Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg III
Hermann-Kaufmann-Straße 19
Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Einrichten
Eines personenbezogenen Sonderparkstandes an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.