Der stellvertretende Vorsitzende Herr Redlich eröffnet die Sitzung und begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Frau Ros nimmt anschließend den Vorsitz ein.
Sie prüft die Stimmberechtigung anhand von Namensaufrufen und teilweiser Videobestätigung.
Die Vorsitzende schlägt für die Bürgerfragestunde eine Bündelung der Eingaben mit dem Tenor Holtkoppel 100 vor und bittet darum, einen Sprecher/eine Sprecherin zu benennen.
Die Nachbarin der eingebenden Petentin übernimmt die Schilderung des Anliegens.
Im Kirschenstieg läge eine enorme Parkplatzproblematik vor. In dieser kleinen Straße werden Fahrzeuge der angrenzenden Montagefirma abgestellt, so dass die Anwohner kaum noch geeigneten Parkraum fänden. Ruhestörungen in den späten Abend und frühen Morgenstunden haben zugenommen. Vis a vie der Straße befindet sich ein Schnellrestaurant, dessen Kunden und Kundinnen ebenfalls im Kirschenstieg ihre Fahrzeuge abstellten und auch ihren Müll entsorgen, da ein Verzehr vor der Restaurantkette Corona bedingt untersagt sei. Durch letzteres sei es zu einem erhöhten Aufkommen von Rattensichtungen gekommen. Die Nachbarin erkundigt sich weiter nach der Möglichkeit in die Planungen für ein Anwohnerparken aufgenommen zu werden.
Herr Jaeger erklärt, die Situation vor Ort sehr gut zu kennen. Er erinnert daran, dass es sich um öffentlichen Parkraum handelt und sieht keine Handlungsmöglichkeit, außer wenn die Fahrzeuge unrechtmäßig abgestellt worden sind.
Frau Hofmann teilt die Auffassung der Nachbarin in ihren Ausführungen und teilt mit, dass ihre Fraktion das Anwohnerparken befürwortet. Die Behörde für Mobilität wird nach und nach gerade um den Flughafen herum eine Ausweitung des Anwohnerparkens vorantreiben. Frau Hofmann weist auf die Problematik der Ausweichverkehre in Nebenstraßen hin, die unweigerlich einem Anwohnerparken folgen.
Frau Nölting, PK 34 Verkehr, informiert, dass bezüglich des Bewohnerparkens der Landesbetrieb Verkehr (LBV) zuständig sei. Rund um den Flughafen sind 5 neue Bewohnerparkzonen eingerichtet worden. Sie empfiehlt den Bewohnerinnen und Bewohnern sich gemeinsam mit ihrem Anliegen zwecks Prüfung an den LBV zu wenden. Aus ihren Unterlagen geht hervor, dass letztmalig aus dem Jahr 2018 eine diesbezügliche Beschwerdelage im Kirschenstieg bekannt sei. Die grundsätzliche Problematik, so Frau Nölting, sei bekannt, jedoch handelt es sich um öffentlichen Straßenraum, in dem Parken erlaubt ist. Nichtsdestotrotz gehen die Mitarbeiter der Polizei auch vor Ort Streife und prüfen mögliche Missstände.
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Eine Bürgerin, die in der vergangen Sitzung eine Eingabe zu den Fahrradbügeln am Bahnhof Langenhorn-Markt und einer Wegeverbindung am Willersweg eingebracht hatte, erkundigt sich nach dem Sachstand. Weiter möchte sie wissen, wie viele Fahrradbügel abgebaut werden.
Frau Bröker, Gremienbetreuung, teilt mit, dass die Kontaktdaten mit dem Hinweis auf Kontaktaufnahme nach der Sitzung an die Fachabteilung weitergegeben wurde und bittet die Petentin um eine erneute Mitteilung ihrer Telefonnummer, damit diese am folgenden Tag noch einmal an die zuständige Stelle mit der Bitte um Rückruf übersendet werden kann.
Frau Nölting, PK 34 Verkehr ergänzt, dass die Fahrradbügel in noch nicht bekannter Anzahl abgebaut werden, da sich diese Maßnahme zurzeit in der Abstimmung befindet. Eine Umgestaltung erfolgt aufgrund der einzurichtenden Veloroute.
Protokollnotiz:
Eine Kontaktaufnahme zwischen der Petentin und dem Fachbereich ist inzwischen erfolgt.
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Die Bürgerin kritisiert, dass 4 Bürgerfragen zu einer zusammengefasst werden.
Die Vorsitzende erklärt, dass eine zeitliche Vorgabe eingehalten werden muss und das Thema bereits häufig im Ausschuss diskutiert wurde. Sie hofft, dass durch nur eine Sprecherin, dass eine Doppelung der Darstellungen vermieden werden könne.
