Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.
Die Niederschrift vom 14.02.2024 wird einstimmig bestätigt.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es bei dieser Drucksache um eine Erweiterung der Frist zur Abgabe eines Antrages vor Beginn einer Maßnahme von drei auf fünf Monate gehe.
Herr Messaoudi spricht sich grundsätzlich für eine Stärkung der Verwaltung aus. In der Fristerweiterung erkenne er jedoch auch eine Distanzierung der Verwaltung von ihren eigentlichen Aufgaben. In einer so zugespitzten Zeit, sei der Vorschlag für ihn unfassbar. Die Bezirkspolitik wünsche sich einen lebendigen Bezirk. Dazu gehöre, dass Initiativen, Gruppen, Einzelpersonen und Vereine entsprechende Anträge stellten. Eine fünfmonatige Vorausplanung von Vorhaben halte er für die Antragsteller als unzumutbar. Das Verfahren unterdrücke die Lebendigkeit des Bezirks. Es gebe immer wieder Gegebenheiten, die eine zeitnahe Reaktion erforderten. So habe es beispielsweise große Widerstände und Demonstrationen gegen die enthüllten Pläne der Rechten gegeben. Es gebe sehr viele Gruppe, einer davon gehöre er selbst auch an, die versuchten, daran anzuknüpfen, um den Protest und die Aufklärung in die Stadtteile zu bringen. Dies sei auch wichtig. Der Ausschuss verbaue sich viel, wenn für solche Gruppen, die versuchten zeitnah auf solche Gegebenheiten zu reagieren, eine fünfmonatige Planung erforderlich werde. Damit werde die Reaktion auf aktuelle Gegebenheiten eingeschränkt. Dies sei destruktiv und demokratiegefährdend und führe zu einer Verringerung der Lebendigkeit des Bezirkes. Er appelliert an die anwesenden Fraktionen den Vorschlag gemeinsam zurückzuweisen. Er wünscht sich eine Rückkoppelung an den Bezirksamtsleiter, dass sich die DIE LINKE-Fraktion dafür einsetze, dass mehr Personal zur Bearbeitung der Anträge zur Verfügung gestellt werde, bis das Fachverfahren INEZ.Core, optimal funktioniere.
Frau Bester merkt an, dass von routinierten Antragstellern eine fristgerechte Einreichung von Anträgen erwartet werden könne. Daneben gebe es jedoch auch die nicht routinierten Antragsteller. Manche Anträge erforderten eine schnelle Reaktion. Daher sei eine unterschiedliche Betrachtungsweise der Punkte erforderlich. Sie spricht sich auch weiterhin für eine Antragsfrist von drei Monaten, aber auch für eine pragmatische Herangehensweise aus. Es müsse verdeutlicht werden, dass auch kurzfristig eingereichte Anträge eine bestimmte Bearbeitungszeit beanspruchten. Viele Antragsteller hätten nicht die Zeit für eine zeitnahe Beantragung, dies müsse Berücksichtigung finden. Auch sie halte eine Fristverlängerung auf fünf Monate für eine Beschränkung der Handlungsfreiheit. Die Aussage, dass die Anträge von der Verwaltung bei Eingang bereits auf Machbarkeit geprüft würden, sei nur teilweise richtig. Manche Anträge gingen ohne Eigenmitteleinsatz ein. Dies sei zwar möglich, erfordere jedoch eine nachvollziehbare Begründung. Das Antragsprozedere scheine immer noch nicht klar zu sein. Nicht jeder Antrag sei in gleicher Weise zu behandeln. Eine schnelllebige Zeit erfordere flexibles Reagieren auf bestimmte Gegebenheiten. Sie regt eine Vertagung und eine Ausarbeitung eines interfraktionellen Gegenvorschlags an.
Das Fachverfahren INEZ.Core, so Herr Wagner, als Begründung für eine Fristerweiterung anzuführen, halte er nicht für gerechtfertigt. Dies sei ein hausgemachtes Problem, für das die Antragsteller nicht verantwortlich seien. Auch könne mit einer Fristerweiterung dem erhöhten Aufkommen an kurzfristig gestellten Anträgen nicht begegnet werden, denn die Zahl der Anträge werde dadurch nicht verringert. Die begrenzte personelle Ressource sei ebenfalls kein Argument, denn an der Personalknappheit ändere auch eine Fristerweiterung nichts, der Aufwand bleibe der gleiche. Die Beantragung der Aufstockung des Personals sei zu überlegen. Das neu erstellte umfangreiche Antragsformular sollte zu einer Verkürzung der Bearbeitung und eher zu einer Verkürzung der Antragsfrist führen, bewirke jedoch das Gegenteil. Dem Antragsteller werde mit dem neuen Antragsformular bereits vorab mehr Arbeit, mit der er dann auch noch früher beginnen solle, aufgebürdet. Dies sei nicht nachvollziehbar. Keines der Argumente halte er für stichhaltig. Daher halte auch die interfraktionelle Erarbeitung eines Gegenvorschlags für angebracht.
Herr Bläsing merkt an, dass er die Argumente der Verwaltung ernst nehme. Er gehe von einer Notlage aus, andernfalls wäre der Sachverhalt so nicht verschriftlicht worden. Die Darlegung halte er für sehr transparent. Das Fachverfahren sei hamburgweit im Einsatz. Er weise die Argumente nicht pauschal von der Hand. Eine halbe Stelle für die Antragsbearbeitung sei nicht viel. Die Erhöhung der Anzahl der Anträge und die Ausweitung der Fonds ziehe auch einen erhöhten Aufwand für die Verwaltung nach sich, die personellen Ressourcen seien hingegen gleichgeblieben. Eine Erhöhung der Antragsfrist auf fünf Monate spiegle hingegen nicht die Lebenswirklichkeit dar. Die Anforderungen sollten klarer formuliert werden. Der Haushaltsausschuss (HaushA) und die Verwaltung trügen Verantwortung, denn es werde über öffentliche Gelder entschieden. Selbst in dringenden Fällen könne nicht ohne Prüfung ein Bescheid erstellt werden. Auch er hält eine interfraktionelle Erarbeitung eines Gegenvorschlags für angebracht.
In erster Linie gehe es um die Schaffung von Transparenz und der Vermeidung von Nachteilen für die Antragstellenden, so Frau Platz. Der Sinn liege nicht darin, kurzfristig gestellte Anträge zu verhindern. Der HaushA habe in der Vergangenheit einen flexiblen Umgang mit solchen Anträgen gezeigt. Vor dem Hintergrund knapper personeller Ressourcen habe sie Verständnis für die Verwaltung. Die Vorgehensweise anderer Bezirke sei in diesem Zusammenhang interessant, um zu einer „Best Practice“ zu gelangen. Es werde bereits seit längerem im Bezirk Nord an dem Thema gearbeitet. Ein für alle Seiten besseres Verfahren sei wünschenswert. Sie halte den Vorschlag von Frau Elster, explizit auf der Website auf Fristen und Termine hinzuweisen, für wichtig. Zudem könne die Pressestelle zusätzlich informieren. Des Weiteren schließt sie sich den Hinweisen von Frau Bester an.
Frau Schepanski erläutert die Verfahrensabläufe. Nach Beschlussfassung stelle sie in ihrer Funktion als Leitung des Fachamtes für Ressourcensteuerung, dem Fachamt Sozialraummanagement, die Mittel zur Verfügung. Die weitere Bearbeitung erfolge durch das Fachamt Sozialraummanagement. Damit entziehe sich der Bearbeitungsprozess ihrem Einflussbereich. Für eine zeitnahe Bescheidung der Anträge sei der vorliegende Verwaltungsvorschlag ein Mittel der Wahl. Sie begreife den Verwaltungsvorschlag nicht als Einschnitt, sondern als eine Möglichkeit, vorausschauend planen und die Antragstellenden unterstützen zu können. Die Diskussion mit den entsprechenden Anmerkungen nehme sie jedoch ernst und werde die konstruktiven Inhalte zur Optimierung des Verfahrens entsprechend transportieren. Sie könne den Wunsch des Ausschusses nach Vertagung und weiterer Befassung nachvollziehen. Auch sie sehe, dass das Umfeld bunter und lebendiger werde und eine Dynamik in der Entwicklung erfordere. Das Fachamt für Ressourcensteuerung werde sich für eine Verbesserung der Geschäftsprozesse und eine Personalaufstockung einsetzen. Sie ist überzeugt, in der nächsten Sitzung eine konstruktive Einigung erzielen zu können, denn eine dienstleistungsorientierte Verwaltung sei wichtig.
Herr Weinand weist darauf hin, dass sich die Verwaltung und auch die Ausschüsse positiv und dienstleistungsorientiert entwickelt hätten. Um schneller reagieren zu können, sei die Anzahl der Sitzungen des Haushaltsausschusses bereits erhöht worden. Auch er betrachte die Drucksache als einen Hilferuf der Verwaltung. Diese möchte Servicedienstleister sein, könne den Anforderungen aber kaum noch nachkommen. Eine Fristerweiterung sei jedoch keine Lösung. Das finanzielle Volumen, das für Sondermittel zur Verfügung stehe, habe sich erhöht. Ein Stellenausbau hingegen sei nicht erfolgt. Verantwortlich sei somit eine unzureichende Steuerung vorhandener Ressourcen. Er ist erfreut, dass sich die GRÜNE-Fraktion und die SPD-Fraktion für eine Überarbeitung des Verwaltungsvorschlags ausgesprochen haben, ist hingegen über die mangelnde Unterstützung des Vorschlags des Bezirksamtsleiters verwundert. Er spricht sich für eine interfraktionelle Überarbeitung aus.
