Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg
Einrichtung eines persönlichen Sonderparkstandes und Einbau von 3-4 Fahrradbügeln
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Einrichtung eines persönlichen Sonderparkstandes und den Einbau von 3-4 Fahrradbügeln an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.