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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 81 /Barmbek-Nord 81 (Alte Wöhr)
Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Zustimmungsempfehlung zur Feststellung
hier: Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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21.03.2019
26.02.2019
Sachverhalt

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.12.2018 mit dem o.g. Thema befasst, das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 81 / Barmbek-Nord 81 zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 81 / Barmbek-Nord 81.

 

Zeitschiene“

26.11.2015    StekA Einleitung des Verfahrens

21.12.2015    Behördliche Grobabstimmung

28.01.2016    öffentliche Plandiskussion (ÖPD)

04.02.2016    StekA Auswertung der ÖPD, nicht öffentlich

25.02.2016    StekA Auswertung der ÖPD, öffentlich

28.04.2016     StekA Vorstellung Prüfaufträge aus ÖPD

30.06.2016     StekA Vorstellung aktueller Planungsstand

01.08.- 01.09.2017Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB)

27.10.2017     Arbeitskreis I

22.02.2018    StekA - Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

06.08. - 10.09.2018Öffentliche Auslegung

06.12.2018    StekA Zustimmungsempfehlung zur Feststellung

 

Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 11.04. 25.04.2018 sind 6 Stellungnahmen von Berden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden kleineren Anpassungen wurden bereits in die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung eingearbeitet. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 06.08. 10.09.2018 zum Bebauungsplan-Entwurf sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Abwägung:

Aus der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 19.09.2018 informiert, dass auf die Durchhrung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll.

 

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Winterhude 81 / Barmbek-Nord 81 wird zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord (Fachbereich SL) und dem Vorhabenträger abgestimmt. Die Unterzeichnung des Vertrags soll nach der Rechtsprüfung durch das Rechtsamt und vor dem Beschluss der Bezirksversammlung erfolgen. Der Durchführungsvertrag trifft neben der Durchführungsverpflichtung auch inhaltliche Regelungen zur Sicherung der Gestaltung des Hochbaus, zur Herrichtung der Außenanlagen und Begrünungsmaßnahmen, zur Errichtung von öffentlich geförderten Wohnungen, zur Sicherung der Gewerbeeinheit und der Räume für Kinderbetreuung. Des Weiteren regelt der Durchführungsvertrag die Herstellung der Erweiterung des bestehenden Gehwegs.

 

Protokollnotiz:

Der Vorhabenträger wird den zum Bebauungsplanverfahren zugehörigen und unterzeichneten Durchführungsvertrag am Donnerstag, 21.2.2019 der Fachabteilung des Bezirksamtes Hamburg-Nord persönlich übergeben.

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.