Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 30.09.2026: Bellevue 29, hier: Entfernen der Überbeschilderung VZ 314-20
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Entfernen der Überbeschilderung VZ 314-20 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Anordnung, Skizze
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