22-0137

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.11.2023: Sierichstraße 14-16

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.09.2024
Ö 8.1.8
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung