Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg
Einrichtung eines personenbezogenen Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Einrichtung
Eines personenbezogenen Sonderparkstandes an.
Einrichtung einer Grenzmarkierung
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung einer
Grenzmarkierung an.
Einrichtung einer Grenzmarkierung
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung einer
Grenzmarkierung an.
Einrichtung einer Grenzmarkierung
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung einer
Grenzmarkierung an.
Teilweise Aufhebung der Einbahnstraßenfreigabe für Radfahrer
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung einer teilweisen Aufhebung der Einbahnstraßenfreigabe für Radfahrer an.
Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung eines personenbezogenen Behinderten-Stellplatzes an.
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich den Abbau
eines eingeschränkten Halteverbotes gemäß VZ 286 StVO an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten
Skizze zur teilweisen Aufhebung der Freigabe Einbahnstraße für Radfahrer Lessingstraße
Darstellung des Sonderparkstandes
Plan Behindertenstellplatz
Pläne für Grenzmarkierungen (3)
Skizze Desenißstraße
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.