauf von mindestens einem Jahr benötigt und auch der Busverkehr müsse berücksichtigt werden. Inwieweit dies möglich sei, müsse noch einmal nachgefragt werden.
Eine Bürgerin erklärt zu der Aussage, dass Fußgängerüberwege nur in Tempo-30-Zonen möglich seien, dass sie dies bislang genau anders herum verstanden habe. Sie fragt, wie dies gemeint gewesen sei. Außerdem sei der Vorbeifahrstreifen für Linksabbieger mit einem Radfahrstreifen in Mittellage verglichen worden. Sie hoffe, dass es weiter möglich sei, dass Radfahrende dort links abbiegen könnten. Zum Ausbremsen des Busses merkt sie an, dass es vermutlich eine Busvorrangschaltung geben werde, wie für die anderen Lichtsignalanlagen an der Fuhlsbüttler Straße auch.
Frau Dornia bedankt sich für die Vorstellung und erklärt, der Vorschlag werde unterstützt. Die Fällung eines Baumes sei bedauerlich, sie gehe aber davon aus, dass dieser nachgepflanzt werde. Momentan sei die Situation beim Abbiegen für Fahrradfahrer nicht gut, sie vermute, dass man sich bei einer Ampellösung in eine Tasche einordne wie etwas weiter südlich am Hartzloh. 70-80 Sekunden Wartezeit seien auch zumutbar, die Anwohner*innen hätten geschildert, dass sie aktuell teilweise über 5 Minuten warten würden. Die Baumaßnahmen und Umfahrungen würden sicherlich gut abgestimmt und sie freue sich bereits auf das Endergebnis.
Eine weitere Bürgerin erläutert, sie habe sich vorgestellt, dass die Ampel mit der Ampel am Hartzloh in Reihe geschaltet werde. Es sei ihr nicht klar, warum nun eine Anforderungsampel geplant sei.
Zudem sei gesagt worden, dass die Realisierung einer Behelfsampel mindestens ein Jahr dauern würde und eher unwahrscheinlich sei. Sie fragt, ob die feste Ampel schneller als nach einem Jahr realisiert werden könnte.
Herr Lengnick (PK36) stellt klar, dass der Radfahrer noch selbstverständlich weiter den Linksabbieger nutzen könne. Es solle lediglich die Aufstelltasche entfernt werden. In der Habichtstraße sei die Situation etwas anders gewesen, habe aber dennoch eine Brisanz. Zukünftig solle auf eine Aufstelltasche oder Streifen verzichtet werden. Fahrradfahrer könnten dort natürlich dennoch fahren, indem sie sich in den Mischverkehr einordnen würden.
Er weist darauf hin, dass die Fuhlsbüttler Straße eine Busbeschleunigung erfahre. Dies sei der Grund, warum dort nur eine Anforderungsampel installiert werden solle. Die Fußgänger müssten geschützt werden und die Beschleunigung für die Busse müsse ermöglicht werden. Deswegen sei sich für eine Anforderungsampel entschieden worden.
Zur Umsetzbarkeit einer provisorischen Ampel werde er sich noch einmal erkundigen. Er befürchte, dass es mindestens ein Jahr dauere, bis so eine Ampel installiert werden könne.
Protokollnotiz: Bezüglich der Frage nach einem frühzeitigen Aufstellen einer provisorischen Lichtsignalanlage wurde durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer mitgeteilt, dass dieses nicht möglich sei. Grund hierfür ist die für die Fuhlsbüttler Straße bestehende Busbeschleunigung.
Eine Angabe zum Zeithorizont für den Bau der Lichtsignalanlage wurde nicht gemacht.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt er, dass noch nicht abzusehen sei, wann mit einer Umsetzung zu rechnen sei. Zudem sei mit Kosten von 500.000 € zu rechnen.
Zum Thema der Zebrastreifen weist er darauf hin, dass gesetzlich geregelt sei, dass diese nur in Tempo-30-Zonen und nicht auf Tempo-50-Strecken wie der Fuhlsbüttler Straße angeordnet werden sollten.
Protokollnotiz von Herrn Lengnick (PK36): Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg wurden von mir falsch dargestellt. Dieser ist in Tempo 30 Zonen nicht zulässig, da er dort entbehrlich ist. Hingegen wäre die Anordnung in der Fuhlsbüttler Straße zulässig, da dort die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt.
Allerdings sind die Verkehrszahlen (Fußgänger/Fahrzeuge) so hoch, dass laut der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) die Anordnung eines Fußgängerüberweges nicht möglich ist.
