Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 81 /Barmbek-Nord 81 (Alte Wöhr)
Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Zustimmungsempfehlung zur Feststellung
hier: Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Letzte Beratung: 21.03.2019 Bezirksversammlung Ö 9.2
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.12.2018 mit dem o.g. Thema befasst, das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 81 / Barmbek-Nord 81 zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 81 / Barmbek-Nord 81.
„Zeitschiene“
26.11.2015 StekA – Einleitung des Verfahrens
21.12.2015 Behördliche Grobabstimmung
28.01.2016 öffentliche Plandiskussion (ÖPD)
04.02.2016 StekA – Auswertung der ÖPD, nicht öffentlich
25.02.2016 StekA – Auswertung der ÖPD, öffentlich
28.04.2016 StekA – Vorstellung Prüfaufträge aus ÖPD
30.06.2016 StekA – Vorstellung aktueller Planungsstand
01.08.- 01.09.2017Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB)
27.10.2017 Arbeitskreis I
22.02.2018 StekA - Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
06.08. - 10.09.2018Öffentliche Auslegung
06.12.2018 StekA – Zustimmungsempfehlung zur Feststellung
Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 11.04. – 25.04.2018 sind 6 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden kleineren Anpassungen wurden bereits in die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung eingearbeitet. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 06.08. – 10.09.2018 zum Bebauungsplan-Entwurf sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Abwägung:
Aus der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 19.09.2018 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll.
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Winterhude 81 / Barmbek-Nord 81 wird zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord (Fachbereich SL) und dem Vorhabenträger abgestimmt. Die Unterzeichnung des Vertrags soll nach der Rechtsprüfung durch das Rechtsamt und vor dem Beschluss der Bezirksversammlung erfolgen. Der Durchführungsvertrag trifft neben der Durchführungsverpflichtung auch inhaltliche Regelungen zur Sicherung der Gestaltung des Hochbaus, zur Herrichtung der Außenanlagen und Begrünungsmaßnahmen, zur Errichtung von öffentlich geförderten Wohnungen, zur Sicherung der Gewerbeeinheit und der Räume für Kinderbetreuung. Des Weiteren regelt der Durchführungsvertrag die Herstellung der Erweiterung des bestehenden Gehwegs.
Protokollnotiz:
Der Vorhabenträger wird den zum Bebauungsplanverfahren zugehörigen und unterzeichneten Durchführungsvertrag am Donnerstag, 21.2.2019 der Fachabteilung des Bezirksamtes Hamburg-Nord persönlich übergeben.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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