Die Bürgerin erkundigt sich nach dem Weitergang des Runden Tisches (Holtkoppel 100) und ob sich Herr Kranz und die Bezirksamtsleitung beim Senat oder der Senatorin Fegebank für eine Änderung der örtlichen Verhältnisse eingesetzt hätten.
Herr Kranz erklärt, dass dem Wunsch entsprochen worden sei. Er vermutet, dass das Thema mittlerweile dem gesamten Senat bekannt ist. Er erinnert an den Beschluss der Bezirksversammlung, in dem eine testweise Zufahrtsbeschränkung gewünscht wurde, die jedoch von der Innenbehörde aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen in der Straßenverkehrsordnung, nicht genehmigt wurde. Herr Kranz empfiehlt der Bürgerin sich direkt mit dem Innensenator Herrn Grote, dem Staatsrat oder den dafür zuständigen Bürgerschaftsabgeordneten, in Verbindung zu setzen.
Herr Lindenberg stimmt der Bürgerin zu, dass der Runde Tisch mit einem Lösungsauftrag in Kraft gesetzt wurde, der noch ausstünde. Er bemängelt, dass der Runde Tisch beendet wurde, ohne die einzelnen Mitglieder hierüber in Kenntnis zu setzen. Er schlägt eine aktuelle Erweiterung von Teilnehmern vor und bittet die Verwaltung um Information, wie es mit dem Runden Tisch weitergehen soll.
Frau Timm bedauert zutiefst, dass das Problem mit der Holtkoppel immer noch nicht gelöst ist. Sie schließt sich der Aussage von Herrn Kranz an, dass auf Bezirksebene keine Lösung gefunden werden kann, so dass das Anliegen auf der Landesebene angesiedelt werden muss.
Herr Landbeck hat mit der Leiterin des Runden Tisches, Frau Nische, gesprochen und ebenfalls als Rückmeldung erhalten, dass auch in dem Zusammenhang die angesprochenen Probleme intensiv beraten wurden und keine anderslautende Lösung gefunden werden könne. Ein virtueller Runder Tisch sei nicht wünschenswert, daher habe während der Corona Pandemie kein weiteres Treffen stattgefunden.
Herr Kranz schlägt vor, den Runden Tisch noch ein letztes Mal einzuberufen. Hierzu sollte ein Vertreter oder eine Vertreterin der Innenbehörde eingeladen werden, um die genaue rechtliche Situation, die zu der Ablehnung geführt hat, zu erläutern.
Frau Dr. Sellenschlo stimmt ebenfalls für einen letzten Runden Tisch mit Vertretern und Vertreterinnen aus verschiedenen zuständigen Behörden. Sie stellt fest, dass alle Maßnahmen, die auf Bezirksebene angeschoben werden könnten, ausgeschöpft sind.
Frau Schenkewitz erwartet als Teilnehmerin einen vernünftigen Abschluss
des Runden Tisches. Sie wünscht sich gerade auch im Hinblick auf den Lärm, dass Entscheidungsträger am Runden Tisch teilnehmen würden.
Abschließend bedankt sich die Bürgerin für die jahrelange Unterstützung und begrüßt das Einberufen eines Runden Tisches zur abschließenden Bewertung der Situation vor Ort, zu der das Aufgeben der Häuser gehören würde. Sie hofft auf ein Lösungsangebot bezüglich des Lärmes, wie z.B. der Entwidmung von Straßen.
Die Vorsitzende schließt die Bürgerfragestunde.
Die Niederschrift wird genehmigt.
Es liegen keine Anträge vor.
Herr Schmidt und Herr Hartmann von der Hochbahn Hamburg stellen sich vor.
Herr Hartmann erläutert anhand einer Präsentation das Vorhaben.
Im Jahr 2022 wird der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Alsterdorf durchgeführt. Hierfür wird es zu einer ca. 12 Wochen dauernden Streckensperrung der U1 im kommenden Jahr kommen.
Es ist geplant, einen zusätzlichen Eingang an der Hindenburgstraße zu schaffen. Der aktuelle Zugang zur Schalterhalle wird erhalten bleiben. Dafür wird die gesamte Schalterhalle inklusive der Fahrtreppe und der festen Treppe umgebaut. Der neue Aufzug wird Fahrgäste als Durchlader direkt von unten nach oben auf den Bahnsteig befördern. Herr Hartmann führt weiter aus, dass die Fahrttreppe und in Teilen auch die feste Treppe sowie das Dach neu errichtet und in Richtung des neuen Aufzuges verlängert werden. Der Bahnsteig wird nach Ende der Arbeiten eine Länge von 125 Metern betragen und auf 0,98 cm vollerhöht und mit einem taktilen Leitsystem ausgestattet sein.
Herr Redlich begrüßt den Umbau und den barrierefreien Zugang des Bahnhofes Alsterdorf und erkundigt sich, ob der Zugang zum Fahrstuhl nur von außen oder auch aus der Schalterhalle heraus möglich ist und ob der Bürgersteig für diese Maßnahme verbreitert wird.
