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Welche Auswirkungen hat die Reform des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung auf Tempo-30-Zonen/-Strecken in Barmbek, Uhlenhorst, Hohenfelde und Dulsberg? Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der Die Linke-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Mit der 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 2. Oktober 2024 wurde die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit dem Ziel geändert, den Kommunen mehr Freiheit bei der Verteilung des Straßenraumes zu geben und auch klimapolitische Ziele berücksichtigen zu können.

Die wesentlichen Änderungen der StVO 2024 umfassen: Kommunen haben nun mehr Spielraum, um Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h anzuordnen und Radwege einzurichten, auch ohne eine besondere Gefahrenlage nachweisen zu müssen. Die Änderungen der StVO berücksichtigen neben der Verkehrssicherheit auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung. Tempo-30-Zonen/-Strecken können nun auch in weiteren sensiblen Bereichen eingerichtet werden wie rund um öffentliche Spielplätze, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und an hochfrequentierten Schulwegen. Liegen Tempo-30-Zonen/-Strecken weniger als 500m auseinander, kann ein Lückenschluss erfolgen und die Tempo-30-Zonen können verbunden werden, damit kein Flickenteppich von rasch wechselnden Tempovorschriften entsteht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

  1. Wie viele allgemeinbildende Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und öffentliche Spielplätze befinden sich an welchen Adressen in den Stadtteilen Barmbek, Uhlenhorst, Hohenfelde und Dulsberg? Bitte auflisten nach Stadtteil, Art der Einrichtung und Adresse.

Siehe beigefügte Tabelle mit folgender Anmerkung zum Datensatz:

Aus den dem Bezirksamt vorliegenden Sozialdaten wurden die erbetenen Angaben zu „Pflegeheimen“ aus den Rubriken „Servicewohnanlagen“, „ambulante Pflegedienste“ und „stationäre Pflegedienste“ zusammengefasst. Bezüglich der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen liegen nur Angaben zu „Werkstätten für Menschen mit Behinderung“ vor. Zu den öffentlichen Spielplätzen wurden keine Bauspielplätze gezählt, da diese nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegen.

  1. Welche der in Frage 1 genannten Einrichtungen befinden sich derzeit in einer Tempo-30-Zone/-Strecken?

Die Angabe, ob sich die genannte Einrichtung in einer Tempo30-Zone befindet, wurde in der Antworttabelle auf Frage 1 ergänzt. Über Tempo30-Strecken, die durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, liegen dem Bezirksamt keine vollständigen Listen vor.

  1. Welche hochfrequentierten Schulwege führen ganz oder zum Teil durch die Stadtteile Barmbek, Uhlenhorst, Hohenfelde und Dulsberg?

Eine behördliche Statistik oder ein Verzeichnis, das Schulwege nach dem Kriterium „hochfrequentiert“ ausweist, liegt nicht vor. Schulwege werden in Hamburg in der Regel schulbezogen betrachtet, insbesondere im Rahmen von Schulwegplänen und Maßnahmen der Schulwegsicherung. Eine abschließende Benennung oder Rangfolge hochfrequentierter Schulwege in den genannten Stadtteilen ist daher nicht möglich. Schulverkehre bündeln sich erfahrungsgemäß im direkten Umfeld von Schulstandorten sowie an Zuwegungen zu Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs.

  1. Welche der in Frage 3 genannten Schulwege befinden sich ganz oder teilweise in einer Tempo-30-Zone/-Strecke?

Siehe Antwort auf Frage 3.

  1. Welche der Tempo-30-Zonen/-Strecken in den Stadtteilen Barmbek, Uhlenhorst, Hohenfelde und Dulsberg weisen einen Abstand von maximal 500m zur nächsten Tempo-30-Zone/-Strecke auf? Bitte nach Stadtteilen auflisten und angeben welche Tempo-30-Zone/-Strecke oder Zonen/Strecken sich im Abstand von maximal 500m befinden.

Eine entsprechende Auswertung liegt dem Bezirksamt nicht vor. Ein Kataster zu Abständen zwischen Tempo-30-Zonen oder Tempo-30-Strecken wird nicht geführt; Tempo-30-Anordnungen werden nach § 45 StVO einzelfallbezogen durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde geprüft.

  1. Welche Prüfungen auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone/-Strecke mit welcher Begründung (z. B. hochfrequentierter Schulweg oder Lückenschluss) oder Verbindung zweier Tempo-30-Zonen/-Strecken in den Stadtteilen Barmbek, Uhlenhorst, Hohenfelde und Dulsberg haben nach Inkrafttreten der neuen StVO stattgefunden, was war das Ergebnis und wo wurden oder werden bald neue Tempo-30-Zonen/-Strecken eingerichtet? Bitte chronologisch nach Stadtteilen auflisten.

Derzeit gibt es keine konkreten Planungen zur Einrichtung einer neuen Tempo30-Zone in den benannten Stadtteilen. Des Weiteren siehe Antwort auf Frage 5.

Dr. Bettina Schomburg 29.09.2026

Bezirksamtsleitung

Anlage: Antworttabelle

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