Er weist darauf hin, dass aus einem anderen Grund auch kein Zebrastreifen an dieser Stelle möglich sei: Die Verkehrszahlen seien zu hoch. Eine andere Lösung als eine Lichtsignalanlage könne gar nicht eingerichtet werden.
Frau Dornia berichtet, dass hier regelhaft zu schnell gefahren werde. Nun werde darum gebeten, Tempo 30 vor den Kitas einzurichten.
Herr Dähne schließt sich den Ausführungen an. Es sei auch festzustellen, dass in beiden Richtungen zu schnell gefahren werde. Folglich sei eine Tempo-30-Strecke dort sinnvoll.
Herr Baumann erinnert daran, dass SPD und Grüne vor ca. 10 Jahren das Busbeschleunigungsprogramm auf den Weg gebracht hätten. Ob das Problem mit zu schnellem Fahren wirklich so groß sei, müsste in einer direkten Messung herausgefunden werden. Letztlich sei das Anliegen im Bereich der Kitas sinnvoll, es müsse aber sicherlich geprüft werden, inwieweit es zu Konflikten mit dem Busbeschleunigungsprogramm komme. Auf eine entsprechende Stellungnahme hierzu sei er schon gespannt. Seine Fraktion stimme dem Antrag zu, da er in der Sache vollkommen richtig sei.
Herr Priewe (PK31) berichtet, dass er die Situation vor Ort begutachtet habe und das Anliegen aufgrund der Kitas nur unterstützen könne. Die Problematik mit der Busbeschleunigung sehe er allerdings auch. Zudem stehe im Antrag, dass man vom Mühlenkamp aus einer Tempo-30-Strecke komme, die er nicht habe feststelle können.
Herr Camp weist darauf hin, dass dort im Zweifel keine Tempo-30-Strecke sei. Entscheidend sei jedoch, was im Petitum stehe.
Herr Priewe (PK31) betont, dass die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke vor Kitas grundsätzlich sinnvoll sei. Er fragt zudem nach, wie herausgefunden worden sei, dass dort zu schnell gefahren werde.
Herr Dähne berichtet, dass Herr Wendt von Bürgerinnen und Bürgern, die in dem Bereich wohnten, angesprochen worden sei. Jeder der dort mit dem Auto unterwegs sei, werde feststellen, dass dort regelmäßig zu schnell gefahren werde. Anscheinend sei auf dem Mühlenkamp nicht Tempo 30, dennoch werde dort deutlich langsamer gefahren.
Herr Priewe (PK31) bestätigt, dass im Mühlenkamp nicht so schnell gefahren werden könne und kündigt an, vor Ort ein VSG-Gerät aufzustellen, um zu überprüfen, wie schnell dort wirklich gefahren werde.
Der Vorsitzende begrüßt die Überprüfung und erklärt, es sei schön, wenn es hierzu Ergebnisse in einer der nächsten Sitzungen gebe.
Herr Baumann betont, die Messung sei sinnvoll. Er erinnert daran, dass es eine Diskussion gegeben habe, auf Höhe der Kreuzung mit der Fährhausstraße eine Ampel einzurichten. Diese sei wegen des Busbeschleunigungsprogramms abgelehnt worden. Es habe zu diesem Zeitpunkt auch einmal eine Verkehrszählung gegeben. Der Antrag solle als Prüfantrag verabschiedet werden.
Herr Audorff berichtet, dass auch er zwei Mal auf die Problematik angesprochen worden sei. Wenn man sich dort länger aufhalte, sei ersichtlich, dass die Autos dort sehr schnell vorbeifahren würden. Dies sei gefährlich für alle die die Straße querten, insbesondere Kinder.
Frau Dalhoff führt aus, dass auch ihre Fraktion hierzu Bürger*innen-Fragen und Anregungen erreichen würden. Sie sehe keine Notwendigkeit, den Antrag in einen Prüfantrag zu ändern. Es gehe auch nicht um die Busbeschleunigung, sondern die Kitas und darum, dass dort ein sicheres Queren möglich sein solle.
Herr Baumann erinnert daran, dass an anderen Stellen Tempo 30 nicht möglich sei aufgrund des Busbeschleunigungsprogramms. Aus diesem Grund solle ein Prüfantrag gestellt werden. Er schlägt auch vor, den Antrag bis zu Messung zu vertagen. Der Antrag könne dann im Januar oder Februar auf die Tagesordnung kommen.
