Letzte Beratung: 02.11.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 7.1.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich den Austausch VZ 314-20 mit VZ 314 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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