Herr Reiffert schlägt vor, die Punkte 5.2 und 5.3 zusammen aufzurufen. Der Ausschuss ist damit einverstanden und die Tagesordnung wird angenommen.
Eine Bürgerin zeigt sich erfreut darüber, dass der Grünschnitt in der Straßburger Straße nach der Sitzung am 02.09.2024, bei der sie das Thema angesprochen hatte, wenige Tage später durchgeführt worden sei.
Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.
Herr Reiffert begrüßt die Referierenden und übergibt ihnen für den weiteren Verlauf der Sitzung das Wort.
Zunächst stellt Herr Kinkel sich und Frau Winkelmann als Mitarbeitende des Fachbereichs Stadtgrün vor und weist darauf hin, dass sie heute in der Sitzung die Planung sowie die ersten vorbereitenden Maßnahmen für die Grünanlage Schwanenwik - Buchtstraße vorstellen werden. Er erläutert, dass durch die verschiedenen Umbaumaßnahmen an der Hohenfelder Bucht unter der Schwanenwikbrücke nun auch diese Grünanlage eine Anbindung an die Außenalster erhalte. Er erinnert sich an eine Ausschusssitzung im letzten Jahr, in der der Bereich Stadtplanung bereits die Verlegung des Bootshauses vorgestellt habe, die im Zusammenhang mit den Maßnahmen an der Grünanlage Schwanenwik - Buchtstraße stehe und eine barrierearme Anbindung ermögliche. Anschließend übergibt Herr Kinkel das Wort an Frau Winkelmann, die das Projekt im Detail vorstellt.
Anhand eines Luftbildes aus dem Jahr 2019 zeigt Frau Winkelmann die Ausgangssituation auf, dass es sich um eine Maßnahme an der Hohenfelder Bucht in der Straße Schwanenwik handele und erläutert, dass man von der Hohenfelder Bucht nur durch eine Unterführung an das eigentliche Alsterufer mit den Grünanlagen gelange und daher bisher einen langen Umweg in Kauf nehmen müsse. Derzeit sei die Grünanlage Schwanenwik - Buchtstraße in einem Teilbereich mit Baustelleneinrichtungsflächen des LSBG belegt. Aus einem anderen Blickwinkel zeigt sie auf, dass es dort auch zuvor schon wenig Aufenthaltsqualität gab und man keine Wegeverbindung und keine Bänke habe, so dass die Fläche als eigentliche öffentliche Grünanlage wenig nutzbar sei. Sie berichtet weiter, dass es eine Planung des LSBG zur Schwanenwikbrücke gegeben habe, dass es jetzt eine neue Unterführung in Richtung Alster gebe und damit ganz neue Möglichkeiten entstünden, die Hohenfelder Bucht mit der Alster zu verbinden. Ursprünglich habe es nur eine Wegeverbindung zur Unterführung über eine Treppe gegeben und hier sei der Ansatzpunkt für die Stadt- und Landschaftsplanung gewesen, wie man die Situation dort verbessern könne, um insgesamt die Hohenfelder Bucht und die Grünanlage attraktiver zu machen und sei dann in die Planung gegangen, die Grünanlage insgesamt neu zu gestalten, um eine höhere Aufenthaltsqualität mit einer barrierearmen Wegeverbindung zu schaffen. So werde zusätzlich zur bestehenden Treppe eine barrierearme Wegeverbindung geschaffen. Darüber hinaus sei für die Realisierung dieser Maßnahme ein innerbezirklicher Grundstückstausch erforderlich. Zudem müsse ein unterirdischer Bunker teilweise zurückgebaut werden. Schließlich zählt sie zu den vorbereitenden Maßnahmen auch den Rückbau des sogenannten Giraffenhauses des Kanuclubs an der Hohenfelder Bucht.
Zur Finanzierung erläutert Frau Winkelmann, dass es insbesondere um die Anbindung der Hohenfelder Bucht und des Stadtteils mit der Alster gehe. Die Alster-Landschaftsachse sei eine wichtige Landschaftsachse, betont Frau Winkelmann, welche zusätzlich einen Hauptweg des Freiraumverbundes in Hamburg beinhalte. Daher könnten für diese Maßnahmen Mittel aus dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün eingesetzt werden, um eine attraktive, barrierearme Wegeverbindung zu schaffen und damit die Erreichbarkeit und Aufenthaltsqualität der Grünanlage deutlich zu verbessern.
Im Folgenden geht Frau Winkelmann auf die Planung ein und beschreibt anhand des in der Präsentation gezeigten landschaftsplanerischen Entwurfs, wie man von der Unterführung über eine Wegeverbindung durch die Grünanlage gelange. Des Weiteren erläutert sie, dass aufgrund des barrierearmen Ausbaus mit einer Rampe mit Stützmauer gearbeitet werden müsse, da es im Gelände relativ große Höhenunterschiede gebe. Außerdem würden die Wege nach derzeitigem Planungsstand gepflastert, neue Sitzgelegenheiten geschaffen und Bäume neu gepflanzt. Sie erläutert weiter, dass für die Umsetzung der Planung aufgrund der Höhenunterschiede ein Teil des dort unterirdisch vorhandenen Bunkers zurückgebaut werden müsse, damit die barrierearme Erschließung gelingen könne. Zum bestehenden Gebäude des Hamburger Kanu Clubs erklärt Frau Winkelmann, dass hier ein Ersatz für das abzureißende Giraffenhaus geschaffen werde. Außerdem müssten durch den Rückbau des Bunkers und die Herstellung der barrierearmen Wegeverbindung ca. 6 Bäume gefällt werden, da durch die Baumaßnahme zu stark in den Wurzelraum eingegriffen werde. Hierzu sei auch ein Baumgutachter beauftragt worden, der dazu berät, was beim Rückbau des Bunkers beachtet werden könne, um möglichst viele Bäume zu erhalten.
Zu den vorbereitenden Maßnahmen teilt Frau Winkelmann mit, dass voraussichtlich ab März 2025 der Teilrückbau des Bunkers geplant sei, bestehend aus dem Rückbau der Bunkerdecke und von Teilbereichen der Wände. Des Weiteren seien im Winter 2024/25 erste Baumfällungen geplant, um die Voraussetzungen für den Rückbau des Bunkers zu erfüllen.
Herr Reiffert bedankt sich für den Vortrag und eröffnet die Fragerunde.
Herr Artus bittet die Vortragenden, die Planung der Baumfällungen und Ersatzpflanzungen zu konkretisieren.
Frau Winkelmann erläutert anhand der Präsentation auf Folie 11, dass im Rahmen der Planung die Neupflanzung der Bäume nach Abschluss der Umbauarbeiten vorgesehen sei.
Herr Baumann fragt zum Giraffenhaus, das abgerissen werden solle, ob es möglich sei, z.B. im Bauausschuss zu zeigen, wie der Ersatzbau des Giraffenhauses aussehen solle.
Frau Winkelmann antwortet, dass es aktuell zwar eine Planung für den Ersatzbau des Giraffenhauses gebe, diese aber relativ technisch sei. Herr Kinkel ergänzt, dass man derzeit keine Ansichten des geplanten Gebäudes habe, die man jetzt zeigen könne.
Frau Dornia fragt zur Baumbilanz, ob die Nachpflanzungen eins zu eins erfolgen würde oder ob vielleicht sogar mehr Bäume gepflanzt werden als vorher. Außerdem fragt sie, ob sie richtig verstanden habe, dass die Wege gepflastert würden, dass es also eine Versiegelung geben werde oder ob es Versickerungsmöglichkeiten gebe.
Herr Kinkel antwortet auf die zweite Frage von Frau Dornia, dass aufgrund des starken Gefälles eine vollständige Pflasterung aller Wege vorgesehen sei, so dass die Wege auch dauerhaft begehbar seien. Die Pflasterung werde so gestaltet, dass die Entwässerung größtenteils in die seitlich anschließenden Pflanz-/ Rasenflächen erfolge. Auf die Frage nach der Baumbilanz antwortet Herr Kinkel, dass versucht werde, die Bäume eins zu eins nachzupflanzen. Es sei auch geplant, Sträucher zu ergänzen, um wieder Lebensraum zu schaffen.
Frau Seelis fragt, wenn die Vortragenden im Landschaftsbau tätig seien, ob dort regelmäßig mit klimaangepassten Pflanzen gearbeitet werde, d.h. ob es dort einen Standard in Bezug auf die Klimaveränderung bei Pflanzungen im Stadtgrün gebe.
Herr Kinkel antwortet, dass man sich nicht nur auf Klimabäume konzentriere, sondern immer schaue, um welchen Standort es sich handele und welche Bäume dort wachsen könnten. Er betont, dass es ohnehin Standard sei, klimaangepasste Pflanzungen auf jeden Fall zu berücksichtigen.
Auf die Frage von Herrn Pavlik, wie die Kostenschätzung für den Rückbau des Bunkers aussehe und ob eventuell auftretende Probleme beim Rückbau bereits in die Kostenschätzung eingeflossen seien, antwortet Herr Kinkel, dass eine Kostenschätzung vorgenommen worden sei und man sich zur Kostenreduzierung dafür entschieden habe, nur die Bunkerdecke zurückzubauen.
Frau Winkelmann ergänzt, dass die Erfahrungswerte nicht so hoch seien, da auch die Bauweisen sehr unterschiedlich seien, je nachdem, wann die Bunker gebaut wurden.
Auf die Frage von Herrn Pavlik, ob es auch einen landschaftspflegerischen Begleitplan gebe, antwortet Herr Kinkel, dass es bei Projekten dieser Größenordnung keinen solchen Begleitplan gebe.
Frau Bödecker fragt nach der Breite der Wege und dem Belag, ob darauf geachtet werde, dass möglichst wenig Kurven gefahren werden müssen, damit Rollstuhlfahrer gut vorankommen.
Frau Winkelmann antwortet, dass es sich bei der Wegebreite um die Standardwegebreite in Grünanlagen von drei Metern handele, so dass auch die Pflegefahrzeuge die Wege gut befahren können.
Auf die Frage nach der Oberfläche der Wege antwortet Herr Kinkel, dass in der Regel Radwegpflaster eingebaut werde, das eine relativ glatte Oberfläche hat, die von Rollstuhlfahrern gut befahren werden könne.
Herr Reiffert bedankt sich nochmals bei den Referierenden für die Vorstellung der Planung.
Herr Reiffert weist einleitend darauf hin, dass man anhand der langen Liste von Fragen, die den heute anwesenden Referenten des Hundekontrolldienst (HKD) im Vorfeld zugesandt wurde, erkennen könne, dass dieses Thema den Ausschuss seit mehreren Jahren beschäftige. Er dankt an dieser Stelle den Anwesenden für ihr Erscheinen zur Regionalausschusssitzung, begrüßt die Referenten, Herrn Helms und Herrn Klipp, und erteilt ihnen das Wort.
Herr Klipp stellt sich zunächst als Dienststellenleiter der Wasserschutzpolizei (WSP 51) vor. Er erläutert, dass es sich um einen Ermittlungsdienst handele, der sich mit Umwelt- und Verbraucherschutzdelikten befasse. Zum 01.01.2021 sei WSP 51 der Hundekontrolldienst übertragen worden, der ursprünglich beim Bezirksamt Mitte angesiedelt war und dann an die Polizei/WSP abgegeben wurde. Herr Klipp führt weiter aus, dass es insbesondere um gefährliche Hunde gehe. Nach der Schaffung des Hundegesetzes sei der WSP die Aufgabe übertragen worden, die Vorschriften des Hundegesetzes zu kontrollieren und Ordnungswidrigkeiten festzustellen. Derzeit sei der Hundekontrolldienst mit insgesamt 7 Außendienstmitarbeitern tätig, Sachgebietsleiter sei Herr Helms. Die geringe Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hundekontrolldienstes sei für das gesamte Stadtgebiet zuständig, einschließlich der 1.460 Grün- und Erholungsanlagen. Die wesentliche Aufgabe des Hundekontrolldienstes sei es, nach dem Hamburger Hundegesetz Gefahren, die von Hunden für Menschen und Tiere ausgingen, frühzeitig zu erkennen und abzuwehren. Darüber hinaus würden viele Amtshilfeersuchen für andere Bezirksämter zur Aufgabenwahrnehmung gehören. Die Hauptaufgabe bestehe darin, erkannte Gefahrenzustände durch Hunde zu beseitigen. Darüber hinaus werde auch mit den Polizeikommissariaten u.a. dem PK 31 zusammengearbeitet, sofern Gefahren, die von Hunden ausgingen, im Rahmen von Polizeieinsätzen eine Rolle spielten. Darüber hinaus habe der Hundekontrolldienst auch die Aufgabe, Präsenz zu zeigen. Herr Klipp berichtet, dass es in Hamburg derzeit ca. 100.000 angemeldete Hunde gebe, nicht angemeldete Hunde seien nicht erfasst. Vor dem Hintergrund der dünnen Personaldecke betont Herr Klipp, dass sich der Hundekontrolldienst immer daran orientiere, wo die erheblichste und dringendste Gefahr bestehe.
