Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.11.2023: Sierichstraße 14-16
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz