Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.11.2023: Sierichstraße 14-16
Letzte Beratung: 09.09.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 8.1.8
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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