Herr Hartmann erklärt, dass der Aufzug von der Straßenseite begangen und betreten werden kann. Zum Erreichen des Fahrstuhles wird die alte, noch 1914 vorhandene, Nische wieder geöffnet und dort eingebaut. Auf Grund der notwendigen Bewegungsräume und dem damit verbundenen Platzbedarf innerhalb der Schalterhalle, ist ein Zugang von dieser nicht geplant.
Auf weitere Nachfragen von Herrn Redlich hinsichtlich dem Erhalt der vorhandenen Geschäftszeile und dem genauen Bauzeitraum, führt Herr Hartmann aus, dass die Kioskfläche und die anderen Geschäfte erhalten bleiben. Die Maßnahme sei für die Zeit vom 13.06. bis 07.09.2022 für rund 22 Wochen geplant und könne hiervon aber noch betriebsbedingt leicht abweichen.
Frau Timm stellt fest, dass es während der Arbeiten zu einer Sperrung der U1 kommt und möchte wissen, ob die vorhandene Rolltreppe erhalten bleibt.
Herr Hartmann erläutert, dass die Fahrtreppe während der Bauzeit demontiert wird, da die Schwergewichtswände ertüchtigt werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird sie den Fahrgästen wieder zur Verfügung stehen.
Herr Schmidt, Hochbahn, fügt an, dass die 12 Wochen Betriebsunterbrechung über die Sommermonate und daher auch über die Sommerferien verteilt sind. Als Zeitfenster ist Juni bis September 2022 vorgesehen.
Herr Jaeger möchte wissen, wie die Planungen für einen Schienenersatzverkehr aussehen.
Herr Schmidt, Hochbahn erklärt, dass für den gesamten Zeitraum und den Bedürfnissen entsprechend ein Busersatzverkehr zwischen Ohlsdorf und Kellinghusenstraße vorgesehen ist. Die genaue Streckenführung und Taktung befinden sich noch in der Abstimmung.
Frau Lütjens bittet um eine Erklärung für den zeitlichen Zusammenhanges zwischen dem Ausbau der U-Bahnhaltestellte Alsterdorf und der Brückensanierung in Ohlsdorf.
Herr Hartmann informiert, dass das genannte Zeitfenster Juni bis September 2022 auch den Brückentausch an der Haltestelle Ohlsdorf einschließe; die Abstimmungen mit den TöB (Träger öffentlicher Belange) ist noch nicht abgeschlossen.
Die Frage von Herrn Lindenberg, ob der Sportplatz Sperber von den Baumaßnahmen betroffen sei, wird von Herrn Hartmann verneint.
Frau Lütjens stellt fest, dass die genannten Baumaßnahmen und die im Zusammenhang stehende Teilsperrung der U1 im Jahr 2022 stattfindet und somit in das Jahr der Baumaßnahmen in der Wellingsbütteler Landstraße und deren Sperrung fällt. Sie erkundigt sich nach der Koordination der Umleitungsverkehre.
Herr Hartmann verweist auf die noch in Absprache befindlichen Abstimmungen mit den TöB.
Frau Lütjens merkt an, dass nicht nur die Sanierung anstünde, sondern auf die U-5 im Bereich der Fuhlsbüttler Straße und eine Baustelle im Brombeerweg. Sie bittet um Berücksichtigung auch dieser Baumaßnahmen im Rahmen der Abstimmungen mit den TöB.
Die Vorsitzende stellt fest, dass in den kommenden Jahren aufgrund der diversen Baumaßnahmen eine umfassende Transparenz hinsichtlich Streckenführungen und Straßensperrungen und Baustellen notwendig sei. Sie bittet nachdrücklich um eine umfassende Kommunikation auch an die Kommunalpolitiker.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Lütjens stellt fest, dass sie das Parkleitsystem begrüße, da es die Pendler frühzeitig abfange, jedoch sind noch nicht ausreichend Parkplätze vorhanden.
Die Vorsitzende merkt an, dass über den bereits sehr stark frequentierten Erdkampsweg Verkehre zur Park and Ride Anlage Ohlsdorf geleitet würden. Diese Entscheidung könne sie nicht nachvollziehen und bittet um Klärung, warum der Erdkampsweg als Primärroute gewählt wurde.
Die Vorsitzende schlägt vor, Vertreter der P+R-Betriebsgesellschaft mbH zu diesem Thema in den Ausschuss einzuladen.
Protokollnotiz:
Erdkampsweg: Im Rahmen der Projektbearbeitung wurde das Hauptverkehrsnetz der FHH von den Stadtgrenzen in den Innenstadtbereich analysiert und die Primärrouten des Korridors A zu den im Bezirk Hamburg-Nord liegenden P+R-Anlagen definiert. Ziel der Vorwegweisung ist es, den bereits vorhandenen Pendlerverkehr frühzeitig und direkt auf die vorhandenen P+R-Anlagen zu lenken und die Pendler zum Umstieg auf den ÖPNV zu animieren.
Die Wegeführung durch den Erdkampsweg wurde gewählt, weil sie im primären Straßennetz die kürzeste Verbindung zum P+R-Standort Ohlsdorf darstellt. Die alternativ möglichen Fahrtstrecken, z.B. über die Alsterkrugchaussee / Sengelmannstraße, sind in der Wegebeziehung länger und stellen dadurch verkehrlich einen Umweg für die Verkehrsteilnehmer dar.
Zudem ist die P+R-Anlage am Bahnhof Ohlsdorf die letzte Umsteigemöglichkeit entlang dieses Korridors. Die meisten zum Umstieg bereiten Pendler werden bereits vorher auf die drei entlang des Korridors gelegenen P+R-Anlagen gelenkt. Die Ausschilderung durch den Erdkampsweg dient damit eher als Angebot für „Spätentschlossene“ oder bei Verkehrsbehinderungen auf der Fuhlsbüttler Straße dazu, den Pendlern die heute schon durch den Erdkampsweg fahren eine Alternative aufzuzeigen und sie zum Umstieg zu motivieren und dadurch den Innenstadtbereich zu entlasten.
Frau Schenkewitz schließt sich den Ausführungen der Vorsitzenden an und führt an, dass die Kritik auf für die P+R Anlage am Kiwittsmoor gelte. Hier habe es wegen der Verkehr in der Vergangenheit etliche, dem Ausschuss bekannt gegebene Bürgerbeschwerden, gegeben. Grundsätzlich findet sie das System für Ortsfremde sehr hilfreich.
Herr Kranz stellt den besonderen Standort der P+R Anlage Kiwittsmoor dar, da dieser sich in einem Wohngebiet mit einer Tempo 30-Zone befindet. Er zählt auf, dass die Verkehre von zwei Seiten durch das Wohngebiet zu der P+R Anlage geführt werden, zumal die Fibigerstraße als Veloroute 4 vorgesehen ist. Ebenso misslich sei die entsprechende Verkehrsleitung durch den Stockflethweg.
Protokollnotiz:
Kiwittsmoor: Zur Entlastung des Hamburger Innenstadtbereichs ist es im Rahmen der angestrebten Mobilitätswende erforderlich die bestehenden P+R-Standorte im Bereich des Stadtrandes zu erhalten und Pendler frühzeitig zum Umstieg auf den ÖPNV zu animieren.
Der P+R-Standort Kiwittsmoor ist entlang des aus dem nördlichen Umland kommenden Pendlerkorridors die erste P+R-Anlage nach der Stadtgrenze. Er liegt direkt an der U-Bahnhaltestelle Kiwittsmoor und bietet kurze Wegebeziehungen für umsteigende P+R-Kunden. Daher ist er aus verkehrlicher Sicht für P+R-Kunden sehr attraktiv und fördert damit den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr zum ÖPNV und die Entlastung der im weiteren Verkehrsverlauf liegenden Knotenpunkte. Durch seine Lage mittig der beiden Haupteinfahrstraßen des Korridors A ist er sowohl von der Langenhorner Chaussee als auch von der Tangstedter Landstraße gut zu erreichen und halbiert dadurch im besten Fall die Anzahl des sonst nur aus einer Richtung anfahrenden Verkehrs.
Durch die dynamische Ausschilderung der vorhandenen Kapazitäten der Anlage am Kiwittsmoor wird zudem erreicht, dass kein parkraumsuchender Verkehr in das Wohngebiet einfährt, wenn die Kapazität der Anlage ausgelastet ist.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Lütjens möchte wissen, ob es sich um eine Parkfläche handelt und welche Behörde für eine Umwidmung zuständig sei. Grundsätzlich sollte auf die Anwohner, das dort ansässige Gewerbe und die Kita Rücksicht genommen werden.
Herr Alfer, PK 35, erklärt, sich die Örtlichkeit in Augenschein genommen zu haben. Die dortigen Nebenflächen sind zum Parken vorgesehen. Die entsprechende Anordnung stammt aus dem Jahr 1964. Später sind Parkstände hinzugekommen, so dass der Friedhofsweg hier überplant werden könnte.
Auf die Nachfrage von Frau Hofmann, wer sich der Klärung des Anliegens annehme, führt Herr Alfer, PK 35, aus, dass gemeinsam mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord eine Ortsbegehung und eine Planung erfolgen sollte.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Lütjens merkt an, dass sie vom Bezirksamt Hamburg-Nord bzw. vom LBV eine Antwort bekommt, wie es sich vor Ort darstelle.
Frau Timm fragt nach, wie die Reglung in dem Fall aussieht und weist darauf hin, dass eine Evaluation zu dem Anwohnerparken in Fuhlsbüttel aussteht.
Herr Kranz weist darauf hin, dass zurzeit aufgrund der Corona Pandemie und des damit verbundenen sehr geringen Flugverkehres, kein repräsentatives Ergebnis für eine Evaluation dargestellt werden könne.
Frau Nölting, PK 34 Verkehr, erläutert, dass sie im Vorwege diesbezüglich Kontakt zum LBV aufgenommen habe. Er habe ihr erklärt, dass anfangs Zweiräder von der Regelung ausgenommen worden waren; dieses habe sich jedoch wieder geändert. Aktuell müssen alle motorisierten Kraftfahrzeuge Bewohnerparktickets beantragen. Bei Ablauf des Versicherungskennzeichens ist mit dem LBV ein Termin zu vereinbaren, damit der aktuelle Bewohnerausweis erstellt werden kann. Für die Befestigung des Bewohnerausweises gibt es keine Vorgaben.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Lütjens hält den Vorschlag für eine gute Idee und kann ihn sich als Pilotprojekt für das Pergolenviertel oder für den Spielplatz Ohlsdorf/Sodenkamp. Alternativ erinnert sie sich an die Möglichkeit der Malkreide, mit der das Spiel auf den Wegen aufgemalt werden kann.
Frau Hofmann stimmt Frau Lütjens zu. Eine bauliche Umsetzung für bestehende Straßen hält sie für zu aufwändig, jedoch könne der Vorschlag für neue Bauvorhaben oder Wegesanierungen umgesetzt werden.
Frau Timm schließt sich ihren Vorrednerinnen an und spricht sich für mehr Farbe im Straßenbild aus.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Dr. Sellenschlo stellt fest, dass die örtliche Parksituation sehr unbefriedigend sei, zumal auch LKW dort abgestellt werden. Sie bittet Frau Nölting, PK 34 Verkehr, hierzu um weitergehende Informationen.
Frau Timm berichtet, dass sich der Ermlandweg im Laufe der Jahre verändert habe. Haushalte hätten nicht mehr nur einen PKW, sondern zwei, durch das Einrichten von Parkinseln sind Parkplätze weggefallen. Die Anbindung des ÖPNV sei nachts nicht mehr vorhanden, da der Bus dann dort nicht mehr fährt. Hier könnte Abhilfe geschaffen werden. Frau Timm teilt die Beobachtung, dass vor Ort Werbeanhänger, Wohnmobile und LKW parken würden und fügt hinzu, dass es öffentlicher Parkraum sei.
Frau Nölting, PK 34 Verkehr, informiert, dass im Januar 2021 eine diesbezügliche Beschwerde beim PK 34 eingegangen ist. Dass im Ermlandweg vermehrt Lkw parken, sei ihr bisher weder aus einer Beschwerdelage noch aus eigenen Feststellungen bekannt und sagte eine entsprechende Überprüfung durch den BFS zu. Hinsichtlich der Wohn-/Anhänger ist das PK 34 bemüht, mit den Haltern in Kontakt zu treten. Für das Einrichten von Bewohnerparkgebieten sei der LBV zuständig. Frau Nölting, PK 34 Verkehr fasst zusammen, dass der zunehmende Parkdruck nicht nur in diesem Bereich ein Problem sei. Würde durch parkende Fahrzeuge die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs beeinträchtigt, dann würde durch die Straßenverkehrsbehörde die Neuordnung des ruhenden Verkehrs geprüft. Dies gehe regelhalft mit dem Verlust von Parkständen einher und baue an anderer Stelle einen neuen Druck auf.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Auf die Frage von Herrn Kranz, warum der Drucksache historische Anhänge anbei gefügt sind, erklärt Frau Nölting, PK 34 Verkehr, dass in den 1980er/1990ern die Parkflächen nachträglich markiert worden sind. Im Laufe der Jahre sind diese Markierungen witterungsbeding abgängig geworden, so dass sie nun nachmarkiert werden.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Lütjens möchte wissen, warum das Verkehrszeichen abgebaut wird.
Frau Nölting, PK 34, Verkehr, erläutert den Hintergrund, dass dieses Verkehrszeichen nur dort aufgestellt wird, wo es aufgrund der Baulichkeit schwer zu erkennen ist, dass dort Rechts vor Links gilt. Der obersten Straßenbehörde ist aufgefallen, dass dieses hier nicht gegeben und durch die StVO so nicht geregelt sei.
Frau Lütjens wirft ein, dass erst sehr spät ein Rechts vor Links zu erkennen gewesen sei, so dass es in der Vergangenheit zum Aufbau des Verkehrszeichens gekommen ist. Sie möchte wissen, ob das Schild, stellte man es vor der Einmündung auf, dort wieder errichtet werden dürfe.
