Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg
Letzte Beratung: 29.04.2019 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.2
Einrichtung eines persönlichen Sonderparkstandes und Einbau von 3-4 Fahrradbügeln
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Einrichtung eines persönlichen Sonderparkstandes und den Einbau von 3-4 Fahrradbügeln an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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