Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg
1 Lauenburger Straße (-Nordseite-, Ecke Dithmarscher Straße)
Einrichten eines eingeschränkten Halteverbots „Ladezone“
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Einrichten einer „Ladezone“ in Form eines eingeschränkten Halteverbots mit zeitlicher
Beschränkung an.
2. Brucknerstraße 2a
Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes an.
3. Rübenkamp 220 / Umfeld und vor der Asklepios-Klinik Barmbek
Einrichten einer 30 Km/h – Strecke
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Einrichten einer 30 Km/h - Strecke an.
4. Nordschleswiger Straße / Eulenkamp
Markierung (gem. Roteintragung im Lageplan) anpassen
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, als zuständiger Wegebaulastträger
ordnet im o.g. Bereich ergänzende Markierungsarbeiten (gemäß Roteintragung im
Lageplan) an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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