Herr Dähne stellt fest, dass im Anliegen Einigkeit bestehe und es habe in Hamburg bislang gut geklappt, vor derartigen Einrichtungen Tempo 30 einzuführen. Aus diesem Grund solle der Antrag wie vorgelegt beschlossen werden.
Herr Dickow weist darauf hin, dass der Ausschuss in diesem Fall nur anregen könne. Daher werde die Straßenverkehrsbehörde sicherlich prüfen und in diesem Fall entsprechende Tempomessungen vornehmen. Im Ziel, Tempo 30 vor Kitas einzurichten, seien sich alle einig. Er hätte allerdings schon erwartet, dass die Antragsteller den Antrag etwas sorgfältiger formulieren würden.
Da die Zuständigkeiten der Straßenverkehrsbehörde noch immer nicht bei den Bezirken seien, könne der Ausschuss nur Anregungen geben. Insofern könne der Antrag in der vorliegenden Form beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Herr Audorff berichtet, dass die Querungshilfe von Kindern genutzt würde, die in die Ilse-Löwenstein-Schule gingen. Anwohnerinnen und Anwohner würden sie nutzen um zum Bus zu kommen. Häufig würden dort Autos parken, was gefährlich sei, da schnell gefahren werde. Aus diesem Grund müsse dort dringend etwas getan werde, er habe dies auch schon mehrfach bei der Polizei angesprochen. Da bislang leider noch nichts geschehen sei, werde nun dieser Antrag gestellt.
Frau Dornia schließt sich den Ausführungen an und verweist auf die beigefügten Bilder. Dort werde so geparkt, dass die zu Fuß Gehenden Schwierigkeiten hätten, sich Übersicht zu verschaffen um sicher die Querungshilfe und die andere Seite zu erreichen.
Herr Baumann erläutert, dass sich vielen Autofahrern erschließen würde, dass das Parken dort nicht angebracht sei. Deswegen würden dort auch nicht sehr oft Autos stehen, aber es komme vor. Nichtsdestotrotz sei das Anliegen richtig und dem Antrag werde zugestimmt.
Herr Audorff stellt klar, dass ein solches Parken recht häufig stattfinde und er als Anwohner dies auch gut beobachten könne. Auf Nachfrage von Herrn Priewe (PK31) berichtet er, dass er das Thema am 11.02.21 bereits bei einer Ortsbesichtigung mit Herrn Zcernikow (PK31) angesprochen habe und am 23.08.21 nochmals per E-Mail bekräftigt habe und auch unter „Verschiedenes“ das Thema noch einmal aufgegriffen habe.
Herr Priewe (PK31) weist darauf hin, dass die Polizei nur überwachen könne, was bestimmt im Rahmen ihrer Möglichkeiten geschehen sei.
Herr Audorff erklärt, er habe erwartet, dass das Anliegen bei den zuständigen Stellen platziert worden sei.
Herr Priewe (PK31) erläutert, er habe die Situation begutachtet. Er sehe die Möglichkeit, dort Pfosten zu installieren, sodass dort nicht geparkt werden könne und trotzdem Sehbehinderte und Rollstuhlfahrer dort queren könnten. Dies sei aber nichts, was die Polizei anordne.
Herr Bode berichtet, dass das Fachamt Management des öffentlichen Raums es auch sinnvoll fände, dort Pfosten zu setzen und sich dies nun vornehme.
Herr Priewe (PK31) führt aus, dass dort wohlmöglich ein Eichenspaltpfahl fehle und das dann über zwei Pfosten je Seite nachgedacht werden könne, sodass auch Gehbehinderte oder Rollstuhlfahrer dort hindurchkämen.
Herr Bode erklärt, dass dies mitgenommen werde und sicher auch mit der Polizei noch einmal Rücksprache gehalten werde.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Frau Dornia berichtet, dass vor einiger Zeit an der Habichtstraße ein neuer hvv switch-Punkt eingerichtet worden sei. Dadurch könnten Anwohner eher auf ein eigenes Auto verzichten. Die Erreichbarkeit des switch-Punktes sei nicht gut, da er vom Ring 2 kommend sich in einer kleinen Einbahnstraße befinde. Wenn man sich vor Ort befinde, sei erkennbar, dass sich das Problem beheben ließe, indem die Einbahnstraße aufgehoben werde oder die Einbahnstraßenrichtung wechsle. Wenn die Einfahrt in die Einbahnstraße verpasst werde, müsse man einen großen Umweg fahren.