Frau Nölting, PK 34 Verkehr, erklärt, dass das Verkehrsschild nicht den Regularien der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO entspreche. Auf der Tempo 30-Strecke im Ratsmühlendamm ist baulich gut zu erkennen, dass ein Rechts vor Links gilt. Entsprechend der StVO ist das Fahrverhalten außerdem den Sichtverhältnissen anzupassen. (Wenn zum Beispiel ein Fahrzeug direkt vor der Einmündung steht.)
Eine unklare Baulichkeit, so erklärt Frau Nölting PK 34 Verkehr weiter, sei bspw. vorhanden, wenn sich der Verkehrsteilnehmer nicht sicher sein könne, ob es sich möglicherweise auch um eine Grundstücksausfahrt handeln könnte.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Lütjens äußert eine organisatorische Bitte an die Mitglieder des RegA FOLAG. Damit die Bürgerinnen und Bürger die Mitglieder ihren Parteien zuordnen können, sollte beim Einloggen hinten den Namen die Parteizugehörigkeit geschrieben werden.
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Frau Schenkewitz wurde von einer Bürgerin angesprochen. Gegenüber der Ecke Holtkoppel / Einfahrt Bültenbleek / Rodenkampsweg befinden sich Privatstraßen, die durch Einbahnstraßenschilder markiert sind. Hier kam die Frage nach einer Ausschilderung als Spielstraße auf. Frau Schenkewitz möchte wissen, wer hierfür zuständig ist und welche Gründe für das Errichten einer Spielstraße vorliegen müssen.
Frau Nölting, PK 34 Verkehr, bittet Frau Schenkewitz, der Familie ihre Kontaktdaten bekannt zu geben. Sie selber wird die Örtlichkeit in Augenschein nehmen. Gründe für eine „Spielstraße“ sind, dass z.B. der Aufenthaltscharakter im Vordergrund steht und hauptsächlich Anliegerverkehr durchfahre. Das Vorhandensein einer Durchgangsstraße dagegen schließe beispielsweise eine „Spielstraße“ aus.
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Herr Landbeck kündigt an, dass das Bezirksamt Hamburg-Nord durch ein Schreiben der Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost darüber informiert wurde, dass der Kirchenstandort der Nikodemus Kirche aufgegeben werden soll. Der Kirchenkreis sucht für das denkmalgeschützte Areal eine neue, vorrangig kirchliche, Nutzung. Der Kirchenkreis möchte seine diesbezüglichen Gedanken und Planungen im RegA FOLAG vorstellen. Hierzu wird es eine Mitteilungsdrucksache des Bezirksamtes Hamburg-Nord geben.
Protokollnotiz:
Da der innerkirchliche Diskussionsprozess hierzu noch offen erscheint, sieht das Bezirksamt zum derzeitigen Zeitpunkt von der avisierten Mitteilungsdrucksache ab.
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Frau Nölting, PK 34 Verkehr weist darauf hin, dass im PK 34 vermehrt Beschwerden über unangeleinte Hunde im Ochspark eingehen. Ferner wird mit Tüten aufgesammelter Hundekot in die neben den Parkbänken befindlichen Mülleimer entsorgt, was zu einer Geruchsbelästigung führt. Frau Nölting, PK 34 Verkehr möchte wissen, ob es entsprechende Beschwerden an anderer Stelle gäbe und ob eine, wie in Schleswig-Holstein vorhanden, Hundemüllstation, die einen verschlossenen Mülleimer und Kottüten umfasst, auch in Hamburg aufgestellt werden könnte und wer hierfür zuständig sei.
Frau Schenkewitz bestätigt entsprechende Beobachtungen und fügt an, gesehen zu haben, dass Krähen oder Elstern volle Ascheimer anfliegen und die Plastiktüten herausholen. Nach Feststellung des nicht schmackhaften Inhaltes, werden die Plastiktüten dort liegen gelassen. Auch ihr sind die vermehrten unangeleinten und nicht erzogenen Hunde aufgefallen und sie bittet das Ordnungsamt vermehrt hierauf zu achten.
Herr Kranz bestätigt die unangeleinten Hunde in dem genannten Gebiet.
Frau Dr. Sellenschlo weist auf die Hundeführerscheine als Nachweis für eine vernünftige Hundeerziehung hin und bestätigt die genannten Beobachtungen. Das Thema der angesprochenen Dog-Boxen habe sie seinerzeit in der Deputation vorgetragen. Jedoch ist die Einführung hier in Hamburg weder geplant noch üblich. Frau Dr. Sellenschlo spricht sich für diese optimale Lösung aus.
