Übertragung von Aufgaben des Stadtplanungsausschusses auf den Hauptausschuss B-Plan-Entwurf Rotherbaum 37 (Neue Rabenstraße)
Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 12.3
Zur Sicherstellung einer fristgerechten Weiterbearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Rotherbaum 37 (Neue Rabenstraße) ist eine frühzeitige Befassung erforderlich. Aufgrund der Dringlichkeit soll der Hauptausschuss ausnahmsweise mit den entsprechenden Aufgaben des Stadtplanungsausschusses betraut werden.
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Aufgrund der Dringlichkeit der weiteren Bearbeitung überträgt die Bezirksversammlung die nach § 22 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung festgelegten Aufgaben des Stadtplanungsausschusses mit Bezug zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Rotherbaum 37 (Neue Rabenstraße) gemäß § 15 (2) Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz zusätzlich auf den Hauptausschuss für dessen Sitzung am 12. Juni 2025.
Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion
keine
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