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Eingabe: Nachbesserung Anwohnerparken Flughafen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 03.05.2021 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.3.2

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Eingabe:

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin mir nicht sicher, auf welchen Weg man einen Vorschlag an die Bezirksversammlung unterbreiten kann und hoffe, dass mein Anliegen den Weg in den entsprechenden Ausschuss findet.


Mein Anliegen betrifft das Anwohnerparken am Flughafen, ich bin dort Anwohner.


Vorweg möchte ich anführen, dass ich mit dem Anwohnerparken zufrieden
bin, für mein KFZ habe ich mir online einen Parkausweis besorgt und
finde auch sehr gut einen Parkplatz. Die gesamte Parksituation stellt
sich entspannt dar und der Online-Service beim LBV funktioniert gut.

Was aber relativ ungeregelt und schlecht durchdacht ist, ist der Umgang
mit Motorrollern (Versicherungskennzeichen). Mein Sohn hat einen solchen
Roller und parkt diesen mangels Alternativen auf der Fahrbahn. Dieses
Vorgehen wurde mit einem LBV Mitarbeiter ("Strafzettelschreiber")
abgesprochen und seit einiger Zeit akzeptiert, es gäbe für Roller keine
Parkscheine. Kürzlich wurde mein Sohn von einem anderen LBV Mitarbeiter
aufgefordert den Roller zu entfernen bzw. sich einen Parkausweis zu
besorgen.

Auf Nachfrage per e-Mail beim LBV wurde mir mitgeteilt, das es doch
Parkausweise für Roller gibt und ich solle einen Termin beim LBV
(Besucherparkausweise) machen.

Beim LBV Termin in Langenhorn wusste man erst einmal nichts von einer
solchen Regelung, Parkausweise können ja nicht an dem Roller befestigt
werden. Erst nachdem sich jemand (ich denke es war der Leiter des LBV
Langenhorn) weiter erkundigt hat konnte meinem Sohn ein Parkausweis für
30€ ausgestellt werden.

Was mir immer noch nicht klar ist:

-Wie kann man den Ausweis korrekt und sicher am Roller befestigen?  Mein
Sohn klemmt ihn vorerst hinter das Windschild, wenn der Zettel
runterfällt, aufweicht oder geklaut wird habt er ein Problem.
-Spätestens wenn man den Roller mit einer Abdeckung vor Wind und Wetter
schützen möchte kann man den Parkschein nicht mehr befestigen.
-Was passiert, wenn zum 1.3. das Kennzeichen wechselt?

Insgesamt ist hier seitens der Verordnung zum Anwohnerparken noch
Verbesserungsbedarf. Und intern beim LBV Informationsbdarf.

Ich würde mir hier eine klare Regelung wünschen.

Am pragmatischsten wäre es Roller aus dem Anwohnerparken auszunehmen,
bzw. Parkvergehen nicht zu verfolgen und dieses auch klar zu
kommunizieren. Ich denke nicht, dass die Straßen dann plötzlich mit
Rollern zugeparkt wären, es käme mal auf einen (befristeten)
Modellversuch an. Es geht mir hierbei ausdrücklich nicht darum die
Verwaltungsgebühren zu sparen sondern um ein bürger- und praxisnahes
rokratiearmes Verfahren.

Alternativ sollte zumindest das Verfahren im Internet (LBV) kommuniziert
werden, mit praktischen Hinweisen zur Anbringung der Parkscheine.
Insbesondere sollte auch der Online Service entsprechend erweitert werden.


Mit freundlichen Grüßen

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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