Protokollnotiz:
Der Hundeführerschein (auch: Hundeführschein) ist ein Befähigungsnachweis für Hundehalter. Er beinhaltet mindestens eine praktische Prüfung des Halters mit seinem Hund, auch als Gehorsamsprüfung bezeichnet. Zusätzlich kann ein theoretischer Sachkundenachweis erforderlich sein. Der Hundeführerschein soll bescheinigen, dass der Halter seinen Hund im Alltag unter Kontrolle hat und dass sein Hund weder Menschen noch andere Tiere gefährdet. Im theoretischen Teil sind unter anderem grundlegende Kenntnisse zu Hundeerziehung und -verhalten zu belegen (Quelle: Wikipedia).
Herr Noß ergänzt, dass er das Problem der unangeleinten Hunde kenne. Gerade im Areal des Ochsparkes seien noch kleine Waldgebiete vorhanden, in denen sich möglicherweise noch Wildtiere aufhalten. Um diese zu schützen, bittet er um entsprechende Aufklärungsarbeit.
Herr Döhne lobt das Prinzip von Dog-Boxen, die in Schleswig-Holstein vorhanden sind. Er gibt zu bedenken, dass die in den Geschäften gekauften Kotbeutel jedoch einer extra Entsorgung zugeführt werden müssen.
Herr Landbeck erklärt, dass es das Ordnungsamt seit über 15 Jahren in Hamburg nicht mehr gäbe. Für das Thema Hunde sei zuletzt der Hundekontrolldienst, der zentral für alle Hamburger Bezirke im Bezirksamt Hamburg-Mitte angesiedelt gewesen ist, zuständig. Dieser sei jedoch personell unterbesetzt und war deshalb neu zu organisieren. Herr Landbeck führt weiter aus, dass während der Corona-Zeit eine Zunahme von Hunden und damit auch von Hundehaltern, die mit ihren Tieren nicht umgehen können, auffällig geworden ist. Dieses Problem sei nicht nur in Grünanlagen, sondern allgemein im öffentlichen Raum verstärkt aufgetreten. Die Leerung und auch die Frequenz der Leerung sowie die Beschaffenheit der Mülltonnen sei, so Herr Landbeck weiter, Aufgabe der Stadtreinigung Hamburg und nicht des jeweiligen Bezirksamtes.
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Frau Timm möchte von Herrn Landbeck wissen, ob die angebrachten Reiterbalken am Tarpenbeker Wanderweg vom Bezirksamt Hamburg-Nord initiiert wurden.
Herr Landbeck stellt klar, dass es sich hierbei um die Umsetzung der Vereinbarung handelt, die zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord, dem LIG (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen) und der BUKEA (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) zur Sicherung des Wanderweges getroffen wurde und die sich insoweit aus der Beschlusslage der bezirklichen Gremien ergibt. Eine komplette Öffnung des Weges für die Öffentlichkeit war bisher nicht in Aussicht gestellt worden, jedoch die Umzäunung, die zu einer hermetischen Abriegelung des Weges geführt hat. Für die vollständige Freigabe des Weges für die Öffentlichkeit, so Herr Landbeck, müssen erst noch die weiteren Rahmenbedingungen besprochen werden. Die aufgehängten Balken sollen verdeutlichen, dass es sich aktuell nicht um einen öffentlichen Wanderweg, sondern um eine Interimslösung handelt.
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Herr Lindenberg erkundigt sich bei Herrn Landbeck, ob im Bezirksamt Hamburg-Nord eine Liste mit noch zu errichtenden barrierefreien Übergängen geführt wird. Er schildert den Sturz einer älteren Dame, die von der Parkresidenz über eine Eisenbrücke, die über den Skagerakkanal führt, der von starken Unebenheiten herrührte; der Kantstein war für ihren Rollwagen zu hoch.
Protokollnotiz:
Es wird keine Liste mit derartigen Stellen im Fachbereich geführt. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass die Bedeutung der Begrifflichkeit „barrierefreie Übergänge“ ggf. zu Missverständnissen führt. Barrierefrei im Sinne der ReStra (Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen) ist eine differenzierte Bordsteinabsenkung, für die in den meisten Örtlichkeiten der Platz nicht ausreichend ist.
Unabhängig davon wird angeregt, im Einzelfall Hinweise unter Angabe der genauen Örtlichkeit an den „Meldemichel“ zu richten, um eine zeitnahe Nachverfolgung zu gewährleisten und zeitaufwändige Recherchearbeiten zu vermeiden.
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Herr Döhne informiert, dass er von mehreren Personen angesprochen wurde, ob es eine Koordinationsstelle für Corona Schnelltest-Stände gäbe. In einer Apotheke am Langenhorner Markt und am U-Bahnhof Langenhorn-Markt sind Schnelltests möglich. Die hier anstehenden Menschen und die Menschen, die zu anderen Geschäften oder zur U-Bahn möchten, würden sich hier in die Quere kommen.
Frau Schenkewitz weist darauf hin, dass für den Bereich des Langenhorner Marktes der Betreiber anzusprechen sei.
