22-2546

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 03.08.2026: Adolph-Schönfelder-Straße 9 - 11

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOr den o.g. Bereichdas Versetzen des VZ 314-20 mit Zeichen 1053-31an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung, Bilder

Lokalisation Beta
Adolph-Schönfelder-Straße Adolph-Schönfelder-Straße

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