Herr Helms stellt sich als Sachgebietsleiter des Hundekontrolldienstes (HKD) vor und ist seit einem Jahr bei dieser Position tätig. Insgesamt sei der Hundekontrolldienst bereits seit fast vier Jahren bei der WSP angesiedelt. Zur personellen Besetzung führt Herr Helms aus, dass es mit sieben Außendienstmitarbeitenden häufig nur gelinge, ein Fahrzeug zu besetzen. Es komme auch selten vor, dass alle sieben Mitarbeitenden an einem Tag im Einsatz seien, da es auch Ausfälle durch Urlaub und Krankheit gebe.
Herr Reiffert eröffnet an dieser Stelle die Fragerunde des Ausschusses.
Herr Baumann merkt zur Hundewiese in Dulsberg an, dass es dort viele Beschwerden gebe, verbunden mit Lärmbelästigungen in den Morgenstunden, wenn Hundebesitzer ihre Hunde auf der Hundewiese ausführten. Diese Problematik verfolge der Regionalausschuss schon seit Jahren. Er fragt die Referenten, wie mit dieser Situation in Dulsberg operativ umgegangen werde.
Herr Klipp antwortet zum Thema Lärmbelästigung, dass es nicht die vordringlichste Aufgabe des Hundekontrolldienstes sei, bei Lärmbelästigung durch Hundegebell einzugreifen. In solchen Fällen solle man sich immer an die örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden und möglicherweise selbst die hundeführende Person um Ruhe bitten, ohne sich dabei in Gefahr zu bringen. Zum Ablauf des Aktivwerdens des Hundekontrolldienstes führt Herr Klipp aus, dass man im ersten Schritt etwas wahrnehmen müsse und im nächsten Schritt die Frage der Gefahrenlage zu klären sei, ob diese vorliege und wie akut sie sei. Herr Klipp ergänzt, dass der Hundekontrolldienst in Harburg angesiedelt sei und es auch aus diesem Grund nicht möglich sei, sofort nach Meldung eines Gefahrenzustandes vor Ort in Dulsberg zu sein, da die Anfahrt ca. eine Stunde in Anspruch nehme. Er empfiehlt daher, den Notruf unter 110 zu wählen.
An dieser Stelle bittet Herr Reiffert die Referenten, am Ende der Sitzung auf jeden Fall eine genaue Information darüber zu geben, wann und wo genau in solchen Fällen anzurufen sei und wer in welchen Fällen zuständig sei, da in der Bevölkerung diesbezüglich noch Unsicherheit herrsche.
Herr Sossong fragt die Referenten nach ihren Erfahrungen, was genau man im Regionalausschuss beschließen könne, welche Maßnahmen sinnvoll seien, damit die Leinenpflicht von den Hundehaltern insbesondere an der Alster besser eingehalten werde.
Herr Klipp antwortet, dass sich die Leinenpflicht aus dem Hundegesetz ergebe, in dem geregelt sei, dass Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen seien. Es gebe aber die Möglichkeit, von der Leinenpflicht abzuweichen. Darüber hinaus gäbe es die Hundefreilaufzonen, von denen die Grünflächen zu unterscheiden seien. Für letztere gelte jedoch zwingend die Leinenpflicht. Herr Klipp erläutert, dass der erste richtige Schritt beim Erkennen eines nicht angeleinten Hundes in Bereichen, in denen eine Anleinpflicht gilt, die Kontaktaufnahme mit der Polizei sei, da der Hundekontrolldienst in der Regel nicht so schnell vor Ort sein könne. Im Ernstfall solle man die 110 wählen, auch wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handele, so die Ansage des Polizeipräsidenten. Wenn man etwas Zeit habe, könne man auch die örtliche Polizeidienststelle anrufen, wenn man die Kontaktadresse kenne.
Herr Sossong fragt, ob es sinnvoll sei, trotz bestehender Anleinpflicht Schilder an den betroffenen Anlagen aufzustellen, um die Betroffenen an die Anleinpflicht zu erinnern.
Herr Klipp antwortet, dass er nichts für unnötig halte und daher das Aufstellen von Schildern durchaus als eine der möglichen Lösungen ansehe, wobei hier das Bezirksamt der richtige Adressat sei.
Herr Reiffert ergänzt, dass es in diesem Regionalbereich insofern eine Besonderheit gebe, als dass in dessen Grünanlagen auch für den geprüften Hund Leinenzwang bestehe. Dies sei anders als in anderen Teilen des Bezirks. Der Grund dafür sei, dass der Regionalbereich sehr dicht bebaut sei und daher auch der geprüfte Hund nicht ohne Leine laufen dürfe.
Frau Stubley fragt die Referenten, ob eine Statistik zum Thema Leinenzwang geführt werde, da es eine ganze Reihe von Ordnungswidrigkeiten gebe, die im Hundegesetz aufgeführt seien.
Herr Helms antwortet, dass die Wasserschutzpolizei und der Hundekontrolldienst hierzu keine Statistik führen. Hierfür sei das Veterinäramt bzw. die Abteilung für Hundeangelegenheiten zuständig, die seines Wissens auch unterschiedliche Statistiken führten.
Frau Stubley konkretisiert ihre Frage, ob es auch eine Statistik über Ordnungswidrigkeiten zum Thema Leinenzwang gebe.
