Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg III
Hermann-Kaufmann-Straße 19
Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Einrichten
Eines personenbezogenen Sonderparkstandes an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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