20-6433

Wahl der Beisitzenden und deren Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss für die Wahl zur Bezirksversammlung am
26. Mai 2019

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 14.02.2019 Bezirksversammlung Ö 8.1

Sachverhalt

 

Für die Bezirksversammlungswahl am 26. Mai 2019 sind von der Bezirksversammlung Hamburg-Nord acht Beisitzende und deren Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss aus dem Kreis der Wahlberechtigten zu wählen (§ 15 Absatz 4 Bezirksversammlungswahlgesetz).

Wahlberechtigt zur Bezirksversammlungswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag

-       das 16. Lebensjahr vollendet haben,

-       seit mindestens 3 Monaten im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg eine Wohnung

        innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

-       Einwohnerin oder Einwohner des Bezirks sind und

-       nicht nach § 7 Bezirksversammlungswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

In diesem Zusammenhang soll besonders auf die "Unvereinbarkeitsregelungen" in § 15 Absatz 8 Bezirksversammlungswahlgesetz hingewiesen werden. Danach dürfen Personen, die zur Bezirksversammlungswahl auf Bezirkslisten oder in den Wahlkreisen kandidieren, sowie Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertretungen nicht zu Mitgliedern des Bezirkswahlausschusses bestellt werden.

 

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Mitgliedschaft in mehr als einem Wahlorgan zur Bezirksversammlungswahl (§ 15 Absatz 8 Bezirksversammlungswahlgesetz).

 

Zulässig ist hingegen, dass ein Mitglied im Bezirkswahlausschuss dieses Amt oder ein Stellvertreteramt auch im Kreiswahlausschuss zur Europawahl ausübt.

 

Im Bezirkswahlausschuss sollen Parteien angemessen vertreten sein. Die Parteien können  nach dem Bezirksergebnis der letzten Bezirksversammlungswahl berücksichtigt werden. Nach dem üblichen Berechnungsverfahren (Divisorverfahren mit Standardrundung [Sainte Laguë/Schepers]) könnte der Ausschuss wie folgt besetzt werden:

 

SPD                                                3 Sitze

CDU                                                2 Sitze

Bündnis 90/GRÜNE                        2 Sitze

DIE LINKE                                       1 Sitz

 

Der Bezirkswahlausschuss wird voraussichtlich an den folgenden Terminen Tagen:

 

-          26. März 2019 (Dienstag), Beginn zwischen 10 Uhr und 12 Uhr: Zulassung der Wahlvorschläge zur Bezirksversammlungswahl

      -     11. Juni 2019 (Dienstag), Beginn zwischen 10 Uhr und 12 Uhr: Endgültiges

            Stimmergebnis und die Sitzverteilung im Bezirk

 

Petitum/Beschluss

 

Mit der Bitte um Wahl der acht Beisitzenden und deren persönlichen Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss bis zum 14. Februar 2019.

 

Tom Oelrichs

 

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