Herr Dähne führt aus, dass es sich um eine kleine Maßnahme handle, mit der der switch-Punkt nochmals deutlich aufgewertet werden könne, der schon bislang stark angenommen werde.
Eine Bürgerin wendet ein, dass die Ausfahrt in den Ring 2 in einem sehr ungünstigen Winkel erfolge. Die Autofahrer, die in den Ring 2 einbiegen würden, würden solange die Straße nicht frei sei, auf dem Radweg warten.
Zudem werde das kleine Stück Einbahnstraße als Abkürzung genutzt um in die Steilshooper Straße bzw. den Schlicksweg zu gelangen. Es handle sich um einen sehr günstigen Winkel, um vom Ring 2 rechts abzubiegen. Da so schnell abgebogen werde, sei es dann eher nicht sinnvoll, dort Gegenverkehr einzurichten. Sie schlägt als Alternative vor, die Zufahrt zum Ring 2 zu sperren und die bisherige Einbahnstraße als Parkplatz so einzurichten, der nur vom Schlicksweg aus befahrbar sei. Dann könne über die Steilshooper Straße auch wieder in alle Richtungen auf den Ring 2 eingebogen werden. Für die Sicherheit der Radfahrenden am Ring 2 sei so eine Lösung zu befürworten.
Herr Baumann bedankt sich für die Einschätzung. Wenn die Einbahnstraßenregelung umgekehrt werde, sei der Winkel zum Einbiegen in den Ring 2 seiner Ansicht nach deutlich zu klein. Um hier etwas sinnvoll zu verändern seien tiefgreifende straßenverkehrsrechtliche und technische Kenntnisse notwendig. Aus diesem Fall solle das Anliegen auf jeden Fall als Prüfantrag beschlossen werden. Dann solle auch geprüft werden, inwieweit die Straßenbreite der kleinen Einbahnstraße verbreitert werden könne. Das Anliegen sei nachvollziehbar, solle aufgrund der Komplexität aber als Prüfantrag beschlossen werden. Falls die Straße beidseitig befahrbar sein solle, müsse auch die Breite der Straße angepasst werden.
Herr Dickow betont, auch er sehe Gegenverkehr kritisch, da die Straße zu schmal sei. Eine Verbreiterung wäre angesichts der geringen Verkehrsmenge zu viel Aufwand. Er erinnert daran, dass schon einmal vor einiger Zeit diskutiert worden sei, die Zufahrt vom Ring 2 zu sperren. Es habe damals den Hinweis gegeben, dass die Müllabfuhr diese Zufahrt benötige, um in den Schlicksweg zu kommen. Da es sich nur um einen Prüfantrag handle, könne dem sicher zugestimmt werden.
Frau Dornia führt aus, dass es auch darum ginge, wie im Punkt 2 des Petitums beschrieben, die Zufahrt vom Schlicksweg bis zum switch-Punkt zu ermöglichen. Die Idee, die Zufahrt ganz zu schließen sei interessant, es sei aber unklar, inwieweit das den Schilderungen von Herrn Dickow widerspreche.
Zudem weist sie darauf hin, dass die Ausfahrt aus dem Schlicksweg nur nach rechts in die Steilshooper Straße möglich sei.
Herr Dähne weist darauf hin, dass der switch-Punkt keinen Zugang zum Ring 2 hätte, wenn dem Vorschlag, die Zufahrt vom Ring 2 aus zu sperren, gefolgt werde. Bislang sei zumindest die Zufahrt vom Ring 2 zum switch-Punkt möglich. Er weist darauf hin, dass es sich auch nur um einen Prüfantrag handle.
Herr Baumann bekräftigt, dass der Prüfantrag nun beschlossen werden solle und die Rückmeldung der Polizei dann noch einmal diskutiert werden könne.
Frau Dornia bestätigt, dass der Antrag wie gestellt abgestimmt werden solle.
Der Vorsitzende weist auf die offene Formulierung „Hierfür möge insbesondere geprüft werden“ hin.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Für-Stimmen |
: |
Gegenstimmen |
: |
Stimmenthaltungen |
: |
Herr Bode informiert darüber, dass die Wegewarte bei der Auswahl der Busbucht leider nicht befasst worden seien. Für die Dixi-Toiletten gebe es eine gültige Sondernutzung, die jedoch am 17.12.21 ende.
Der Vorsitzende bittet die Gremienbetreuung darum, diese Information dem Petenten weiterzuleiten.
