Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.12.2022 für den Regionalbereich Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hier: Neuordnung des ruhenden Verkehrs - Alsterberg 1-22
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz