22-1834

Umsetzung des Beschlusses "Neues und faires Antragsverfahren für Projektmittel der Stadtteilkultur" (Drs. 22-1099) Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat am 24.06.2025 mit Drs. 22-1099 [1] mehrheitlich ein neues Verfahren zur Vergabe von Projektmitteln für die Stadtteilkultur beschlossen. Der Hauptausschuss hat diese Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am 08.07.2025 unverändert übernommen.

Ziel des Beschlusses sollte nach Angabe der antragstellenden Fraktionen eine transparente, planbare und faire Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel, die Förderung neuer Projekte und Antragsteller*innen sowie die klare zeitliche Strukturierung der Mittelvergabe nach Halbjahren einschließlich einer Reserve für kurzfristige oder besonders förderungswürdige Vorhaben sein.

An Elementen des Beschlusses gab es in der Ausschussdiskussion Kritik, insbesondere, was die Themen Praktikabilität und Planungssicherheit für Veranstaltende angeht.

Bis heute hat das Bezirksamt nicht schriftlich und online nachvollziehbar Stellung zu dem Beschluss genommen. Gleichzeitig werden offenbar einzelne Elemente des beschlossenen Verfahrens bislang nicht oder nicht vollständig umgesetzt.

Wir fragen daher die Bezirksamtsleitung:

Grundsätzliche Umsetzung

  1. Wird das mit Drs. 22-1099 beschlossene Antrags- und Vergabeverfahren angewendet? Seit welchem Zeitpunkt?

Ja, seit September 2025.

  1. Welche organisatorischen oder verwaltungsinternen Schritte wurden unternommen, um die Umsetzung des Beschlusses sicherzustellen?

Der Beschluss wurde innerhalb der Fachabteilung Stadtteilkultur bekannt gegeben. Die Inhalte des Beschlusses wurden mit den Antragstellern im Rahmen der telefonischen Beratung und seitdem in den entsprechenden Jour-Fixe-Terminen mit den Einrichtungen der Stadtteilkultur kommuniziert.

Aufteilung der Fördermittel

  1. Wurden die verfügbaren Mittel für die Stadtteilkultur seit dem Beschluss entsprechend der Vorgabe in zwei Halbjahresbudgets von jeweils 31.500 € sowie eine Reserve von 8.000 € aufgeteilt?

Ja. Die Aufteilung erfolgte inklusive der Reste 2025 (72.000€ für 2026 plus 13.047€ Rest 2025).

Die Summe der Anträge (bereits bewilligt) im Zeitraum Nov-Jan betrug 43.946€.

Zur Verfügung stehen noch insgesamt 41.101€.

Davon sind:

Ein Rest aus dem ersten Halbjahresbudget in Höhe von 1.601€

Summe für das zweite Halbjahresbudget in Höhe von 31.500€

Sowie für die Zwischenzeit eingeplante Puffersumme in Höhe von 8.000€

Seit Februar ist die Puffersumme von 8.000€ für neue Anträge verplant, die dem BKS in der Februar-Sitzung vorgelegt werden.

  1. Erfolgte die Aufteilung nach dem Kriterium „Eingangsdatum“ oder „Termin des zu fördernden Projektes“?

Termin des Eingangsdatums als Erstes, dann nach dem Termin des zu fördernden Projektes.

  1. Falls nein: Aus welchen Gründen erfolgte keine oder nur eine teilweise Umsetzung dieser Mittelaufteilung?

Da die Anträge für 2026, die zur November-Sitzung des Jahres 2025 vorlagen, das Halbjahresbudgets von 31.500€ nicht überschritten haben, wurden weitere Anträge zwecks Ausschöpfung gesammelt und zur Dezember- und Januar-Sitzung vorgelegt.

Vergabe im 1. und 2. Halbjahr

  1. Welche Anträge wurden seit dem Beschluss jeweils welchem Halbjahr zugeordnet (bitte nach Halbjahr 2/2025, 1/2026 und ggf. 2/2026 auflisten)?

Siehe anliegende Übersicht am Ende des Dokuments.

  1. In welcher Höhe wurden Mittel pro Halbjahr tatsächlich bewilligt?

Bisher wurden 42.945,20 € für das 1. Halbjahr bewilligt (die Reste aus 2025 wurden hier teilweise mitverbraucht) und 1.000 € für das 2. Halbjahr.

  1. Wurden Mittel aus einem Halbjahr in das jeweils andere übertragen? Wenn ja, in welchem Umfang und aus welchen Gründen?

Ja, es wurden 1.601€ übertragen, da nicht ausgeschöpft. Diese stehen dann zusammen mit 8.000€ Puffer für die Zwischenzeit bis Mai 2026 zur Verfügung.