Eine Bürgerin führt aus, dass an der Karlstraße die Einfahrt für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße aufgehoben werden solle. Es handle sich um eine große Einschränkung, wenn man dort nicht mehr hineinfahren könne, was möglicherweise zu Akzeptanzproblemen führe. Es sei auch nicht erfreulich, wenn bestehende Fahrbeziehungen wegfielen. Sie fragt, warum das Radwegstück entfernt worden sei und wie breit die Fahrbahn sei, sodass kein Radverkehr in Gegenrichtung für das kurze Stück zugelassen werden könne.
Frau Dalhoff bekräftigt, dass es nicht gut sei, wenn der Radweg wegfalle. Es sei ihr nicht ganz klar, worin das Problem bestehe und sie fragt, ob es eine andere Möglichkeit gebe, Abhilfe zu schaffen, die nicht zu Lasten der Radfahrenden gehe.
Herr Priewe (PK31) kündigt an, die Thematik noch einmal zu prüfen.
Herr Bode führt aus, dass der Fahrradweg nicht weg sei, sondern nun auf dem Gehweg verlaufe. Er vermute, dass nicht mehr erlaubt sein soll, dass Fahrradfahrende auf der Straße entgegen der Einbahnstraßenrichtung fahren würden.
Herr Camp fragt, wie nun damit verfahren würde.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Anordnungen vom Bezirksamt umgesetzt würden.
Frau Santore kündigt an, das Anliegen des Ausschusses werde mitgenommen und mit dem zuständigen Fachamt Management des öffentlichen Raums besprochen.
Herr Priewe (PK31) schlägt vor, dass sich Fachbereich und Polizei hierzu noch einmal vor Ort zu treffen.
Herr Camp merkt an, dass es weiterhin so sei, dass die Straße auf beiden Fahrbahnseiten fast vollständig von Pkw in Beschlag genommen werde, sodass es sehr schwierig sei, die Straße zu überqueren. Es wäre schön, wenn die Verwaltung bei zukünftigen ähnlichen Situationen darauf achte, dass es auch für Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen möglich sei, die Fahrbahnseite zu wechseln.
Herr Bode berichtet über die Rotfärbung der Radfahrstreifen in Mittellage an der Kreuzung Habichtstraße/Bramfelder Straße. Es sei mitgeteilt worden, dass die Markierungsarbeiten am 05.12.21 und 12.12.21 durchgeführt werden sollten. Am 05.12.21 sei dies aufgrund der Witterungsbedingungen nicht gelungen.
Protokollnotiz: Die Markierungsarbeiten wurden schlussendlich am 19.12.21 durchgeführt.
Frau Dornia berichtet, dass im Schlicksweg Tempo 30 gelte. Anwohner würden berichten, dass dort häufig schneller gefahren werde, was aufgrund des Kopfsteinpflasters sehr laut sei. Sie bittet die Polizei, dort zu überwachen und zu prüfen, was getan werden könne.
Herr Priewe (PK31) kündigt an, auch dort mit dem VSG-Gerät zu messen. Dies könne relativ kurzfristig geschehen.
Frau Dalhoff bittet um einen Sachstand zu den Frühblühern auf dem Dulsberg, insbesondere wo diese gepflanzt würden.
Protokollnotiz: Das Setzen der Geophyten war eigentlich für diesen Herbst geplant, konnte aber wegen verknappter Zeitressourcen im Unterhaltungsabschnitt nicht umgesetzt werden. Die Umsetzung ist nun für Herbst 2022 eingeplant, steht aber unter dem Vorbehalt von Personalverfügbarkeit.
Herr Herwig berichtet, dass in der Höltystraße Halteverbotsschilder aufgestellt worden seien, die vom 16.10.-27.11. von 7-17 Uhr gelten würden. Jedoch sei dort nie etwas gebaut worden. Er bittet um eine Information, aus welchem Grund dort die Schilder aufgestellt worden seien, obwohl nichts gebaut worden wäre.
Protokollnotiz: Laut Straßenakte wurde eine Sondernutzung zum Anliefern von Baumaterial beantragt und genehmigt. In welcher Form und an welchen Tagen das Material angeliefert wurde, kann von Seiten der Polizei nicht gesagt werden.
Auf Nachfrage erklärt Herr Priewe (PK31), wenn die Polizei feststelle, dass die Parkverbotszone nicht genutzt werde, könne diese auch wieder entfernt werden. Dies sei aber schwer zu überprüfen, wenn es so etwas gebe, könne man sich gern an das PK wenden.