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Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

1        Lauenburger Straße (-Nordseite-, Ecke Dithmarscher Straße)

  Einrichten eines eingeschränkten Halteverbots „Ladezone“

 

           Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

           Einrichten einer „Ladezone“ in Form eines eingeschränkten Halteverbots mit zeitlicher

           Beschränkung an.

 

      2.  Brucknerstraße 2a

           Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes

 

           Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

           Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes an.

 

      3.  Rübenkamp 220 / Umfeld und vor der Asklepios-Klinik Barmbek

           Einrichten einer 30 Km/h Strecke

 

           Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

           Einrichten einer 30 Km/h - Strecke an.

 

 

 

 

 

 

       4. Nordschleswiger Straße / Eulenkamp

      Markierung (gem. Roteintragung im Lageplan) anpassen

 

           Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, als zuständiger Wegebaulastträger

          ordnet im o.g. Bereich ergänzende Markierungsarbeiten (gemäß Roteintragung im

           Lageplan) an.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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