22-0682.1

Trotz Anordnung benutzungspflichtiger Radfahrstreifen: Keinen Schilderwald entstehen lassen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 04.02.2025 Hauptausschuss Ö 8.13

Sachverhalt

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 29.01.2025 mit oben genannter Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

1) Der Ausschussvorsitzende setzt sich gegenüber der zugehörigen Fachbehörde dafür ein, dass die Kennzeichnung als benutzungspflichtiger Radfahrstreifen (VZ 295 in Verbindung mit VZ 237) dergestalt erfolgt, dass das Sinnbild Radverkehr auf die Fahrbahn aufgetragen wird, statt Schilder aufzustellen. Dies soll insbesondere an den Orten erfolgen, an denen eine Wahlmöglichkeit zwischen Schildern und dem Sinnbild Radverkehr besteht.

2) Der Ausschussvorsitzende regt zudem bei der zuständigen Behörde an, die derzeitige Rechtsauffassung nochmals auf Spielräume zu überprüfen, welche eine andere Auslegung der Rechtsgrundlagen dahingehend zulassen, dass bei einem benutzungspflichtigen Radfahrstreifen auf VZ 237 verzichtetwerden kann.

3) Für den Fall, dass der unter 2) anvisierte Verzicht nicht möglich ist, wird die Bezirksamtsleitung beauftragt, sich gegenüber dem Senat nochmals für eine entsprechende Klarstellung in der VwV-StVO einzusetzen, beispielsweise in Form einer Bundesratsinitiative.

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

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