22-0303

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.09.2024: Schwanenwik ggü. 40

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.11.2024
Ö 7.1.1
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Wegordnung eines VZ 315-66 (Gehwegparken Anfang) an.

    

In der Anlage beigegt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan