Welche Auswirkungen hat die Reform des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung auf Tempo-30-Zonen/-Strecken in Barmbek, Uhlenhorst, Hohenfelde und Dulsberg? Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der Die Linke-Fraktion
Mit der 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriftenvom 2. Oktober 2024 wurde die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit dem Zielgeändert, den Kommunen mehr Freiheit bei der Verteilung des Straßenraumeszu geben und auch klimapolitische Ziele berücksichtigen zu können.
Die wesentlichen Änderungen der StVO 2024 umfassen:Kommunen haben nun mehr Spielraum, um Geschwindigkeitsbegrenzungenauf 30 km/h anzuordnen und Radwege einzurichten, auch ohne eine besondere Gefahrenlage nachweisen zu müssen.Die Änderungen der StVO berücksichtigen neben der Verkehrssicherheit auchZiele des Klima- und Umweltschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung.Tempo-30-Zonen/-Strecken können nun auch in weiteren sensiblen Bereichen eingerichtet werden wie rund um öffentliche Spielplätze, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und an hochfrequentierten Schulwegen. Liegen Tempo-30-Zonen/-Strecken weniger als 500m auseinander, kann ein Lückenschluss erfolgen und die Tempo-30-Zonen können verbunden werden, damit kein Flickenteppich von rasch wechselnden Tempovorschriften entsteht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
Für Die Linke Fraktion
Wiebke Fuchs, Volker Honold, Bjørn Knutzen, Dino Ramm
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