Herr Helms antwortet, dass auch für diese Statistik das Bezirksamt zuständig sei. Der Hundekontrolldienst könne aber auch Ordnungswidrigkeiten feststellen, diese würden dann protokolliert und dem Bezirksamt mitgeteilt. Da aber auch die Polizei und andere Stellen dem Bezirksamt Ordnungswidrigkeiten mitteilen, könne er nicht genau sagen, wie viele Ordnungswidrigkeiten insgesamt im Bezirksamt bearbeitet würden.
Ein Bürger fragt, wie viele Verstöße gegen den Leinenzwang oder andere Vorschriften in den letzten 12 Monaten durch den Hundekontrolldienst festgestellt wurden.
Herr Helms antwortet, dass im Jahr 2023 insgesamt 260 Verstöße durch den Hundekontrolldienst festgestellt, davon insgesamt 15 Verstöße gegen den Leinenzwang und im Bezirk Nord im Jahr 2023 insgesamt 26 Verstöße festgestellt worden seien, davon 6 Verstöße gegen den Leinenzwang. Herr Helms fährt fort und gibt die Zahlen für das laufende Jahr 2024 bekannt und berichtet, dass in diesem Jahr in einem Zeitraum von 10 Monaten insgesamt 196 Verstöße festgestellt worden seien, davon 5 Verstöße gegen den Leinenzwang.
Der Bürger lädt die Referenten ein, die Situation am Alsterufer zu beobachten, da er persönlich immer wieder Vorfälle wahrnehme, bei denen Hundehalter gegen die Leinenpflicht verstießen. Er berichtet, dass er in der vergangenen Woche mit dem bürgernahen Polizeibeamten gesprochen habe, woraufhin dieser ihm mitgeteilt habe, dass er den Hundekontrolldienst zwar kenne, aber noch nie gesehen habe. Der Bürger wünscht sich daher für die Zukunft Fortschritte. Des Weiteren berichtet er von einem Vorfall, bei dem er den Hundehalter angesprochen habe, woraufhin sich ein Passant eingemischt und ihn auch körperlich angegriffen habe, die Anzeige liege nun bei der Staatsanwaltschaft. In diesem Zusammenhang berichtet er von einem weiteren Vorfall, den er zwei Wochen später ebenfalls an der Alster erlebt und daraufhin die Polizei gerufen habe, die sich jedoch nicht für sein Anliegen interessiert habe. Insgesamt halte er die direkte Ansprache für suboptimal.
Herr Klipp betont, dass man Menschen immer dann ansprechen solle, wenn man ein gutes Gefühl dabei habe und sicher sei, dass man sich nicht in Gefahr begebe. Ansonsten solle man sich immer an die Polizei wenden. Zu den von Herrn Helms verlesenen Zahlen zu den Ordnungswidrigkeiten merkt Herr Klipp an, dass es sich hierbei nur um Zahlen handele, die sie als Hundekontrolldienst festgestellt hätten, sie aber keine Auskunft darüber geben könnten, wie viele Fälle von den Polizeidienststellen oder von Bürgerinnen und Bürgern direkt an die Bezirksämter herangetragen worden seien. Insofern handele es sich bei den soeben verlesenen Zahlen nur um einen Auszug aus dem gesamten Hamburger Fallaufkommen.
Herr Helms erklärt dem Bürger, dass er seine Situation gut nachvollziehen könne und ihm diese Vorfälle nicht unbekannt seien. Er unterstreicht die Ausführungen seines Dienststellenleiters, Herrn Klipp, dass es nicht möglich sei, solche Situationen in Zukunft zu vermeiden. Dies sei schwierig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem Hundekontrolldienst nur eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen und Mitarbeitenden zur Verfügung stehe.
Frau Hoppe ergänzt an dieser Stelle, dass hier am ehesten der bürgernahe Beamte aktiv werden könne.
Herr Helms berichtet, dass er vor kurzem auch eine Dienstunterweisung für die Kolleginnen und Kollegen des PK 31 durchgeführt habe, wo er speziell für die Thematik mit den Hunden sensibilisiert habe, wie man dann vorgehen müsse, z.B. zum Thema Berichtsfertigung oder Meldung der Fälle an das Bezirksamt. Als Sachgebietsleiter des Hundekontrolldienstes besuche Herr Helms derzeit viele Polizeidienststellen und gebe Dienstunterricht, da die Konflikte zwischen Nicht-Hundehaltern und Hundehaltern immer mehr zunähmen und er Hilfestellung gebe, wie man mit bestimmten Situationen umgehen könne.
Frau Seelis erklärt, dass sie sich in Vorbereitung auf die heutige Sitzung überlegt habe, dass zum Schulanfang immer Schilder aufgestellt werden, die eine große Signalwirkung haben und fragt nun, ob es nicht möglich wäre, in einem ähnlichen Bündnis oder in einer Kooperation für eine gewisse Zeit mehr Schilder am Alsterufer aufzustellen, um auf die Leinenpflicht aufmerksam zu machen.
Herr Klipp antwortet, dass er den Vorschlag auf jeden Fall für sinnvoll halte und erklärt, dass der richtige Adressat für diesen Appell das Bezirksamt sei und in die Zuständigkeit des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes falle. Es sei nicht Aufgabe des Hundekontrolldienstes, durch die Stadt zu fahren und Schilder aufzustellen. Er berichtet weiter, dass es bereits eine Kooperation mit dem Bezirksamt Altona mit starker Polizeipräsenz im Volkspark gegeben habe. Bislang sei mit dem Bezirksamt Altona ein gemeinsamer Einsatz in Sachen „Kontrollen nach dem Hundegesetz“ durchgeführt worden.
Frau Seelis spricht Herrn Bode an, dass es sinnvoll wäre, für solche Kooperationen und Aktionen Sondermittel einzuwerben.
Auf die Bemerkung von Herrn Bode, dass er von einer solchen Aktion noch nie etwas gehört habe, bittet er Herrn Klipp um eine genaue Erläuterung, wie eine solche Zusammenarbeit ablaufe.