  1. Wurden auch erst für das darauffolgende Halbjahr beantragte Mittel bereits beschlossen? Wenn ja, welche waren dies und wieso?

Ein Projekt wurde bereits bewilligt (das Adventskonzert der Martin-Luther-Gemeinde mit 1.000 €).

Reserve für kurzfristige bzw. besonders förderungswürdige Projekte

  1. In wie vielen Fällen wurde seit dem Beschluss auf die Reserve von 8.000 € zurückgegriffen?

Das wäre jetzt in der Februar-Sitzung der Fall, wenn die Restsumme aus dem ersten Halbjahresbudget ausgeschöpft ist. Hier liegen 5 Anträge über insgesamt 20.125 € vor.

  1. Für welche Projekte (Projektname, Träger, Fördersumme, Entscheidungsdatum) wurde diese Reserve eingesetzt?

Bisher noch gar nicht.

Folgende Projekte sind für die Sitzung am 17.02.2026 vorgesehen. Welche davon und in welcher Höhe gefördert werden sollen, muss der Ausschuss entscheiden.

Antragsteller

Projekt

VA-Datum

Zuwendung

Daniel Plettenberg

Gala zum NS Gedenken

19. Mai 2026

4.000,00 €

Dr. Ingrid Hoelzl

Transcorporation

26.03.2026

1.550,00 €

Morin Gonzales

Genealogia

Juni-Juli 2026

4.945,00 €

Graf & Klosterkötter

Night Shifts

März 2026

5.000,00 €

Goldbekhaus

Afternoon Concerts

April-Nov. 2026

4.630,00 €

  1. Nach welchen Kriterien wurde entschieden, ob ein Projekt aus der Reserve finanziert wird? Wer hat dies entschieden bzw. (sofern die Reserve nicht verwendet wurde) wer soll dies entscheiden?

Diese Entscheidung wird der Politik überlassen.

Bevorzugung neuer Projekte und Antragsteller:innen

  1. Wie viele der seit dem Beschluss geförderten Projekte waren Erstförderungen bzw. stammten von neuen Antragsteller*innen?

3 von 14 Projekten. Dies ist in der jeweiligen Drucksache anhand der Projekthistorie auch für den Ausschuss ersichtlich.

  1. Bitte in der Liste zu 6. markieren und den Anteil neuer Projekte je Halbjahr in % aller Anträge (bezogen auf absolute Zahl und Anteil der bewilligten Summe) angeben.

21%.

  1. Inwiefern und wie wird die im Beschluss vorgesehene Bevorzugung neuer Projekte und Antragsteller*innen konkret in der Praxis berücksichtigt und dokumentiert?

Bis jetzt wurden alle Anträge, die vor dem jeweiligen BKS-Termin eingegangen sind, dem BKS-Ausschuss ohne Ausnahme vorgelegt.

Die hier erwähnte Bevorzugung soll eine politische Entscheidung sein und nicht die der Verwaltung. Das Zuwendungsrecht stellt auf die Erfüllung der Förderkriterien und auf die Gleichbehandlung der Antragsteller ab. Sind diese erfüllt, wird die Bewilligung dem Ausschuss überlassen sowie die Entscheidung darüber, welche Projekte bevorzugt behandelt bzw. beschlossen werden sollen.

Eigenmittel und Eigenengagement

  1. Bei wie vielen bewilligten Projekten wurde ein erkennbares Eigenengagement (finanziell, personell oder organisatorisch) festgestellt?

In 9 von 14 Fällen.

  1. Bitte in der Liste zu 6. Markieren.

Die Liste befindet sich am Ende des Dokuments.

  1. Wie wird dieses Eigenengagement in der Verwaltungspraxis im Bezirksamt definiert?

Gem. Punkt 17.1 der VV zu §46 LHO kann auf eine Prüfung der vom Antragsteller eingebrachten Eigenmittel verzichtet werden, wenn die Zuwendung, weniger als 50 Tsd. Euro, beträgt. Da im Bereich der Stadtteilkultur die beantragte Zuwendungshöhe grundsätzlich unter 50 Tsd. Euro liegt, wird auf die entsprechende Prüfung verzichtet.

  1. Welche Rolle spielten Eigenmittel bei der Entscheidungsfindung über die Förderhöhe?

Aus dem Zuwendungsrecht ergibt sich keine Richtgröße für die Angemessenheit eines Eigenmittelanteils – hierfür ist auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen. Das Subsidiaritätsprinzip geht grundsätzlich von einer nachrangigen Zuwendungsgewährung aus.

Es obliegt dem Ausschuss, die Zuwendung in der beantragten oder in der verminderten Höhe zu bewilligen oder abzulehnen.

