20-4879

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg III

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Zimmerstr. 14

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Einrichten    eines personenbezogenen Sonderparkstandes an.

 

  1. Sechslingspforte 1-3

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Versetzen einer

Beschilderung für einen Anlieferbereich an.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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