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Frau Bröker, Gremienbetreuung, liest eine Information der Tiefbauabteilung vor, die aufgrund der Kürze der Zeit nicht heute, sondern erst am 07.06.2021 als Drucksache in den RegA FOLAG gesteuert wird.
„Betr.: Veloroute 4 – Fuhlsbütteler Damm
hier.: Außerplanmäßige Fällung eines Baumes
Mit der o.g. Maßnahme hat sich der Ausschuss in den Sitzungen am 01.06.2018
(1. Planverschickung) und 26.11.2019 (Schlussverschickung) befasst.
Aufgrund der im Rahmen der Planung durchgeführten baumgutachterlichen Untersuchung in Verbindung mit punktuellen Aufgrabungen wurde in Aussicht gestellt, im Fuhlsbütteler Damm die Nebenflächen zwar teilweise mit Sonderbauweisen aber ohne weiteren Baumverlust durchführen zu können. Eine abschließende Beurteilung für alle Bäume konnte allerdings erst im Rahmen der Baumaßnahme bei vollständiger Freilegung der Wurzeln erfolgen.
Bei der letzten Bewertung im vergangenen November wurde für die Linde 15 aufgrund der vorgefundenen Wurzeln besprochen die Querneigung Richtung Ahornkamp zu kippen um den Radweg in geplanter, aber überhöhter Bauweise herstellen zu können. Im Austausch mit der beauftragten Baufirma wurde dies nun nochmal überprüft, wobei festgestellt wurde, dass so doch keine regelkonforme Querneigung in der anliegenden ungesicherten Querung auf Höhe Ahornkamp herzustellen ist. Somit wäre die anliegende Fußgängerquerung nicht barrierefrei und gut nutzbar für alle Verkehrsteilnehmer herstellbar. Zudem liegt der Fuß der Linde deutlich höher als die gesamte Baumscheibe, wodurch zum einen zukünftig bei Erhaltung des Baumes ein vermehrter Unterhaltungsaufwand für den anliegenden Rad- und Gehweg entsteht und der Baum durch das abwaschen des Mutterbodens unter Trockenheit leiden könnte. Da weder untermaßige Einengungen noch unbefestigte Abschnitte den steigenden Radverkehrszahlen und dem Velorouten-Standard gerecht werden, wird die Linde gefällt. Der zu fällende Baum wird wieder durch eine Linde 1:1 im Baufeld auf dem alten Standort ersetzt.“
Die Vorsitzende erkundigt sich nach dem Alter des fraglichen Baumes.
Protokollnotiz:
Die zu fällende Linde Nr.15 ist laut Straßenbaumkataster aus dem Jahr 1979.
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Frau Schenkewitz teilt mit, dass sich nicht alle Radfahrer an die neue Regelung der einseitigen Fahrtrichtung am Krohnstieg richten und möchte von Frau Nölting, PK 34 Verkehr wissen, ob hier eine Beschwerdelage bekannt sei. Es sei bereits zu Pöbeleien gekommen.
Frau Nölting, PK 34 Verkehr stellt klar, dass eine eindeutigere Hinweisgebung, als mit den vorhandenen, an den neuralgischen Punkten wie Ampeln, aufgebrachten großen Piktogrammen sowie einer vollständigen Beschilderung nicht hergestellt werden könne. Einzelne Beschwerden seien am PK 34 vorgebracht worden, jedoch läge keine massive Beschwerdelage vor. Die vor Ort eingesetzte Fahrradstaffel habe viele aufklärende Gespräche geführt und auch einige Tickets geschrieben. Diese Aktionen werden fortgeführt werden. Frau Nölting, PK 34 Verkehr weist darauf hin, dass es einige Zeit in Anspruch nimmt, eine jahrelang geübte Regel und Verhaltensweise abzulegen.
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Abschließend möchte Frau Lütjens anmerken, dass die Baustelle im Fuhlsbüttler Damm ein Ärgernis sei. Sie wünscht sich eine Information über die angestrebten baulichen Veränderungen, auch im Hinblick auf die Bauzeit und das Bauende.
Protokollnotiz:
Im Fuhlsbütteler Damm ist die Grundinstandsetzung der gesamten Fahrbahn geplant, die zusätzlich auf der Nordseite um einen Schutzstreifen für den Radverkehr erweitert wird. Die Gehwege auf beiden Seiten sowie der Radweg auf der südlichen Seite werden instandgesetzt und verbreitert. Das Parken wird im Fuhlsbütteler Damm neu geordnet. Aus der Kreuzung Fuhlsbütteler Damm/Röntgenstraße/Suhrenkamp/Olendörp entsteht derzeit ein kleiner Kreisverkehr mit barrierefreien Querungsstellen. Die Bauarbeiten am Fuhlsbütteler Damm werden voraussichtlich im Juli 2021 abgeschlossen.