Die Argumentation der Verwaltung, so Frau Bester, könne sie nachvollziehen. Eine interfraktionelle Optimierung halte sie für wichtig. Es gehe nicht nur um die Frage der Fristverlängerung, sondern auch um eine angemessene personelle Aufstellung. Hier sei ein wichtiger Bereich betroffen, die viel Arbeit für alle Beteiligten mit sich bringe. Die Dienstleitung müsse reibungslos ablaufen, wenn man sich als Dienstleister begreife.
Der Vorschlag der Verwaltung sei konstruktiv, so Frau Platz. Sie begreife den Vorschlag als Empfehlung, die zur Transparenz beitrage. Nun gehe um die weitere Optimierung des Verfahrens.
Auf die Anmerkung von Herr Weinand weist Herr Herr Lamparter darauf hin, dass eine Fraktion, die den Bezirksamtsleiter mitgewählt habe, nicht immer hinter dessen Entscheidung stehen müsse. Ein Grundproblem sei es, dass das Zuwendungsverfahren auch bei Kleinstbeträgen zu bürokratisch sei. Er schlägt vor, nicht jeden Antrag dezidiert zu prüfen und ein Vertrauen in die Zivilgesellschaft und in deren verantwortungsbewussten Umgang mit den zur Verfügung gestellten Mitteln, zu entwickeln.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass der HaushA darin übereingekommen sei, die die Kenntnisnahme zu vertagen. Möglichst interfraktionell werde eine gemeinsame Stellungnahme formulieren bzw. ein Gegenvorschlag entwickelt.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Sondermittelantrag Nr. 231:
Der Ausschuss beschließt einstimmig, bei Enthaltung der FDP-Fraktion, die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 12.957,32 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 310:
Da es um Honorare gehe, betrachte er den Antrag als kritisch, so Herr Weinand. Ein professionell aufgestellter Veranstalter solle hier die Stadtführung durchführen. Dies halte er nicht für förderfähig. Auch wenn der Betrag nicht so hoch sei, stehe der verantwortungsbewusste Umgang mit Steuermitteln im Vordergrund.
Es ließe sich kulturpolitisch darüber streiten, so Herr Lamparter, welchen Nutzen eine fiktiv durchgeführte Stadtführung habe oder ob es nicht mehr Sinn mache, sich eine Stadt real anzusehen. Im Vordergrund habe die Betrachtung des Verhältnisses zwischen der beantragten Summe und des Nutzens für die Menschen des Bezirks gestanden. Die Kosten für vier Veranstaltungen sei als zu hoch erachtet worden. Nach Rücksprache mit dem Antragsteller seien die Honorare pro Veranstaltung angepasst und um jeweils 100,00 Euro reduziert worden. Damit habe man einen kostendeckenden Kompromiss finden können.
Herr Bläsing teilt mit, dass die FDP-Fraktion ihren Antrag ebenfalls um 400,00 Euro reduziere.
Frau Bester weist darauf hin, dass es zwar die Vereinbarung gebe, Honorare nicht zu unterstützen, jedoch halte sie es für denkbar, dass künftig vermehrt mit Anträgen mit Honoraranteilen zu rechnen sei, dies insbesondere in den kreativen Bereichen und den Bereichen Kunst und Kultur. Wenn Menschen kreativ etwas entwickelten, werde dies vermutlich nur mit Honoraren funktionieren.
Herr Wagner macht darauf aufmerksam, dass die Bewertung von Kultur schwierig sei. Auch er halte die Förderung von Honoraren für unverhältnismäßig. Den Betrag halte er für die Veranstaltungen zu hoch.
Herr Seifert weist darauf hin, dass derartige Veranstaltungen über eine Anbindung an die Geschichtswerkstatt erfolgen könnten.
Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, bei Gegenstimme der DIE LINKE-Fraktion und der CDU-Fraktion, die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 1.958,67,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 311:
Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, bei Gegenstimme der DIE LINKE-Fraktion, die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 40.000,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 312:
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 548,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 313:
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 1.560,85 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 314:
Der Ausschuss beschließt einstimmig, bei Enthaltung der FDP-Fraktion, die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 2.650,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 315:
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 800,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 316:
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 1.860,00 Euro.
Siehe TOP 4.2.
Siehe TOP 4.2.
Siehe TOP 4.2.
Siehe TOP 4.2.