Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.11.2025: Hellbrookstraße ggü. 19 u. 21
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO fürden o.g. Bereich die Beschilderung für Gehwegparken an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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