Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 03.08.2026: Adolph-Schönfelder-Straße 9 - 11
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOfür den o.g. Bereichdas Versetzen des VZ 314-20 mit Zeichen 1053-31an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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