20-5766

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

1 Lauenburger Straße (-Nordseite-, Ecke Dithmarscher Straße)

Einrichten eines eingeschränkten Halteverbots „Ladezone“

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Einrichten einer „Ladezone“ in Form eines eingeschränkten Halteverbots mit zeitlicher

Beschränkung an.

      2.  Brucknerstraße 2a

Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes an.

3. Rübenkamp 220 / Umfeld und vor der Asklepios-Klinik Barmbek

Einrichten einer 30 Km/h Strecke

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Einrichten einer 30 Km/h - Strecke an.

       4. Nordschleswiger Straße / Eulenkamp

Markierung (gem. Roteintragung im Lageplan) anpassen

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, als zuständiger Wegebaulastträger

ordnet im o.g. Bereich ergänzende Markierungsarbeiten (gemäß Roteintragung im

Lageplan) an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Lokalisation Beta

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