21-0608

Wartezeiten auf Geburtsurkunden in Hamburg-Nord - Stand November 2019 Kleine Anfrage nach § 24 BezVG von Caroline Mücke-Kemp (CDU)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die Zahl der Geburten ist in Hamburg weiterhin ungebrochen hoch. In Hamburg-Nord ist die Geburtenrate besonders hoch. Zuständig für die Beurkundungen von Geburten sind die Standesämter des Bezirkes, in dem die Kinder geboren werden. Um die langen Wartezeiten in den Standesämtern zu reduzieren, hat der Senat 2018 eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehörte die zügige Nachbesetzung von freiwerdenden Stellen. Im November 2019 berichten Eltern in Hamburg-Nord jedoch wieder über verlängerte Wartezeiten für Geburtsurkunden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

Vorbemerkung:

Die Bezirksamtsleitung geht bei der Beantwortung davon aus, dass mit der „Erteilung von Geburtsurkunden“ die Beurkundung einer Geburt in das elektronische Geburtsregister des Standesamtes samt Ausstellung der Geburtsurkunden für die Neugeborenen gemeint ist.

Die Beurkundung einer Geburt erfolgt indes nicht auf Antrag. Vielmehr muss jede Geburt binnen einer Woche dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden (§§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)).

Neben den zur Verfügung stehenden Personalressourcen entscheiden daher maßgeblich der Eingang und die Vollständigkeit einer Geburtsanzeige, die Richtigkeit und Vollständigkeit der für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen sowie die Mitwirkung der Eltern über die Bearbeitungsdauer einer Geburtsbeurkundung. Auf die Zeitspanne zwischen der Geburt eines Kindes und der Vollständigkeit aller Unterlagen und Erklärungen hat das Standesamt keinen Einfluss. Die Bearbeitungsdauer beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem diese Bedingungen erfüllt sind, und endet mit der Beurkundung durch den Standesbeamten.

Aufgrund der hohen Anzahl der Geburtsbeurkundungen (jährlich rd. 12.500 Neugeborene in Hamburg-Nord), der höchst unterschiedlichen individuellen Fallkonstellationen und der arbeitsteiligen Prozesse können Angaben über die durchschnittliche Bearbeitungsdauer nur qualifiziert geschätzt werden.

Das Standesamt Hamburg-Nord ist seit 2017 an der Erarbeitung und Umsetzung des Digitalisierungs- bzw. Kooperationsprojekts „Kinderleicht zum Kindergeld“ der Hamburger Senatskanzlei beteiligt. Drei der vier Geburtskliniken in Hamburg-Nord wurden bereits in das neue Verfahren einbezogen, die vierte Klinik folgt Anfang 2020. In der derzeitigen (analogen) Vorstufe dieses für die Eltern erfreulich erleichterten Verfahrens entsteht auf Standesamtsseite ein erhöhter Arbeitsaufwand, der sich erst mit einem komplett digitalisierten Prozessablauf auch für das Standesamt arbeitserleichternd auswirken wird.

Dies vorausgeschickt antwortet die Bezirksamtsleitung die Fragen wie folgt:

  1. Wie hoch war die Anzahl der Anträge auf Erteilung von Geburtsurkunden in Hamburg-Nord von Januar 2018 bis November 2019? Bitte nach Monat aufschlüsseln.

Anzahl der Geburtsbeurkundungen *) im Standesamt Hamburg-Nord (2018 und bis 18. November 2019)

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

2018

1.070

1.022

889

913

1.122

948

1.252

988

866

1.186

1.098

838

2019

1.035

1.003

941

972

987

1.004

1.206

1.088

929

1.049

622

  1. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung von Geburtsurkunden seit Januar 2018 entwickelt? Bitte für die Monate Januar 2018 bis November 2019 jeweils die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Tagen angeben.

zu Frage 2: Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer bei Geburtsbeurkundungen *) in Tagen (2018 und bis 18. November 2019)

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

2018

k.A. **)

k.A. **)

k.A. **)

k.A. **)

k.A. **)

5

7

8-9

9

9

5

4

2019

5

4

4

4

5

5

6

5

4

4

6

*) ohne nachträgliche Beurkundung von Geburten im Ausland

**) Angaben liegen erst seit Juli 2018 vor

  1. Wie lang waren in den Monaten Januar 2018 bis November 2019 die maximale Bearbeitungszeit für Geburtsurkunden seit:
    der Antragstellung?
    Einreichung aller Unterlagen?

Siehe Vorbemerkung.

Diese Zahlen liegen erst seit Juni 2018 vor; für Monate davor kann keine Aussage mehr getroffen werden.

zu Frage 3: Entwicklung der jeweils am längsten andauernden Bearbeitungszeit bei Geburtsbeurkundungen *) in Tagen (2018 und bis 18. November 2019)

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

2018

k.A. *)

k.A. *)

k.A. *)

k.A. *)

k.A. *)

10

14

17

18

18

10

8

2019

10

8

8

8

10

10

12

10

8

8

12

*) Zahlen liegen erst seit Juli 2018 vor, für Monate davor kann keine Aussage getroffen werden.

  1. Wie lang ist für in den Monaten Januar 2018 bis November 2019 noch nicht ausgestellte Geburtsurkunden die jeweils längste andauernde Bearbeitungszeit seit der Antragstellung?

Siehe Vorbemerkung.

Diese Werte werden statistisch nicht erfasst.

Liegen nicht alle Nachweise oder Erklärungen vor, kann es in Einzelfällen Monate oder Jahre dauern, ehe es zur Beurkundung kommen kann. Gründe hierfür können sein (beispielhafte Aufzählung ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

  • unklare bzw. verschleierte Identitäten von Vater und/oder Mutter
  • unklarer bzw. verschleierter Familienstand der Mutter (z.B. Vorehen mit Scheidungen im außereuropäischen Ausland ohne Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich)
  • aufwändige Prüfung ausländischer Personenstandsdokumente aus Ländern mit sog. unzuverlässigem Urkundenwesen durch Vertrauensanwälte der deutschen Botschaften vor Ort
  • fehlende Mitwirkung bis hin zu Untertauchen der Eltern
  1. Ist für das Jahr 2020 die Einstellung von weiteren Mitarbeitern für die das Standesamt Hamburg-Nord geplant? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

Das Standesamt Hamburg-Nord konnte in einem Auswahlverfahren am 17.09.2019 geeignete Bewerber*innen für drei vakante Sachbearbeiter-Stellen gewinnen, davon wird der dritte ausgewählte Bewerber erst Anfang 2020 zum Standesamt Hamburg-Nord versetzt werden.

Eine seit Oktober 2019 vakante Standesbeamten-Stelle in der Geburtenabteilung konnte wegen Erfolglosigkeit eines am 27.09.2019 durchgeführten Auswahlverfahrens noch nicht wieder besetzt werden. Die Bewerbungsfrist für die wiederholte Stellenausschreibung endet am 22.11.2019, das Standesamt Hamburg-Nord hofft, die Stelle im ersten Quartal 2020 wieder besetzen zu können.

26.11.2019

Ralf Staack

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