Transparenz und Veröffentlichung

  1. Wurde der Zeitpunkt der Vergabe der Fördermittel – wie beschlossen – auf der entsprechenden Seite des Bezirksamtes veröffentlicht und ggf. anderweitig kommuniziert?

Es gab keine Veröffentlichung. Die Unterrichtung der Antragssteller über die Aufteilung des Jahresbudgets in zwei Hälften erfolgte im Rahmen der Antragsberatung

  1. Falls ja: Wann und in welcher Form?

Entfällt. Siehe Antwort zu Frage 20.

  1. Falls nein: Aus welchen Gründen ist dies bislang nicht erfolgt?

Das Bezirksamt hat aktuell erhebliche Probleme, den Betrieb im Bereich Stadtteilkultur zu gewährleisten. Daher können zusätzliche Aufgaben nicht wahrgenommen werden. Der Beschluss wurde zudem durch das Protokoll veröffentlicht und durch den Beirat gibt es Multiplikatoren in die Kulturszene hinein.

Evaluation des Verfahrens

  1. Welche Vorbereitungen wurden bislang für den im Beschluss vorgesehenen Austausch zur Evaluation des neuen Verfahrens im Sommer 2026 getroffen?

Für die Evaluation des neuen Verfahrens liegen derzeit noch nicht genügend Erkenntnisse vor.

  1. Welche Daten und Kennzahlen sollen hierfür erhoben werden?

Es soll geschaut werden, ob und wie viele Projekte aufgrund dieser Aufteilung nicht stattfinden konnten (falls dies der Fall sein wird). Aus der Erfahrung der vergangenen Jahre kann berichtet werden, dass viele kleine Projekte innerhalb eines 3–5-monatigen Zeitraumes entstehen und geplant werden. Für solche Antragsteller könnte ein so langer zeitlicher Vorlauf von mehr als sechs Monaten (z.B. Planung im Oktober, Antragstellung im November; Veranstaltung im Mai) sich als nicht praktikabel erweisen.

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1015424

Die bewilligten Anträge sind alle 2025 gestellt worden und betreffen mit einer Ausnahme

(Adventskonzert) das 1. Halbjahr 2026.

Antragsteller

Projekt

VA-Datum

Zuwendung

Ehrenamtliches

Engagement

Kapelle 6 e.V.

Veranstaltungen 2026

Jan.-Dez. 2026

4.624,00 €

Ja

Trickster e.V.

Wonderwoman

Feb.-Dez. 2026

7.500,00 €

Jarrestadt Leben e.V.

Waschküchenkonzerte

Jan.-Dez. 2026

1.700,00 €

Ja

Initiative Equal Care**

Equal Care Day 2026

22.02.2026

2.500,00 €

Ja

Kunstverein Kettenwerk

Offene Ateliers

14.-15.02.2026

810,00 €

Martin-Luther-Gemeinde *

Adventskonzert

06.12.2026

1.000,00 €

Ja

Bücherfrauen

Literaturbrunch

15.02.2026

1.800,00 €

Ja

Ukulele Hamburg

Ukulele May Days

1.-3.05.2026

3.910,00 €

Ja

Kulturmix Langenhorn**

LaLi Jam

Jan.-Okt. 2026

2.742,00 €

Zinnschmelze

Cut the hate

03/26 – 05/27

5.440,00 €

Kunstklinik

Jazz & Beats

Jan.-Dez. 2026

5.117,80 €

Wandelbilder, J.Stieper

Medienreflexion

Jan.-Dez. 2026

3.540,00 €

Ja

St. Martinus Eppendorf**

Sprechende Bänke

Mai-Sept. 2026

1.500,00 €

Ja

Roland Prakken

6. Ukulele Spring Break

14.-15.03.2026

1.761,40 €

Ja

Neue Anträge, alle für das 1. Halbjahr 2026

Antragsteller

Projekt

VA-Datum

Zuwendung

Ehrenamtl.

Engagement

Daniel Plettenberg

Gala zum NS Gedenken

19. Mai 2026

4.000,00 €

Ja

Dr. Ingrid Hoelzl

Transcorporation

26.03.2026

1.550,00 €

Ja

Morin Gonzales

Genealogia

Juni-Juli 2026

4.945,00 €

Graf & Klosterkötter

Night Shifts

März 2026

5.000,00 €

Goldbekhaus

Afternoon Concerts

April-Nov. 2026

4.630,00 €

*Findet im 2. Halbjahr 2026 statt.

**Neuer Antragsteller

Dr. Bettina Schomburg

Bezirksamtsleitung 13.02.2026

Lokalisation Beta
Goldbekhaus Kulturmix Zinnschmelze St. Martinus

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Themen Beta

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