Herr Klipp erläutert, dass die Dienststelle WSP 51 im Rahmen einer solchen Zusammenarbeit jährliche Treffen mit den Bezirksämtern habe, wo sie insbesondere im Bereich Umwelt und Verbraucherschutz in engem Kontakt mit den Veterinärämtern stehe. In einer der letzten Besprechungen sei vereinbart worden, dass der Hundekontrolldienst bereit sei, gemeinsam mit den Bezirksämtern Kontrollen nach dem Hundegesetz durchzuführen, wie sie dann im April 2024 im Volkspark stattgefunden habe. Eine solche Aktion sei auch an Personal und Ressourcen im Bezirksamt gebunden. Bisher habe jedoch nur das Bezirksamt Altona davon Gebrauch gemacht. Herr Klipp berichtet, dass die Aktion im Volkspark mit dem Bezirksamt Altona eine breite Wirksamkeit entfaltet habe. Die Polizei habe an diesem Schwerpunkteinsatz mit insgesamt 30 Mitarbeitern teilgenommen.
Auf die Frage von Herrn Bode, ob eine solche Aktion an der Alster denkbar wäre, bejaht Herr Klipp diese Frage und ergänzt, dass das Bezirksamt, das in erster Linie alle Beschwerden von Betroffenen entgegennehme, aber auch das Veterinäramt oder das Fachamt MR jederzeit an den Hundekontrolldienst herantreten könnten, woraufhin eine solche Aktion vor Ort unter Einbeziehung des örtlichen Polizeikommissariats organisiert werden könne.
Herr Bode sagt, er habe dies zur Kenntnis genommen, werde dies intern besprechen und den Ausschuss in der nächsten Sitzung über die Möglichkeit der Durchführung einer solchen Aktion informieren.
Frau Fuchs fragt, wie es sich verhalte, wenn die Leute nicht richtig über die Anleinpflicht informiert seien oder wenn sie informiert seien, aber sich nicht daran hielten.
Herr Helms erklärt, dass es schwierig sei, eine pauschale Antwort zu geben, dass es aber denkbar sei, dass sich einige Betroffene der Anleinpflicht tatsächlich nicht bewusst seien. Zunächst sei es immer wichtig zu wissen, in welchem Ort man sich befinde, z.B. in einer Grünanlage, einem Wald oder einem Naturschutzgebiet, und welche Regeln dort gälten. Grundsätzlich müsse aber jeder wissen, dass jeder seinen Hund anleinen müsse, es sei denn für den betreffenden Hund bestehe eine Befreiung von der Anleinpflicht. Er berichtet, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich solche Gespräche führen würden, es aber auch ein wenig Fingerspitzengefühl erfordere, um entscheiden zu können, ob man es bei einer Ermahnung belasse oder ob die betreffende Person uneinsichtig sei und der Hundekontrolldienst die Ordnungswidrigkeit dem Bezirksamt melde.
Auf die Frage von Herrn Reiffert, ob man bei der Anmeldung eines Hundes als Hundehalter eine Art Informationsblatt darüber erhalte, wo sich die Hundeauslaufgebiete befänden, antwortet ein Bürger, dass so etwas nicht ausgehändigt werde und man sich als Hundehalter selbst über die Hundeauslaufgebiete informieren müsse.
Herr Artus merkt zur Thematik der akuten Gefahrenabwehr an, dass der Hundekontrolldienst bei der Vielzahl der Parks in Hamburg 5 Jahre benötige, um alle 14.600 Grün- und Erholungsanlagen einmal zu bestreifen.
Herr Klipp erklärt, dass sie nur sieben Personen im Außendienst des HKD hätten und trotzdem gebe es keinen rechtsfreien Raum. In Hamburg gebe es 27 Polizeikommissariate und Wasserschutzpolizeikommissariate. Unter anderem würden dort ca. 80 Angestellte in der lokalen Präsenz arbeiten, die auch auf die Einhaltung der Regelungen des Hundegesetzes achten würden. Herr Helms mache auch umfangreiche Schulungen an verschiedenen Kommissariaten, um die Kollegenschaft hinsichtlich des Hundegesetzes zu sensibilisieren. Der Bürger könne sich auch an Polizeibeamte im Fußstreifendienst wenden.
Herr Artus erklärt, dass er es für sinnvoll halten würde, wenn bereits bei der Anmeldung eines Hundes auf die Pflichten und Regeln hingewiesen würde, z.B. im Rahmen eines Maßnahmenkatalogs.
Herr Klipp weist darauf hin, dass die Umsetzung dieses Vorschlags in die Zuständigkeit des Fachamtes Verbraucherschutz falle und jedes Bezirksamt dies in eigener Zuständigkeit regele.
Auf die Frage von Herrn Reiffert, ob es keine zentrale Stelle für die Anmeldung von Hunden gebe, weist Herr Klipp darauf hin, dass es mittlerweile sogar möglich sei, Hunde online anzumelden.
Herr Helms weist darauf hin, dass es ein zentrales elektronisches Hunderegister gebe und die Anmeldung grundsätzlich bezirksunabhängig erfolge.
Frau Seelis fragt, welche Lösungsmöglichkeiten es aus Sicht des Hundekontrolldienstes für diese Problematik gebe.
Herr Klipp antwortet, dass letztendlich der Hundehalter die Ursache des Problems sei. Ziel müsse es sein, dass die Hunde in Zukunft auch dort angeleint werden, wo Leinenzwang besteht. Das Aufstellen von Schildern am Alsterufer als eine mögliche Maßnahme, wie im Antrag unter TOP 6.2 vorgeschlagen, würde er auf jeden Fall begrüßen. Als weitere Maßnahme empfiehlt er, den Hundehalter im Moment des Vorfalls direkt anzusprechen, sofern man sich nicht selbst gefährdet. Ansonsten sollte je nach Dringlichkeit der Gefahr die örtlich zuständige Polizeiwache, der Hundekontrolldienst oder die Polizei unter 110 informiert werden.
Auf die Frage von Herrn Reiffert, ob die Antragsteller der Fraktion GRÜNE noch etwas zu dem Antrag sagen möchten, antwortet Frau Seelis für die Fraktion GRÜNE, dass man sich an dem Bericht des Bürgers im Rahmen der Bürgerfragestunde in der letzten Sitzung des Regionalausschusses orientiert und auch eigene Erfahrungen in den Antrag einfließen lassen habe. Der Fraktion sei bewusst, dass die Schilder nur ein Teil der Lösung seien, aber eine nonverbale Unterstützung böten und auch Touristen als Sofortmaßnahme noch einmal darauf hingewiesen würden, dass in dem betreffenden Gebiet Leinenzwang für alle Hunde bestehe. Es werde auch gewünscht, dass darüber hinausgehende Alternativen vom Bezirksamt ergriffen werden.
