22-2411

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.06.2026: Steilshooper Straße 242a

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich dieBeschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulenan.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung, Skizze

Lokalisation Beta
Steilshooper Str.

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