Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.8.2026: Holsteinischer Kamp 82-84
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Aufstellen der VZ 283-10 mit Zusatzzeichen 1042-33 mit der Aufschrift „Mo–Fr 07–17 h“ und
Aufstellen der VZ 283-20 mit Zusatzzeichen 1042-33 mit der Aufschrift „Mo–Fr 07–17 h“ an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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