Frau Fuchs fragt im Hinblick auf Touristen, die eventuell kein Deutsch verstehen, in welcher Form die Schilder aufgestellt werden, damit auch Touristen auf die Leinenpflicht aufmerksam gemacht werden können.
Frau Seelis erklärt, dass es ihr wichtig sei, eine klare Diktion zu haben. Das Schild müsse klar und auch für Touristen deutlich die Leinenpflicht zum Ausdruck bringen. Sie könne jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben dazu machen, in welcher Form dies umgesetzt werden könne.
Herr Bode gibt zu bedenken, dass es sich, selbst wenn man sich auf den Bereich der Alster beschränke, um eine große und ressourcenintensive Maßnahme handele. Des Weiteren merkt er an, dass, wenn die überbezirkliche Koordination bei der Umsetzung der Maßnahmen wirklich gewünscht sei, er die Reihenfolge der im Antrag genannten Lösungsmöglichkeiten in Frage stellen würde, da dies sonst zu gewissen Schwierigkeiten im weiteren Prozess führen könnte.
Herr Sossong merkt zu dem Antrag an, dass der Nutzen auf jeden Fall größer als Null sei. Er finde es gut, diesen Antrag mit einem Testcharakter zu verbinden, um feststellen zu können, ob sich die Leute nach der Umsetzung wirklich an die Anleinpflicht halten oder nicht. In diesem Sinne stimme er dem Antrag im Namen der Fraktion Volt zu.
Ein Bürger weist darauf hin, dass nur auf der östlichen Alsterseite solche Schilder nicht vorhanden seien, auf der anderen Alsterseite seien solche Schilder bereits vorhanden, da andere in der Vergangenheit bereits reagiert und entsprechende Maßnahmen ergriffen hätten.
Frau Stubley fragt vor dem Hintergrund des Personalmangels und der Kosten für das Aufstellen der Schilder, wer nach dem Aufstellen der Schilder überhaupt die Statistik führe, ob das etwas gebracht habe oder nicht.
Frau Dornia merkt an, dass sie in der heutigen Sitzung wahrgenommen habe, dass eine Statistik geführt werde, wobei Herr Helms heute auch entsprechende Zahlen zu den Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Anleinpflicht vorgestellt habe.
Herr Pavlik stimmt dem Antrag zu, da er selbst in letzter Zeit unangeleinte Hunde an der Außenalster wahrgenommen hat und es für sinnvoll hält, es mit dem Aufstellen der Schilder zu versuchen.
Herr Reiffert stellt den Antrag unter TOP 6.2 zur Abstimmung. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Herr Bode erklärt, dass die zuständige Fachabteilung das Anliegen der Eingabe gut nachvollziehen könne und auch das Ziel teile, das Parken dort zu unterbinden. Man werde sich die Situation vor Ort anschauen und durch geeignete Maßnahmen Lösungen herbeiführen. Ob die Umsetzung genau so wie in der Eingabe vorgeschlagen oder in anderer Form erfolgen werde, müsse abgewartet werden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Wie eingangs von Herrn Reiffert vorgeschlagen, werden die TOP 5.2 und 5.3 gemeinsam aufgerufen, da es sich in beiden Fällen um die in der Bezirksversammlung beschlossene Umbenennung des Kraepelinweges in Nikolaus-Heinrich-Julius-Weg handele, die inzwischen durch den Austausch der Schilder erfolgt und im Straßenraum sichtbar sei.
Herr Bode erläutert, dass die Umsetzung nicht willkürlich, sondern durch Beschluss der Bezirksversammlung eingeleitet, vom Staatsarchiv geprüft, vom Senat beschlossen und im öffentlichen Anzeiger veröffentlicht worden sei. Allerdings sei der Prozess im Bezirksamt bezüglich der Information der Anwohnerinnen und Anwohner nicht gut gelaufen. Herr Bode entschuldigt sich dafür im Namen des Bezirksamtes. Herr Bode erklärt weiter, dass mittlerweile Briefe an die Anwohnerinnen und Anwohner und auch an die Gewerbetreibenden verschickt worden seien, in denen sie darüber informiert wurden, dass bei einer Ummeldung oder Grundbuchänderung keine Kosten entstehen.
Herr Reiffert merkt hierzu an, dass es inzwischen auch eine Pressemitteilung des Bezirksamtes zu diesem Thema gebe.
Eine Bürgerin fragt, ob man im Vorfeld der Umbenennung der Straße in einen langen Namen auch die Bürgerinnen und Bürger hätte einbeziehen können.
Frau Seelis geht zunächst auf die Vorgeschichte der Umbenennung ein und erläutert, dass im September 2020 eine Kommission einberufen worden sei, die Entscheidungskriterien für den Umgang mit NS-belasteten Straßennamen in Hamburg entwickeln und Empfehlungen für mögliche Umbenennungen aussprechen sollte. Diese habe daraufhin empfohlen, den Kraepelinweg in Juliusweg zurück zu benennen. Das Staatsarchiv habe daraufhin einen entsprechenden Beschluss des Regionalausschusses geprüft, den verkürzten Namen jedoch abgelehnt. Anschließend betont sie, dass der Beschluss zur Umbenennung letztlich einstimmig in der Bezirksversammlung gefasst worden sei.
Herr Dähne betont, dass sich der Regionalausschuss sehr viel Mühe gegeben habe, Alternativen abzuwägen und doch noch eine Möglichkeit zu finden, die Straße etwas einfacher umzubenennen. Vor diesem Hintergrund sei es umso ärgerlicher, wie es letztendlich gelaufen sei. Herr Dähne äußert seinen Dank für die erfolgte Entschuldigung durch Herrn Bode, bemerkt jedoch, dass er es begrüßt hätte, wenn in der Pressemitteilung des Bezirksamtes ebenfalls eine Entschuldigung ausgesprochen worden wäre. Er halte es daher für wichtig, dass diese Information zumindest jetzt noch in Form einer Bürgerinformation erfolge. Als Auftrag an die Bezirkspolitik für zukünftige Benennungen betont er, dass darauf geachtet werden müsse, dass so etwas nicht wieder passiere, da dies das Vertrauen in politische Entscheidungen zerstöre.
