22-2551

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 01.06.2026: Schenkendorfstraße 18

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 14.09.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.15

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) anLadesäulen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anordnung, VZ-Plan

Lokalisation Beta
Schenkendorfstraße

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