Bearbeitungszeiten Geburts- und Sterbeurkunden Hamburg-Eimsbüttel
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)
Titel: Bearbeitungszeiten Geburts- und Sterbeurkunden Hamburg-Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-181
Eingangsdatum: 27.04.2026
Datum der Antwort: 07.05.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Standesämter stellen amtliche Urkunden für die zentralen Ereignisse des Lebens aus. Hierzu gehören auch Geburts- und Sterbeurkunden. Diese beurkunden nicht nur sehr emotionale Ereignisse, sie sind auch Voraussetzung für viele wichtige und unmittelbar anschließende Verfahren wie die Beantragung von Elterngeld oder die Regelung eines Nachlasses.Lange Wartezeiten bei der Ausstellung sind für Beantragende, die sich zu diesem Moment häufig in herausfordernden Lebenssituationen befinden, sehr belastend.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:
2023 |
2024 |
2025 |
|
Geburtsurkunden |
22.546 |
23.402 |
24.457 |
Sterbeurkunden |
15.404 |
13.986 |
14.019 |
Die angegebenen Anzahlen beinhalten die Urkunden, welche bei der Erstbeurkundung, der Nachbeurkundung und bei nachträglicher Urkundenausstellung ausgestellt wurden.
Die Aufschlüsselung von Urkundenanforderungen durch die unterschiedlichen Beantragungswege (persönliche Vorsprache oder schriftlich per Mail, Briefpost, Serviceportal) wird statistisch nicht erfasst. Für die Beantwortung der Anzahl der beantragten Urkunden über das Serviceportal wäre die händische Auswertung von Datensätzen im hohen fünfstelligen Bereich erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bezieht sich auf den Zeitraum von vollständiger Vorlage aller für die Beurkundung benötigter Unterlagen und der tatsächlichen Beurkundung im Personenstandsregister. Die Standesämter sind gesetzlich verpflichtet, Beurkundungen in das Personenstandsregister erst vorzunehmen, wenn die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen. Die Beurkundung in das Personenstandsregister ist die Grundlage für die Ausstellung von Personenstandsurkunden. Aufgrund einer Vielzahl von rechtlichen Variablen, abhängig bspw. von der jeweiligen Konstellation der Lebensrealitäten von Elternteilen, ist eine entsprechend individuelle Beratung seitens der Standesämter notwendig. Die fehlenden Unterlagen müssen nachgefordert werden und erst bei vollständiger Vorlage dieser Dokumente kann eine Beurkundung erfolgen.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Beurkundung von Neugeborenen sowie die damit einhergehende Ausstellung von Geburtsurkunden beträgt derzeit 5,48 Tage (Monat: April 2026).
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Beurkundung von Sterbefällen sowie die damit einhergehende Ausstellung von Sterbeurkunden beträgt derzeit 9,6 Tage (Monat: April 2026).
Die Bearbeitungszeit von nachträglich angeforderten Urkunden wird statistisch nicht erhoben und kann technisch nicht ausgewertet werden.
2023 |
2024 |
2025 |
|
Bearbeitungstage der Beurkundung von Geburten (und einhergehende Ausstellung von Geburtsurkunden) |
4,58 |
1,71 |
4,46 |
Bearbeitungstage der Beurkundung von Sterbefällen (und einhergehende Ausstellung von Sterbeurkunden) |
4,33 |
12,88 |
5,51 |
Hinsichtlich eines Vergleichs zu den Bearbeitungszeiten anderer Hamburger Standesämter wird auf die SKA 23/3894 aus April 2026 verwiesen.
Zur offenen Sprechzeit der Urkundenabteilung, welche dienstags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr ist, kommen im Durchschnitt ca. 50 Bürger:innen, um eine Urkunde nachträglich zu beantragen. Gleichwohl stellt das Standesamt Hamburg-Eimsbüttel im Rahmen der personellen und organisatorischer Möglichkeiten sicher, dass auch Bürger:innen, die ohne vorheriger Terminvereinbarung und außerhalb der offenen Sprechzeit erscheinen, in ihrem Anliegen unterstützt werden und eine Urkunde ausgestellt bekommen. Dies gilt insbesondere in Fällen kurzfristiger oder nicht planbarer Anliegen.
Bürger:innen, die vor Ort die benötigten Urkunden beantragen und unter Berücksichtigung der Benutzungsregeln des Personenstandsgesetzes diese erhalten dürfen, erhalten diese direkt bei der Beantragung vor Ort. Die Bearbeitungszeit bei Urkundenbestellungen über das Serviceportal beträgt maximal 5 Tage.
Für Urkundenbestellungen, welche uns über eMail oder Briefpost erreichen, beträgt die Bearbeitungszeit derzeit 4 Wochen. Diese ergibt sich insbesondere aus vorübergehenden personellen Ausfällen sowie einem erhöhtem Antragsaufkommen. Ungeachtet dessen werden besonders eilbedürftige Anliegen priorisiert bearbeitet, so dass in diesen Fällen eine deutlich schnellere Urkundenausstellung erfolgt. Gleichzeitig werden Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitungszeiten sukzessive wieder zu verkürzen.
Beschluss: ohne
keine
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