Herr Knutzen fragt, wenn er in dieser Straße wohne und einen Personalausweis beantrage, wie es mit den Kosten aussehe, ob er zuerst in den Ämtern bezahlen müsse und erst im Nachhinein einen Antrag auf Rückerstattung stellen könne.
Herr Bode sagt, dass er dazu keine Auskunft geben könne und fragt in die Runde, ob jemand bereits Erfahrungen damit gemacht habe.
Herr Reiffert vermutet, dass die Rückerstattung komplizierter sei, als von vornherein zu sagen, dass es nichts koste.
Herr Bode erklärt, dass er jedenfalls die Information habe, dass das Grundbuch wohl automatisch geändert werden solle und auch das Gewerberegister. Er könne aber nicht mit Sicherheit sagen, wie man bei der Beantragung eines Personalausweises vorgehen müsse.
Herr Artus betont, dass es wichtig sei, dafür zu sorgen, dass sich diese Problematik in Zukunft nicht wiederhole. Aus diesem Grunde sollte der Pressemitteilung im Sinne einer umfassenden Kommunikation auch aktuell die Information beigefügt werden, welche Kosten durch die Neubeantragung der Ausweise entstehen können und welche nicht.
Herr Bode betont an dieser Stelle, dass derartige Probleme bei früheren Umbenennungen in der Vergangenheit nicht aufgetreten seien und die Betroffenen im Vorfeld über die Umbenennung informiert worden seien. Der Fehler, die Anwohnerinnen und Anwohner nicht über die Umbenennung des Kraepelinweges zu informieren, sei jetzt passiert und solle in Zukunft vermieden werden.
Herr Artus erklärt, er habe deutlich machen wollen, dass man als Bezirkspolitik versuchen sollte, solche Situationen in Zukunft zu vermeiden.
Herr Reiffert merkt hierzu an, dass man in den letzten Jahren schon ca. sieben Umbenennungen auch in anderen Regionalbereichen gehabt habe, aber noch nie eine derartige Problematik aufgetreten sei.
Herr Dähne bezieht sich auf den Inhalt der Eingabe, dass in diesem Fall der Ausweis nach der Namensänderung beantragt wurde und der alte Name noch im Ausweis stehe. Er regt daher an, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern zu sensibilisieren, die Betroffenen darauf hinzuweisen, dass man, wenn man den Pass aktuell nicht unbedingt benötige, besser einen Monat mit der Beantragung eines neuen Ausweises warten solle, um eine erneute Änderung zu vermeiden.
Ein Bürger fragt zum Thema Ummeldung, dass er nach dem Meldegesetz verpflichtet sei, sich umzumelden und ob es eine Frist gebe, aufgrund derer er sich jetzt ummelden müsse, wenn die Straße einen neuen Namen bekomme.
Herr Reiffert verliest die Pressemitteilung des Bezirksamtes und antwortet, dass für eine Übergangszeit die alte Adresse gültig bleibe und insofern niemand gezwungen werden könne, sich vorher umzumelden.
Herr Bode sagt zu, die Information über die Dauer dieser Übergangsfrist zu Protokoll zu geben.
Protokollnotiz: Nach aktuellem Kenntnisstand existieren weder gesetzliche noch untergesetzliche Vorgaben, die sich mit der Frage befassen, ob, wann und in welcher Länge eine Übergangsfrist bestimmt werden muss. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Entscheidungen über die Übergangsfristen um Einzelfallentscheidungen in besonderen Zusammenhängen handelt.
Herr Reiffert schlägt vor, die Information über die Übergangsfrist in der Online-Pressemitteilung noch zu ergänzen und dann dem Ausschuss nochmals zu übermitteln, da auch die Politik immer wieder Anfragen aus der Bevölkerung erhalten könnte. Herr Reiffert erklärt, dass er gerne eine Antwort für die Petenten formulieren werde und bittet den Ausschussdienst, vertreten durch Frau Kaur, die Antwort an die Petenten der beiden Eingaben weiterzuleiten.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Siehe TOP 5.2
Frau Dornia erläutert zum Antrag, dass die Fraktion die Eingabe eines Bürgers aus der letzten Sitzung des Regionalausschusses vom 30.09.2024 zum Anlass genommen hat, diesen Antrag vor allem im Sinne des Umweltschutzes zu verfassen, da die Autos sehr eng an den Bäumen parken und bittet nun die anwesenden Fraktionen um breite Unterstützung.
Herr Artus erklärt im Namen der SPD-Fraktion, dass man mit der im Antrag beschriebenen Vorgehensweise nicht ganz einverstanden sei. Herr Artus sei selbst vor Ort gewesen und habe mit Gastronomen gesprochen. Sein Eindruck aus der Eingabe der letzten Sitzung sei gewesen, dass von den Anwohnerinnen und Anwohnern verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Diskussion gestellt wurden, was er in dem vorliegenden Antrag vermisse. Seiner Meinung nach würde ein halbseitiges Parkverbot die Engstellen nicht beseitigen. Er könne den im Antrag genannten Umweltaspekt zwar nachvollziehen, möchte aber um Vertagung dieses Antrags bitten, da die im Antrag genannte Lösungsmöglichkeit seiner Meinung nach das Hauptproblem nicht lösen würde.
Herr Sossong erklärt, dass sie den Antrag grundsätzlich unterstützen würden, da er unter anderem zu einer Verbesserung der Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohnern führe. Aufgrund der kurzfristigen Abstimmung mit den anderen Fraktionen halte auch er es für sinnvoll, den Antrag auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Auch Herr Baumann stimmt im Namen der CDU-Fraktion der Vertagung des Antrags zu.
Frau Dornia betont, dass sie es gut finde, dass mit dem Antrag ein Dialog angeregt werden konnte und freut sich auf Anträge von anderen Parteien, um in der nächsten Sitzung gemeinsam zeitnah eine Lösung zu finden.
Frau Seelis fragt die anderen Fraktionen, ob sie bereits Lösungsvorschläge unterbreiten könnten, wenn ihnen die im Antrag genannten Möglichkeiten nicht ausreichen.
Herr Artus antwortet, dass es in der letzten Sitzung unter anderem darum gegangen sei, zu prüfen, ob bestimmte Sonderparkplätze eingerichtet werden können und auch darüber zu diskutieren, ob an anderer Stelle bauliche Veränderungen vorgenommen werden können. Für ihn seien dies alles Aspekte, die zwar auf die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner abzielten, aber die Engstellenproblematik vor Ort nicht lösten. Er schlägt vor, gemeinsam mit den Anwohnerinnen und Anwohner zu schauen, welche Lösung gefunden werden kann, die finanziell möglichst schnell umsetzbar ist. Er erklärt weiter, dass man auch einen gemeinsamen Antrag schreiben oder einen Alternativantrag formulieren könne, dass man aber dem vorliegenden Antrag in dieser Form nicht zustimmen könne.
Frau Fuchs schlägt vor, die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Gewerbetreibenden in den Ausschuss einzuladen, um mit ihnen über den Antrag zu diskutieren, da es auch darum gehe, eine Lösung im Sinne der Betroffenen zu finden.
Herr Artus stimmt Frau Fuchs zu und fragt, ob es dennoch möglich sei, entweder einen Brief an die betroffenen Haushalte zu schicken und die Petenten zu bitten, diesen an die Bewohner weiterzuleiten.
Herr Reiffert erklärt, dass ein Brief an die betroffenen Haushalte einen großen Aufwand bedeuten würde und bittet Frau Kaur, den Petenten mitzuteilen, dass dieser Antrag auf die Sitzung am 02.12.2024 vertagt wird und man dann erneut über Lösungsmöglichkeiten diskutieren werde.
Herr Reiffert lässt über den Antrag auf Vertagung des vorliegenden Antrags abstimmen. Die Vertagung wird vom Ausschuss einstimmig bei Enthaltung der Fraktion GRÜNE beschlossen.
Siehe TOP 4.3
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Reiffert erläutert, dass die Schlussverschickung für eine Straßenplanungsmaßnahme als Grundlage für die Ausarbeitung der konkreten Ausführungsplanung diene.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Bode informiert den Ausschuss, dass die Einweihung des Taubenschlages für den 14. November 2024 geplant sei und lädt den Ausschuss herzlich dazu ein. Er sagt zu, die offizielle Einladung an den Ausschussdienst mit der Bitte um Weiterleitung an die Ausschussmitglieder zu geben.
Herr Reiffert bedankt sich für die Information und ergänzt, dass die Ergebnisse abzuwarten seien, ob der Taubenschlag wie vorgestellt funktioniere oder nicht.
Herr Reiffert bittet Frau Kaur bezüglich des Beschlusses „Referentenanforderung Verkehrskonzept U5-Ost-Folgetermin“ noch einmal bei der Hochbahn bezüglich der Einladung zur Sitzung des Regionalausschusses nachzufragen, da bisher keine Rückmeldung erfolgt sei.
Zum Beschluss Erläuterungstafel Gedenkstein für Flakhelfer schlägt Herr Reiffert vor, diesen von der Liste der offenen Beschlüsse zu streichen, da keine weitere Rückmeldung mehr erfolgen müsse.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
In Bezug auf den in der Sitzung der Bezirksversammlung vom 10.10.2024 gefassten Beschluss zum Thema "Sichere Schulwege für Hamburg-Nord" (Drs. 22-0293) erfragt Frau Bödecker den aktuellen Stand der Maßnahmenplanung.
Auf Nachfrage von Herrn Reiffert sagt Herr Bode zu, sich über den Zeitpunkt der Umsetzung zu informieren und dies im Protokoll zu vermerken.
Protokollnotiz: In der Sitzung der Bezirksversammlung vom 10.10.2024 wurde der Beschluss mit der Drs. 22-0293 gefasst. In der Sitzung der Bezirksversammlung am 14.11.2024 wurde dazu eine Antwort des Bezirksamtes (Drs. 22-0402) vorgelegt. Auch der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich damit am 20.11.2024 beschäftigt.
1) Innere Sicherheit und Drogenhandel Dulsberg
Herr Baumann bittet Frau Hoppe um eine Einschätzung der Polizei zum Thema Innere Sicherheit und Drogenhandel in Grünanlagen auf dem Dulsberg.
Frau Hoppe teilt mit, dass sie hierzu eine Stellungnahme des PK 37 erhalten habe und berichtet, dass das Problem dort erkannt worden sei. Im Ergebnis sei festzustellen, dass der Drogenhandel zugenommen habe. Das Positive an diesen Maßnahmen sei, dass die harten Betäubungsmittel nicht auftauchten. Hinsichtlich Körperverletzung oder anderer Bedrohungen habe es bisher keine Anzeigen gegeben. Der große Teil der Grünanlage seien die Schutzzonen und zwischen den Schutzzonen sei es schwierig, Maßnahmen zu ergreifen, da es immer wichtig sei, die Aktion zuerst zu erkennen. Abschließend betont Frau Hoppe, dass das PK 37 dort ständig Schwerpunkteinsätze habe und auch versucht habe, die Bereitschaftspolizei hinzuzuziehen. Sie bittet abschließend darum, bei Hinweisen sofort das PK 37 zu informieren.
2) Termin für die Wiedereröffnung Biedermannplatz
Ein Bürger fragt, ob schon ein Termin für die Wiedereröffnung des sanierten Biedermannplatzes bekannt sei.
Herr Reiffert kann kein genaues Datum nennen, meint aber, dass die letzten Vergaben bereits erfolgt seien und es nun darum gehe, die Landschaftsbauarbeiten abzuschließen, damit der Platz eröffnet werden könne.
Herr Bode meint sich zu erinnern, dass die Wiedereröffnung irgendwann im Herbst 2024 geplant sei, kann aber derzeit keinen genaueren Termin nennen.
Protokollnotiz: Derzeit wird eine Wiedereröffnung im Dezember 2024 angestrebt. Aufgrund der kalten Witterung besteht jedoch die Möglichkeit einer kurzfristigen Verschiebung.
Herr Reiffert schließt die Sitzung um 19:43 Uhr.